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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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26.01.2015

Versicherer muss auf fehlenden Nachweis für eine Anschlussversicherung (hier: PKV) hinweisen

BGH 14.1.2015, IV ZR 43/14

Der seinen Prämienanspruch geltend machende Versicherer kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom Versicherungsnehmer ausgesprochenen Kündigung wegen Fehlens eines Anschlussversicherungsnachweises gem. § 205 Abs. 6 VVG berufen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht auf dessen Fehlen hingewiesen hat. Dabei hat der Versicherer den Zugang eines entsprechenden Hinweisschreibens beim Versicherungsnehmer nachzuweisen.

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26.01.2015

Mieter dürfen im Stehen urinieren

AG Düsseldorf 20.1.2014, 42 C 10583/14

Trotz der zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des Marmorfußbodens rechnen.

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26.01.2015

Aussetzung eines Amtshaftungsrechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit eines finanzgerichtlichen Verfahrens

OLG Frankfurt a.M. 13.11.2014, 1 W 60/14

Ein Amtshaftungsrechtsstreit wegen einer Steuerfestsetzung kann auch dann nach § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit ausgesetzt werden, wenn über den Einspruch gegen einen Steuerbescheid noch nicht entschieden wurde, aber nach dem Streitstand mit Sicherheit damit zu rechnen ist, dass die Steuerpflichtigen eine für sie negative Einspruchsentscheidung einer finanzgerichtlichen Überprüfung zuführen werden. Das Amtshaftungsverfahren dient nicht dazu, auf die noch offene Entscheidungsfindung der Finanzverwaltung oder der Finanzgerichtsbarkeit Druck auszuüben.

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26.01.2015

Altersgrenze für Notare weiterhin rechtmäßig

BGH 24.11.2014, NotZ (Brfg) 5/14

Die in § 48a BNotO bestimmte Altersgrenze von 70 Jahren, bei deren Erreichen das Amt des Notars erlischt (§ 47 Nr. 1 BNotO), ist mit dem GG vereinbar und verstößt auch unter Berücksichtigung neuerer EuGH-Rechtsprechung und der Rechtsprechung des BAG nicht gegen das aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf folgende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters.

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26.01.2015

Anbringen einer Kamera-Attrappe unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats

LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.11.2014, 3 TaBV 5/14

Eine Klinik kann im Außenbereich ihres Gebäudes die Attrappe einer Videokamera anbringen, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einholen zu müssen. Ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG scheidet aus, weil die Kamera-Attrappe objektiv nicht geeignet ist, Arbeitnehmer zu überwachen. Es besteht auch kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da mit der Attrappe nicht kontrolliert werden kann, wer wann das Gebäude betritt oder verlässt.

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26.01.2015

Dienstwagen: Arbeitnehmer im Außendienst können selbst getragene Benzinkosten trotz Anwendung der 1-Prozent-Methode abziehen

FG Düsseldorf 4.12.2014, 12 K 1073/14 E

Die von einem im Außendienst tätigen Arbeitnehmer getragenen Benzinkosten sind, trotz Bewertung der privaten Nutzung nach der 1-Prozent-Methode, insgesamt als Werbungskosten abziehbar. Hierdurch wird die Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber alle Kosten tragen, und Arbeitnehmern, die die Kfz-Kosten in mehr oder weniger großem Umfang selbst zu tragen verpflichtet sind, abgemildert.

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23.01.2015

Zum Schuldzinsenabzug bei Vermietung nach Erwerb der Anteile eines Miteigentümers (hier: der Ehefrau)

FG Hamburg 25.9.2014, 2 K 28/14

Bewohnen Eheleute ein ihnen gemeinsam gehörendes Zweifamilienhaus zusammen, trennen sie sich dann zunächst derart, dass jeder von ihnen eine der beiden gleichgroßen Wohnungen des Hauses für sich allein bewohnt, zieht dann jedoch der eine Ehegatte aus und erwirbt der andere, im Haus verbleibende Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen unter Aufnahme eines Bankdarlehens und vermietet er die freiwerdende Wohnung, so kann er die Schuldzinsen für das Darlehen nicht in voller Höhe geltend machen. Er kann sie dann nur zur Hälfte als Werbungskosten mit seinen Mieteinnahmen verrechnen.

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23.01.2015

Zur Funktionsweise des Europäischen Netzes der Wettbewerbsbehörden

EuG 21.1.2015, T-355/13

Das EuG hat die Funktionsweise des Europäischen Netzes der Wettbewerbsbehörden konkretisiert. Die Kommission durfte die Beschwerde von easyJet gegen die Gebührenordnung des Flughafens Schiphol mit der Begründung zurückweisen, dass sie bereits von einer nationalen Wettbewerbsbehörde behandelt worden sei.

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22.01.2015

Körperschaftsteuer: Zum unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang von Gemeinkosten mit steuerfreien ausländischen Einkünften

FG Köln 11.12.2014, 10 K 2892/14

Nach § 3c Abs. 1 S. 1EStG, der über § 8 Abs. 1 S. 1 KStG und § 7 S. 1 GewStG auch für die Körperschaft- und Gewerbesteuer Anwendung findet, dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese Definition ist dahingehend zu ergänzen, dass ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang auch dann besteht, wenn die Ausgaben auch dann angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich steuerfreie Einnahmen erzielt.

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22.01.2015

Leiharbeitnehmer-Einsatz darf inhaltlich und zeitlich beschränkt werden

EuGH-Generalanwalt 20.11.2014, C-533/13

Die Leiharbeitsrichtlinie verbietet zwar grds. Einschränkungen der Leiharbeit. Das gilt aber nicht für solche Einschränkungen, die aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Tarifvertrag den Einsatz von Leiharbeitnehmern auf vorübergehende Aufgaben beschränkt, die aus objektiven Gründen nicht durch die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens ausgeführt werden können. Gleiches gilt für das Verbot, Leiharbeitnehmer über einen längeren Zeitraum mit Aufgaben zu betrauen, die auch der Stammbelegschaft obliegen.

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