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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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17.01.2020

Dauerüberzahlerbescheinigung darf auch auf mittelbaren Gläubiger ausgestellt sein

FG Münster v. 27.11.2019 - 13 K 2902/19 Kap

Die Dauerüberzahlerbescheinigung darf auf die Namen der mittelbar über eine Personengesellschaft am Gläubiger der Kapitalerträge Beteiligten ausgestellt sein. Der Begriff des Gläubigers der Kapitalerträge i.S.v. § 44a Abs. 5 EStG ist nicht zivilrechtlich, sondern spezifisch steuerrechtlich auszulegen. Es kommt nicht darauf an, wem zivilrechtlich der Kapitalertrag zusteht, sondern wer im steuerrechtlichen Sinne Einkünfte erzielt und zu wessen Lasten die Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen ist.

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17.01.2020

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1.1.2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.1.2020 hat die Finanzverwaltung zum Stichtag 1.1.2020 eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht.

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17.01.2020

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan (deutsch-japanisches Doppelbesteuerungsabkommen)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.12.2019 hat die Finanzverwaltung die Durchführungsabsprache zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Japans nach Artikel 26 (Amtshilfe bei der Steuererhebung) des deutsch-japanischen Doppelbesteuerungsabkommens bekannt gemacht.

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17.01.2020

Steuersatz eines Subunternehmens im genehmigten Linienverkehr mit Bussen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.1.2020 hat die Finanzverwaltung ihre in Abschnitt 12.13. Abs. 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vertretene Rechtsauffassung an die aktuelle BFH-Rechtsprechung angepasst.

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17.01.2020

cum/ex-Verfahren: Mehrere parallele wirtschaftliche Eigentümer an derselben Aktie logisch unmöglich

FG Köln v. 19.7.2019 - 2 K 2672/17

Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheidet denknotwendig aus. Paralleles mehrfaches wirtschaftliches Eigentum, also eine Vervielfältigung des wirtschaftlichen Eigentums an der gleichen Aktie, ist nicht möglich. Dies würde sowohl dem inneren System des Zivilrechts als auch dem des Steuerrechts, sowie dem Wortlaut des § 39 AO widersprechen. Weder das BFH-Urteil vom 16.4.2014 (I R 2/12) noch die Gesetzesbegründung zum JStG 2007 stehen dem entgegen.

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17.01.2020

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.12.2019 hat die Finanzverwaltung erneut den AO-Anwendungserlass geändert.

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17.01.2020

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.1.2020 hat die Finanzverwaltung ihren Anwendungserlass zu den Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 12.1.2018 aktualisiert neu gefasst.

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17.01.2020

Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.1.2020 hat die Finanzverwaltung ein Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr sowie ein Vordruckmuster "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr" bekannt gemacht.

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17.01.2020

Änderung des § 6 Abs. 3a UStG durch Artikel 12 Nummer 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.1.2020 hat die Finanzverwaltung zur Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr Stellung genommen.

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16.01.2020

Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr

Kurzbesprechung

Der Rabattfreibetrag erstreckt sich auf alle Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG (ehemaligen) Arbeitnehmern gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden. Mit dem Bezug der Freifahrtscheine ist der darin verkörperte geldwerte Vorteil unabhängig vom konkreten Fahrtantritt zugeflossen.

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