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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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27.01.2016

Monatlich ausgezahlte Sonderzahlungen können auf gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden

LAG Berlin-Brandenburg 12.1.2016, 19 Sa 1851/15

Sonderzahlungen, die sich als Arbeitsentgelt für die normale Arbeitsleistung darstellen, können auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werde; dies gilt auch dann, wenn sie aufgrund einer Betriebsvereinbarung auf zwölf Monate verteilt ausgezahlt werden. Etwaige Nacharbeitszuschläge sind auf der Basis des Mindestlohns von 8,50 € zu berechnen, weil § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Zuschlag auf das dem Arbeitnehmer "zustehende Bruttoarbeitsentgelt" vorschreibt.

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27.01.2016

Zur Verzinsung gem. § 233a Abs. 2a AO bei rückwirkendem Ereignis

FG Hamburg 7.10.2015, 6 K 161/15

Das rückwirkende Ereignis im Hinblick auf eine zunächst beantragte § 7g EStG-Rücklage tritt mit Ablauf des Tages ein, an dem feststand, dass die beabsichtigte Investition nicht mehr im vorgegebenen Zeitraum erfolgen konnte. Nicht entscheidend ist, wann das Finanzamt Kenntnis davon erhält, dass die Investition nicht getätigt wurde und wann die Steuerbescheide geändert werden. Ein anderes Ergebnis würde dazu führen, dass der Steuerpflichtige es in der Hand hätte, den Zinsbeginn zu verzögern, und der unredliche Steuerpflichtige begünstigt würde.

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27.01.2016

Schadensberechnung bei Pflichtverletzung: Steuerliche Beratung im Interesse mehrerer verbundener Unternehmen

BGH 10.12.2015, IX ZR 56/15

In Fällen, in denen die steuerliche Beratung vertraglich die Interessen mehrerer verbundener Unternehmen zum Gegenstand hat, ist im Fall der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser Unternehmen vorzunehmen. Es ist anerkannt, dass in einer - etwa im Interesse der Steuerersparnis - gewollten und gewünschten Vermögensübertragung zugunsten von Familienangehörigen ohne gleichwertige Gegenleistung kein Schaden im Rechtssinn und in ihrem Unterbleiben kein mit dem Steuerschaden verrechenbarer Vermögensvorteil gesehen werden kann.

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27.01.2016

Taxiunternehmen dürfen die App MyTaxi nutzen und dafür werben

OLG Nürnberg 22.1.2016, 1 U 907/14

Die Taxi-Zentrale Nürnberg eG darf den an sie angeschlossenen Taxiunternehmen nicht verbieten, ihre GPS-Positionsdaten während einer von der Taxi-Zentrale vermittelten Fahrt an die App MyTaxi zu übermitteln oder auf den Taxis für MyTaxi zu werben. Schon im Jahr 1992 hat der BGH Satzungsbestimmungen einer Taxigenossenschaft für kartellrechtswidrig erklärt, die es einem Taxiunternehmer verboten, gleichzeitig Mitglied einer zweiten konkurrierenden Genossenschaft zu sein und über ein weiteres Funkgerät auch von dieser Aufträge entgegen zu nehmen.

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26.01.2016

Beweisgrundsätze bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

BGH 26.1.2016, XI ZR 91/14

§ 675w S. 3 BGB verbietet die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Online-Banking bei Erteilung eines Zahlungsauftrags unter Einsatz der zutreffenden PIN und TAN nicht. Allerdings muss geklärt sein, dass das eingesetzte Sicherungssystem im Zeitpunkt der Vornahme des strittigen Zahlungsvorgangs im Allgemeinen praktisch unüberwindbar war und im konkreten Einzelfall ordnungsgemäß angewendet worden ist und fehlerfrei funktioniert hat. Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Bankings spricht kein Beweis des ersten Anscheins für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers.

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26.01.2016

Berlin darf angestellte Lehrer nach dem TdL-Tarifvertrag vergüten - Kein Unterlassungsanspruch der GEW

ArbG Berlin 16.12.2015, 21 Ca 11278/15

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kann nicht verhindern, dass das Land Berlin angestellte Lehrer, die nicht der GEW angehören, nach dem Tarifvertrag eingruppiert und vergütet, der zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb Beamtenbund und Tarifunion abgeschlossen wurde. Hierin liegt keine Verletzung der Koalitionsfreiheit der GEW.

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26.01.2016

File-Sharing über gemeinsam genutzten Internetzugang: Eltern können für Urheberrechtsverletzungen der Kinder haften

OLG München 14.1.2016, 29 U 2593/15

In Filesharing-Fällen betrifft die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers die vorgelagerte Frage, ob die Voraussetzungen für die tatsächliche Vermutung vorliegen, er sei der Täter. Genügt der Anschlussinhaber dieser sekundären Darlegungslast, trifft den Anspruchsteller die Last der dann erforderlichen Beweise; genügt der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast dagegen nicht, so muss er zur Widerlegung der dann zugunsten des Anspruchstellers geltenden tatsächlichen Vermutung den Gegenbeweis erbringen.

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26.01.2016

Zur Bezeichnung des Klagebegehrens bei geschätzten Besteuerungsgrundlagen

BFH 22.9.2015, I B 61/15

Klagt ein Steuerpflichtiger gegen Steuerbescheide mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen, so muss er zwecks Bezeichnung des Klagebegehrens zumindest substantiiert darlegen, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch angesetzt wurden. Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen.

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26.01.2016

Immobilienkauf: Beschreibungen von Eigenschaften ohne urkundliche Erwähnung führen in der Regel nicht zu Beschaffenheitsvereinbarungen

BGH 6.11.2015, V ZR 78/14

Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Nieder-schlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Informationen über Eigenschaften der Kaufsache sind auch nach neuem Kaufrecht von den beurkundungsbedürftigen Vereinbarungen der Parteien zu unterscheiden.

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26.01.2016

Zur Bezeichnung einer in Baden-Württemberg ansässigen Sparkasse (hier: Drittschuldnerin) in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

BGH 2.12.2015, VII ZB 36/13

Die Bezeichnung einer in Baden-Württemberg ansässigen Drittschuldnerin als "Sparkasse Schwarzwald-Baar, Gerberstraße 45, 78050 Villingen-Schwenningen" ist hinreichend bestimmt. Für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses sind Angaben über das zur Vertretung berechtigte Organ und die Mitglieder des Vertretungsorgans nicht erforderlich.

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