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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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14.07.2016

Deutsche Post: Deutschland muss Subventionen für die Ruhegehälter der ehemaligen Postbeamten nicht zurückzahlen

EuG 14.7.2016, T-143/12

Das EuG hat den Beschluss der Kommission, mit dem Deutschland aufgegeben wurde, von Deutsche Post einen Teil der Subventionen für die Ruhegehälter der ehemaligen Postbeamten zurückzufordern, für nichtig erklärt. Die Kommission hat das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt, ohne nachzuweisen, dass Deutsche Post durch diese staatliche Kofinanzierung ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wurde.

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14.07.2016

Mitteilungspflicht des Finanzamtes gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse über die Höhe der Einkünfte des Ehegatten eines Versicherten

FG Baden-Württemberg 22.4.2016, 13 K 1934/15

Nach § 31 Abs. 2 AO sind die Finanzbehörden ermächtigt und verpflichtet, den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung sämtliche relevanten Daten des Betroffenen mitzuteilen, die für die Einschätzung der Versicherungspflicht sowie die Beitragsfestsetzung von Bedeutung sind; die Vorschrift enthält keine Begrenzung des Personskreises. Seit 1.8.2014 ist nicht nur für freiwillig hauptberuflich selbständige Mitglieder, sondern für alle freiwillig Versicherten die Festsetzung von Höchstbeiträgen möglich, sofern das Mitglied auf Verlangen der Krankenkasse Beitragspflichtige Einnahmen nicht nachweist.

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14.07.2016

Wann kann ein Rettungssanitäter Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen?

Hessisches FG 4.5.2016, 6 K 324/14

Ob eine Einsatzwechseltätigkeit oder eine "nur" auf einem Fahrzeug ausgeübte Tätigkeit i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 EStG 2012 vorliegt, entscheidet sich nicht nach den abstrakten Merkmalen eines bestimmten Berufsbildes, sondern nach dem konkreten Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers im Einzelfall. Und dies gilt insbesondere auch für einen auf einem Rettungswagen eingesetzten Rettungsassistenten.

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14.07.2016

Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. im Bereich der Lebensversicherungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

BVerfG 23.5.2016, 1 BvR 2230/15 u.a.

Die vom BGH vorgenommene Einschränkung des Anwendungsbereichs der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Regelung des § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. (gültig bis Ende 2007) und die damit einhergehende Einräumung eines "ewigen" Widerspruchsrechts im Bereich der Lebensversicherungen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden war oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen entsprechende Urteile des BGH nicht zur Entscheidung angenommen.

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13.07.2016

Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines Forstbetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt

BFH 7.4.2016, IV R 38/13

Bei einem Forstbetrieb ist die Totalgewinnprognose grundsätzlich generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen Umtriebszeit des darin vorherrschenden Baumbestands zu erstrecken. Dies gilt zugleich betriebsübergreifend auch dann, wenn der Forstbetrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird. Die Totalgewinnprognose ist dann ungeachtet der Entstehung zweier Forstbetriebe für einen fiktiven konsolidierten Forstbetrieb zu erstellen.

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13.07.2016

Zwei unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz

BVerfG 16.6.2016, 1 BvR 1707/15 u.a.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von zwei kleinen Spartengewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Es sei nicht ersichtlich, dass die Beschwerdeführerinnen durch das angegriffene Gesetz in ihrem Recht auf kollektive Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG gegenwärtig betroffen seien.

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13.07.2016

Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht

BGH 13.7.2016, VIII ZR 49/15

Unter Fortführung der bisherigen Senats-Rechtsprechung genügt es für eine Fristsetzung zur Nacherfüllung, wenn der Käufer durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Verkäufer für die Erfüllung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht. Der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-) Termins bedarf es dabei nicht.

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13.07.2016

Kündigung wegen alter Mietrückstände ist wirksam

BGH 13.7.2016, VIII ZR 296/15

§ 314 Abs. 3 BGB findet neben den speziell geregelten Vorschriften zur fristlosen außerordentlichen Kündigung im Wohnraummietrecht, wie etwa  §§ 543, 569 BGB, keine Anwendung. Der Gesetzgeber hat ausweislich der Materialien zum Mietrechtsreformgesetz von 2001 bewusst davon abgesehen festzulegen, dass die außerordentliche Kündigung nach §§ 543, 569 BGB innerhalb einer "angemessenen Zeit" ab Kenntnis vom Kündigungsgrund zu erfolgen hat.

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13.07.2016

Kein Abzug ausländischer Steuer im Missbrauchsfall

BFH 2.3.2016, I R 73/14

Sind dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer GmbH zuzurechnen, da eine zwischen ihm und der GmbH bestehende Beteiligungskonstruktion über ausländische Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist, kann er die von einer zwischengeschalteten Auslandsgesellschaft im Ausland gezahlte Dividendensteuer nicht von seinen Einkünften abziehen. Der Abzug einer ausländischen Steuer ist gem. § 34c Abs. 3 EStG nur zulässig, wenn dieselbe Person auf dieselben Einkünfte inländische und zugleich ausländische Steuer zu entrichtet hat (Steuersubjektidentität).

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13.07.2016

Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung

BGH 12.7.2016, XI ZR 564/15

Der BGH hat sich vorliegend mit der Wirksamkeit eines Widerrufs nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags befasst. Danach belehrt eine dem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, die dahin lautet, die Widerrufsfrist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", den Darlehensnehmer schon nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist.

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