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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.02.2018

Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners nach erfolgter Akteneinsicht?

BGH 16.1.2018, VIII ZB 61/17

§ 520 Abs. 2 S. 3 ZPO sieht im Berufungsverfahren ohne Einwilligung des Gegners lediglich die Möglichkeit einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um einen Monat, nicht aber um einen Monat nach erfolgter Akteneinsicht vor. Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist auch nicht deswegen unwirksam, weil er kein bestimmtes Enddatum, sondern nur eine Frist benennt, die mit Eintritt eines bestimmten künftigen Ereignisses (hier: Akteneinsicht) zu laufen beginnen soll.

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15.02.2018

Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

FG Münster 24.1.2018, 7 K 1007/17 E

Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin kann für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält.

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15.02.2018

Beseitigte Gläubigerbenachteiligung durch erneute Überlassung von Barmitteln des Darlehensgebers an den Schuldner

BGH 25.1.2017, IX ZR 299/16

Tilgt der Schuldner eine gegen ihn gerichtete Darlehensforderung durch Barzahlung, wird die darin liegende Gläubigerbenachteiligung beseitigt, wenn der Darlehensgeber dem Schuldner erneut Barmittel zu gleichen Bedingungen wieder zur Verfügung stellt.

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15.02.2018

Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe

Kurzbesprechung

Werden auf fällige, aber nicht gezahlte Milchabgabe Zinsen erhoben und erstreckt sich der Zinszeitraum über mehrere Jahre, ist der der Zinsberechnung zugrunde zu legende Zinssatz am 1. Oktober eines jeden Jahres des Zinszeitraums neu zu berechnen.

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15.02.2018

Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer

Kurzbesprechung

Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen.

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15.02.2018

Änderung des AO-Anwendungserlasses

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 24.1.2018 hat die Finanzverwaltung den AO-Anwendungserlass erneut in Teilbereichen aktualisiert und ergänzt.

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15.02.2018

Umsatzsteuererlass für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.2.2018 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Luftverkehr neu geregelt und enger gefasst.

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15.02.2018

Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe

BFH 28.11.2017, VII R 10/17

Werden auf fällige, aber nicht gezahlte Milchabgabe Zinsen erhoben und erstreckt sich der Zinszeitraum über mehrere Jahre, ist der der Zinsberechnung zugrunde zu legende Zinssatz am 1. Oktober eines jeden Jahres des Zinszeitraums neu zu bestimmen.

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15.02.2018

Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer

BFH 27.9.2017, II R 15/15

Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen.

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14.02.2018

Keine Prozesszinsen bei Zuordnung eines Steuererstattungsanspruchs an einen anderen Steuerpflichtigen

FG Köln 22.11.2017, 9 K 2661/15

Die Revision wurde hinsichtlich der Frage zugelassen, ob die Änderung eines Abrechnungsbescheids, mit dem das Finanzamt entschieden hat, dass ein Steuererstattungsanspruch nicht dem Steuerpflichtigen, sondern einem anderen Steuerpflichtigen zusteht, der Herabsetzung einer festgesetzten Steuer bzw. der Gewährung einer Steuervergütung i.S.d. § 236 Abs. 1 S. 1 AO gleichsteht.

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