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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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06.11.2019

Sind Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands steuerfrei?

FG Münster v. 24.9.2019 - 3 K 2458/18 E

Der Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) ist privatrechtlich als eingetragener Verein verfasst und hat in § 16 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 4e der Satzung eine verbandsinterne Rechnungsprüfung installiert. An einer Dienstaufsicht und Prüfung durch die öffentliche Hand fehlt es deshalb. Da die Frage der Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen gem. § 3 Nr. 12 bzw. 26a EStG für ehrenamtliche Tätigkeiten bei einem privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverband bislang nicht höchstrichterlich geklärt, wurde die Revision zugelassen.

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06.11.2019

Wann beginnt die Verjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs?

BGH v. 10.10.2019 - III ZR 227/18

Die Verjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs beginnt, wenn dem Geschädigten Tatsachen bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind, die auch aus der Perspektive eines Laien das Vorgehen des Notars als irregulär und daher möglicherweise pflichtwidrig erscheinen lassen. Zu einer Abkehr von diesem Grundsatz besteht kein Anlass. Für den Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs ist gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB weiterhin (auch) die zu § 852 Abs. 1 BGB a.F. ergangene Senatsrechtsprechung maßgebend.

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05.11.2019

Ordnungsgemäße Widerrufsinformationen in Verbraucherdarlehensverträgen beim Autokauf

BGH v. 5.11.2019 - XI ZR 650/18 u.a.

Die nach Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 2 EGBGB mitzuteilende Angabe eines zu zahlenden Zinsbetrags in der Information über die Widerrufsfolgen bei einem zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs geschlossenen Darlehensvertrag ist auch dann klar und verständlich, wenn sie mit 0,00 € angegeben wird. Dies wird von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist, dahin verstanden, dass im Falle des Widerrufs keine Zinsen zu zahlen sind. Eine solche Regelung begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Nach § 361 Abs. 2 Satz 1 BGB darf von den halbzwingenden gesetzlichen Regelungen über die Widerrufsfolgen zu Gunsten des Verbrauchers abgewichen werden.

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05.11.2019

Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Arbeitslosengeld II sind teilweise verfassungswidrig

BVerfG 5.11.2019, 1 BvL 7/16

Kürzungen von Arbeitslosengeld II (sog. Hartz-IV-Leistungen) bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Zwar sind bei Verstößen gegen Auflagen reduzierte Leistungen um 30 % möglich. Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 % oder sogar die vollständige Versagung sind allerdings mit dem GG nicht vereinbar. Außerdem muss die Möglichkeit geschaffen werden, Härtefälle stärker zu berücksichtigen.

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05.11.2019

Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen

BFH v. 22.8.2019 - V R 12/19 (V R 9/16)

Die Überlassung der von anderen Unternehmen angemieteten Ferienwohnungen unterliegt auch dann der Margenbesteuerung nach § 25 UStG, wenn darüber hinaus lediglich als Nebenleistung einzustufende Leistungselemente erbracht werden. Ob der Unternehmer eine Leistung in eigener Verantwortung übernimmt (Reiseveranstalter) oder eine fremde Leistung lediglich vermittelt (Reisevermittler), richtet sich im Rahmen des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses nach dem Gesamtbild des Einzelfalls.

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05.11.2019

Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

BFH v. 22.5.2019 - I R 11/19 (I R 80/14)

Die aufgrund des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 am 1.1.2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung haben dazu geführt, dass die sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) keine Anwendung mehr findet und die Hinzurechnungsbesteuerung im Zusammenhang mit Direktinvestitionen hinsichtlich einer in einem Drittstaat (hier: Schweiz) ansässigen Zwischengesellschaft sich fortan an der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 1 EG, jetzt: Art. 63 Abs. 1 AEUV) messen lassen muss.

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05.11.2019

Zur Hinzurechnung von steuerfreien Dividenden

FG München v. 25.6.2019 - 6 K 1543/16

Eine Hinzurechnung von steuerfreien Dividenden i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG ist für das Jahr 2001 nicht zulässig. Sind die Dividenden dem Steuerpflichtigen erst im Jahr 2002 und nicht bereits im Jahr 2001 zugeflossen, so kann dieser sich nicht auf die Rechtsprechung einer unzulässigen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung im Jahr 2001 berufen.

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05.11.2019

Zur Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

BGH v. 19.9.2019 - IX ZR 148/18

Handelt der Schuldner bei einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, weil er fortlaufend unrentabel arbeitet und deshalb auch der Austausch gleichwertiger Leistungen keinen Nutzen für die Gläubiger erwarten lässt, kann eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von seinem Benachteiligungsvorsatz regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn dieser von der fehlenden Rentabilität weiß. Die Darlegungs- und Beweislast für diese Kenntnis des Anfechtungsgegners trifft den anfechtenden Insolvenzverwalter.

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05.11.2019

Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in einen Hausbriefkasten

BAG v. 22.8.2019 - 2 AZR 111/19

Das in einen Hausbriefkasten eingeworfene Kündigungsschreiben geht dem Empfänger in dem Zeitpunkt zu, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Die Fortdauer des Bestehens oder Nichtbestehens einer Verkehrsanschauung wird nicht vermutet. Zu den tatsächlichen Grundlagen einer gewandelten Verkehrsanschauung muss das LAG Feststellungen treffen.

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05.11.2019

Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG und die Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten

BFH v. 22.8.2019 - V R 21/18

Teilt das Finanzamt dem Drittschuldner (Bauträger) mit, dass es im Wege der zivilrechtlichen Abtretung eine Forderung gegen ihn erworben hat, liegt kein vom Bauträger anfechtbarer Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO vor. Die Zulassung der Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG ist mangels eigener Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) kein vom Drittschuldner (hier: Bauträger) anfechtbarer Verwaltungsakt.

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