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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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03.11.2014

Zur Mehrwertdienstnummer als Kommunikationsweg im Impressum

OLG Frankfurt a.M. 2.10.2014, 6 U 219/13

Anbieter von Dienstleistungen werden der Verpflichtung aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, auf ihrer Internetseite neben der E-Mail-Adresse einen effizienten Kommunikationsweg zu eröffnen, dann nicht gerecht, wenn sie hierzu Mehrwertdienstnummern nennen, deren Nutzung Kosten an der Obergrenze des rechtlich zulässigen Bereichs (hier: 2,99 € für Gespräche aus dem Mobilfunknetz) verursachen. Die Frage, ob die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Kontaktmöglichkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG durch eine Mehrwertdienstnummer ermöglicht werden kann, ist höchstgerichtlich noch nicht entschieden.

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03.11.2014

Erhöhte Darlegungsanforderungen an Kausalität der Erwerbstätigkeit für Kinderbetreuung bei geringem zeitlichem Umfang der Tätigkeit

FG Düsseldorf 17.6.2014, 13 K 3722/12

Auch wenn die Arbeitszeit eines Elternteils weniger als 10 Stunden beträgt, ist der Abzug von Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 4f EStG a.F. nicht ohne weiteres ausgeschlossen. Der Steuerpflichtige muss dann aber detailliert darlegen, dass die Erwerbstätigkeit für die Entstehung der Kinderbetreuungskosten ursächlich gewesen ist.

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03.11.2014

Zur Liebhaberei bei einem Gartenbaubetrieb

FG Köln 3.9.2014, 2 K 2875/09

Ein für eine Gewinnerzielungsabsicht sprechender Anscheinsbeweis entfällt bereits dann, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe des Steuerpflichtigen für die Fortführung des verlustbringenden Unternehmens bestimmend waren. Bei einem Gartenbaubetrieb, der in 20 Jahren einen Gesamtverlust von 470.170 € erwirtschaftet, ist eine Liebhaberei eher naheliegend.

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03.11.2014

Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

BGH 1.10.2014, XII ZB 635/13

Wirtschaftliche Unbilligkeit des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs i.S.v. § 27 VersAusglG liegt nicht bereits dann vor, wenn der Ausgleichspflichtige nicht leistungsfähig ist oder der ausgleichsberechtigte Ehegatte auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen ist. Vielmehr findet insoweit nur dann kein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich statt, wenn sowohl der Ausgleichsberechtigte den angemessenen Unterhalt aus seinen Einkünften und aus seinem Vermögen bestreiten kann als auch die Gewährung der Ausgleichsrente für den Ausgleichspflichtigen bei Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse eine unbillige Härte bedeuten würde.

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03.11.2014

Ankauf gewerblicher Honorarforderungen durch Steuerberatungsgesellschaften nicht zwangsläufig unwirksam

BGH 25.9.2014, IX ZR 25/14

In Fällen, in denen Steuerberatungsgesellschaften gewerbliche Honorarforderungen von Steuerberatern aufkaufen und sich die Forderungen abtreten lassen, führt das für Steuerberater geltende Verbot gewerblicher Tätigkeit nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Kaufverträge sowie der Abtretungen. Schließlich ordnet § 134 BGB für ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nicht ausnahmslos die Nichtigkeit an.

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31.10.2014

Kachelmann darf ehemalige Lebensgefährtin nicht als Kriminelle bezeichnen

OLG Karlsruhe 22.10.2014, 6 U 152/13

Jörg Kachelmann darf seine ehemalige Lebensgefährtin Claudia D. nicht als Kriminelle bezeichnen. Kachelmann ist allerdings berechtigt, den Tatvorwurf der Vergewaltigung in öffentlichen Äußerungen als unzutreffend zu bezeichnen, obwohl damit notwendigerweise der Vorwurf der falschen Beschuldigung durch die Claudia D. verbunden ist, den der Beklagte seinerseits nicht bewiesen hat.

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31.10.2014

Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften kann zur Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft führen

OLG Oldenburg 23.10.2014, 14 U 34/14

Nach den Unfallverhütungsvorschriften müssen bei einer möglichen Absturzhöhe von mehr als drei Metern Absturzsicherungen auf einem Flachdach angebracht werden und Öffnungen auf Dachflächen, die kleiner als 9 qm sind, ebenfalls mit Sicherungen gegen ein Hineinfallen oder Hineintreten versehen werden. Verzichtet der Arbeitgeber darauf und es verunglückt einer seiner Mitarbeiter, muss er der Berufsgenossenschaft die von ihr zu leistenden unfallbedingten Aufwendungen erstatten.

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31.10.2014

Prozessunterlagen müssen bei anwaltlicher Vertretung nicht zwangsläufig in Blindenschrift zugänglich gemacht werden

BVerfG 10.10.2014, 1 BvR 856/13

Eine gleichberechtigte Teilhabe am Prozess setzt nicht zwangsläufig voraus, dass der sehbehinderten Partei die Prozessunterlagen in Blindenschrift vorliegen müssen. Ist der Streitstoff übersichtlich und die Partei anwaltlich vertreten, so ist die Annahme gerechtfertigt, dass ihr der Prozessgegenstand ohne Informationsverlust und ohne eine Beschränkung der Teilhabemöglichkeit vom Rechtsanwalt vermittelt wird. Die Fürsorgepflicht des Gerichts erfordert es aber, die Prozessunterlagen in Blindenschrift zugänglich zu machen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Vermittlung durch den Rechtsanwalt nicht gleichwertig mit der unmittelbaren Kenntnis ist.

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31.10.2014

FG Düsseldorf legt Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige erneut dem EuGH vor

FG Düsseldorf 22.10.2014, 4 K 488/14 Erb

Das FG Düsseldorf hat die Frage der Vereinbarkeit des schenkungsteuerlichen Freibetrags für beschränkt Steuerpflichtige mit europäischem Recht erneut dem EuGH vorgelegt. Das FG hat Zweifel, ob die Freibetragsregelung mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist.

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31.10.2014

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Sportpferd

BFH 2.7.2014, XI R 4/13

Bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Sportpferd kann der Steuerpflichtige nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz geltend machen, sondern er unterliegt selbst dann dem Regelsteuersatz i.S.d. § 12 Abs. 1 UStG, wenn die Übertragung als Lieferung i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu beurteilen wäre. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 1a zum UStG a.F. ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass ein Pferd i.S.d. Vorschrift nur ein lebendes Tier ist, das gewöhnlich und allgemein für die Zubereitung von Nahrungs- oder Futtermitteln bestimmt ist.

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