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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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21.04.2016

Kein Anspruch auf einen separaten Telefonanschluss und Internetzugang für den Betriebsrat

BAG 20.4.2016, 7 ABR 50/14

Ein Betriebsrat kann zwar grds. die Ausstattung mit Telefon und Internet verlangen. Der Arbeitgeber muss ihm aber nicht einen von seinem Netzwerk unabhängigen Internetzugang zur Verfügung stellen. Es besteht auch kein Anspruch des Betriebsrats auf einen von der allgemeinen Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss. Allein die abstrakte Gefahr der missbräuchlichen Ausnutzung technischer Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber kann den mit separaten Anschlüssen verbundenen Aufwand nicht rechtfertigen.

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20.04.2016

Unzulässige Werbung für Arzneimittel durch Angaben zu therapeutisch nicht zweifelsfrei nachgewiesener Wirkung

OLG Koblenz 27.1.2016, 9 U 895/15

Die Werbung für Arzneimittel ist unzulässig, wenn und soweit der Inhalt der Werbeaussage nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Hat ein Präparat die Hürde der Zulassung durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte genommen, kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die sich auf das zugelassene Anwendungsgebiet beziehenden Wirkungsangaben dem gesicherten Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Zulassung entsprechen.

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20.04.2016

Haftung des Anlageberaters: Verharmlosung der Anlagerisiken im Beratungsgespräch

OLG Frankfurt a.M. 18.3.2016, 13 U 55/14

Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn in der mündlichen Beratung die im Emissionsprospekt dargestellten Risiken derart verharmlost werden, dass der Anleger eine falsche Vorstellung von deren Ausmaß und Erheblichkeit erhält. Ein nach dem Emissionsprospekt vorhandenes Totalverlustrisiko wird verharmlost, wenn der Berater wahrheitswidrig suggeriert, es handele sich lediglich um ein jede Anlage gleichermaßen treffendes Risiko, das mithin - theoretisch - stets in Kauf genommen werden muss.

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20.04.2016

Anfechtungsgegner muss Wiederaufnahme von Zahlungen des Schuldners beweisen

BGH 24.3.2016, IX ZR 242/13

Hatte der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, muss der Anfechtungsgegner darlegen und beweisen, dass der Schuldner die Zahlungen im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung allgemein wieder aufgenommen hatte. Allein die Tatsache, dass über die Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Anfechtungsgegner eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und der Schuldner die vereinbarten Raten zahlte, genügt hierfür in der Regel selbst dann nicht, wenn die Zahlungseinstellung maßgeblich aus der Nichtbedienung dieser Verbindlichkeit abgeleitet worden ist.

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20.04.2016

Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Kaufrechtsvermächtnis zum Verkehrswert

FG Köln 28.10.2015, 5 K 585/14

Der Grundstückserwerb durch Kaufrechtsvermächtnis ist grundsätzlich nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Anders ist es allerdings, wenn dem Bedachten nur das Recht vermacht ist, das Grundstück vom Erben (oder dem sonst Beschwerten) zum Verkehrswert zu kaufen.

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20.04.2016

Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

BFH 1.12.2015, IX R 18/15

Vermieter können Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Der Abzug von Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten ist jedoch auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet.

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19.04.2016

Das GG bietet gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG 19.4.2016, 1 BvR 3309/13

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, neben dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB auch ein Verfahren zur isolierten, sog. rechtsfolgenlosen, Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater bereitzustellen. Auch wenn eine andere gesetzliche Lösung denkbar wäre, ist es vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt, wenn die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung nur innerhalb der rechtlichen Familie, nicht aber gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater besteht.

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19.04.2016

"Krebsgeschwür"-Prozess: Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger

LG Düsseldorf 19.4.2016, 6 O 226/15

Die Äußerung von Dr. Theo Zwanziger "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist." ist durch die in Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gewährte allgemeine Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Der Zweck der Äußerung, die Augen der Öffentlichkeit kritisch auf die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung der FIFA zu lenken, ist höher anzusetzen als der Ehrenschutz der Qatar Football Association.

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19.04.2016

Vermeintlicher Kauf von Blockheizkraftwerken kann zu gewerblichen Einkünften führen

FG Münster 11.3.2016, 4 K 3365/14 E

Der vermeintliche Kauf von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems kann zu ausgleichsfähigen Verlusten aus Gewerbebetrieb führen. Die Zulassung der Revision erfolgt wegen grundsätzlicher Bedeutung und berücksichtigt insbesondere den Umstand, dass die vom Finanzamt vorgenommene Zuordnung der Erträge/Aufwendungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auf einer bundeseinheitlichen Abstimmung der beteiligten Finanzbehörden beruht.

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19.04.2016

Altersentlastungsbetrag stellt keine Diskriminierung Jüngerer dar

FG Münster 24.2.2016, 10 K 1979/15 E

Der Umstand, dass der Altersentlastungsbetrag erst ab einem Alter von 64 Jahren gewährt wird, ist keine unzulässige Ungleichbehandlung jüngerer Steuerpflichtiger. Der Altersentlastungsbetrag verfolgt den Zweck, für andere Einkünfte als Leibrenten und Versorgungsbezüge, die typischerweise im Alter bezogen werden und einer begünstigten Versteuerung unterliegen (Ertragsanteil bzw. Versorgungsfreibetrag), eine vergleichbare Entlastung herbeizuführen.

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