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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.07.2016

Umsatzsteuer: Leistungen einer Privatklinik sind in der Regel umsatzsteuerfrei

FG Köln 13.4.2016, 9 K 3310/11

Der BFH hat zwischenzeitlich wiederholt zutreffend entschieden, dass die nationale Steuerbefreiungsvorschrift aufgrund des dort niedergelegten Bedarfsvorbehalts mit zwingenden unionsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar ist, so dass sich der Betreiber einer Privatklinik für die Steuerfreiheit seiner Leistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1b MwStSystRL berufen kann. Allerdings ist die Frage, ob sich auch eine Privatklinik, die mangels Zulassung nach § 108 SGB V und mangels Abschlusses eines Strukturvertrags gem. § 73a SGB V keine gesetzlich versicherten Patienten behandelt, auf Art. 132 Abs. 1b) MwStSystRL berufen kann, von grundsätzlicher Bedeutung.

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01.07.2016

Freiwilliger monatlicher Förderbeitrag kann der Umsatzsteuer unterliegen

Schleswig-Holsteinisches FG 27.4.2016, 4 K 27/13

Betreibt eine Einzelperson die Entwicklung von Reisetrends und erhält sie dafür von einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft einen freiwilligen monatlichen Förderbeitrag, so kann zwischen der Entwicklung (Organisation von Reisen nebst Berichterstattung) und dem "Förderbeitrag" ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch liegen. In einem solchen Fall liegt keine (nicht steuerbare) "bloße Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse" vor.

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01.07.2016

Arbeitgeber müssen für karitativen Bereich nicht ohne weiteres eine schwerbehinderungsrechtliche Ausgleichsabgabe zahlen ("Ärzte ohne Grenzen")

BVerwG 30.6.2016, 5 C 1.15

Bei der Ermittlung der Höhe der schwerbehindertenrechtlichen Ausgleichsabgabe bleiben gem. § 73 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX solche Personen außer Betracht, deren Tätigkeit nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer Art bestimmt ist. Der Ausnahmetatbestand setzt nicht voraus, dass für die Beschäftigung keinerlei Gegenleistung erbracht wird, sondern lediglich, dass die gewährten Zuwendungen nicht schwerpunktmäßig der Gewinnerzielung dienen. Diese Voraussetzung ist bei den im Ausland eingesetzten Hilfskräften von "Ärzte ohne Grenzen" möglicherweise erfüllt.

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01.07.2016

Langfristige Fremdwährungsdarlehen grundsätzlich mit Anschaffungskosten zu bilanzieren

Schleswig-Holsteinisches FG 9.3.2015, 2 K 84/15

Ein langfristiges Fremdwährungsdarlehen ist grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert zu bilanzieren. Die reine Möglichkeit zur vorzeitigen Lösung von einem Darlehensvertrag hat bei der Einordnung als lang- oder kurzfristig außer Betracht zu bleiben, wenn zum Bilanzstichtag aufgrund der tatsächlichen Umstände der Schluss gerechtfertigt ist, dass das Darlehen nicht vorzeitig zurückgezahlt wird.

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30.06.2016

Kein genereller Schutz öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gegen Konkurrenz durch gewerbliche Altkleidersammler

BVerwG 30.6.2016, 7 C 4.15

Gewerbliche Altkleidersammlungen können nicht schon dann untersagt werden, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für Alttextilien ein hochwertiges Erfassungssystem bereitstellt. Vielmehr bedarf es der Prüfung, ob trotz der Sammlung des gewerblichen Wettbewerbers die gesetzliche Vermutung, dass in dieser Situation die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gefährdet ist, ausnahmsweise nicht eingreift.

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30.06.2016

Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei einem freihändig veräußerten mit Grundpfandrechten belasteten Grundstück

BGH 9.6.2016, IX ZB 17/15

Der Wert eines mit Grundpfandrechten belasteten, vom Insolvenzverwalter freihändig veräußerten Grundstücks ist der Berechnung seiner Vergütung nicht zugrunde zu legen, wenn weder ein Übererlös noch ein Kostenbeitrag zur Masse fließt.

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30.06.2016

Düsseldorfer Verfahren: Bordellbetreiber haben bei freiwillig Vorauszahlungen für Prostituierte keinen Erstattungsanspruch

BFH 12.5.2016, VII R 50/14

Ein Bordellbetreiber, der im Rahmen des sog. Düsseldorfer Verfahrens freiwillig Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuerschuld der bei ihm tätigen Prostituierten leistet, kann nicht nachträglich deren Rückzahlung an sich gem. § 37 Abs. 2 S. 1 AO verlangen. Erstattungsberechtigt nach dieser Norm ist nur der Steuerpflichtige selbst und nicht ein Dritter, der für Rechnung des Steuerschuldners leistet.

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30.06.2016

Zur Verwertungsbefugnis bei Treuhandverhältnissen

BFH 20.4.2016, II R 54/14

Veranlasst der einzige Kommanditist einer GmbH & Co. KG, der zugleich der alleinige Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, die KG dazu, ein dieser gehörendes Grundstück ohne Gegenleistung zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung aus einem als Treugeber abgeschlossenen Treuhandvertrag auf den Treuhänder zu übertragen, begründet der Treuhandvertrag keine Verwertungsbefugnis des Kommanditisten i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG.

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30.06.2016

Zum Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld bei groben Beleidigungen

BGH 24.5.2016, VI ZR 496/15

Ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit ist nicht gegeben, wenn die mit den Beleidigungen verbundenen Beeinträchtigungen befriedigend durch einen im einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkten strafbewehrten Unterlassungstitel und das Ordnungsmittelverfahren aufgefangen werden können. Außerdem hat der Betroffene in der Regel Gelegenheit, wegen der Beleidigungen den Privatklageweg zu beschreiten und sich auch dadurch Genugtuung zu verschaffen.

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29.06.2016

Selbst bewilligte Tätigkeitsvergütungen von Geschäftsführern einer Komplementär-GmbH

BGH 15.3.2016, II ZR 114/15

Bewilligen sich zwei Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, die alleinige Gesellschafter der GmbH und alleinige Kommanditisten der Kommanditgesellschaft sind, gegenseitig von der Kommanditgesellschaft zu zahlende Tätigkeitsvergütungen, die ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft dem Grunde nach zustehen, während die Bestimmung der genauen Höhe dem Beschluss der Gesellschafterversammlung überlassen ist, so ist diese Absprache grundsätzlich wirksam, auch wenn die Geschäftsführer nicht vom Verbot des § 181 BGB befreit sind.

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