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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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24.05.2016

Wann kann ein Makler für Objekte anderer Makler Provision beanspruchen?

BGH 17.12.2015, I ZR 172/14

Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, bringt damit grundsätzlich nicht zum Ausdruck, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision beansprucht. Will der Makler auch für solche Objekte eine Provision beanspruchen, die ihm durch einen dritten Makler benannt wurden, muss er dies gegenüber dem Interessenten unmissverständlich zum Ausdruck bringen.

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24.05.2016

Verstoß gegen Handyverbot im Betrieb rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung

ArbG Karlsruhe 29.12.2015, 1 Ca 206/15

Der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen ein betriebliches Handyverbot kann zwar grds. einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB darstellen. Hat dieser Verstoß aber keine nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber, ist eine deswegen ausgesprochene außerordentliche Kündigung unwirksam. Auch eine ordentliche Kündigung ist ohne vorangegangene Abmahnung nicht sozial gerechtfertigt.

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24.05.2016

Können durch Darlehen der Gesellschaft finanzierte und zur Sicherheit an diese verpfändet Wertpapierdepots Sonderbetriebsvermögen darstellen?

FG Münster 20.4.2016, 7 K 1376/13 F

Die Beteiligung an Kapitalgesellschaften ist dann als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen, wenn die Beteiligung nach Art und tatsächlicher Betriebsführung besonderes Gewicht für die Betriebsführung hat und der Stärkung der unternehmerischen Position dient. Bei Wertpapieren führt die Verpfändung für einen Betriebskredit keinen so weit gehenden objektiven Zusammenhang zwischen den Wertpapieren und den Aufgaben des Betriebes herbei, dass die Wertpapiere wegen der Verpfändung allein als Betriebsvermögen behandelt werden müssten.

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24.05.2016

Arbeitgeber können Betriebsrat als Ganzen betriebsverfassungsrechtlich abmahnen

ArbG Solingen 18.2.2016, 3 BV 15/15 lev

Arbeitgeber können grds. eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung gegenüber dem gesamten Betriebsratsgremium aussprechen; eine solche Abmahnung ist nicht an sich unzulässig. Die Rechtsprechung zur Abmahnung von einzelnen Betriebsratsmitgliedern kann auf diese Konstellation nicht übertragen werden. Der Betriebsrat hat regelmäßig keinen Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung aus § 78 BetrVG.

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24.05.2016

§§ 126 ff. MarkenG vermitteln kennzeichenrechtlich begründeten Schutz für geografische Herkunftsangaben

BGH 31.3.2016, I ZR 86/13

Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des MarkenG im Juli 7.7.2008 für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz. Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 MarkenG ist unionsrechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft des Produkts besteht, bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit der geografischen Herkunft etwa verbundene besondere Qualitäts- oder Eigenschaftsvorstellungen unberücksichtigt bleiben.

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24.05.2016

Beharrliches Leugnen einer Pflichtverletzung durch den Mieter kann berechtigten Grund zur ordentlichen Kündigung darstellen

BGH 13.4.2016, VIII ZR 39/15

Ist der Mieter wegen einer erheblichen und schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen (Neben-)Pflicht zur Obhut der Mietsache rechtskräftig zur Leistung von Schadensersatz verurteilt worden, kann in dem beharrlichen Leugnen der Pflichtverletzung jedenfalls dann ein berechtigter Grund zur ordentlichen Kündigung liegen, wenn Umstände festgestellt werden können, die die Besorgnis des Vermieters begründen, der Mieter setze seine Obhutspflichtverletzung auch nach der rechtskräftigen Verurteilung fort.

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24.05.2016

Eingeschränkte Klagemöglichkeit des Markeninhabers bei zugelassenen parallel importierten Arzneimitteln

BGH 2.12.2015, I ZR 239/14

Gestattet ein Verwaltungsakt dem Parallelimporteur eine bestimmte Kennzeichnung eines parallel zu importierenden Arzneimittels, kann der Markeninhaber vor den Zivilgerichten grundsätzlich nicht geltend machen, diese Kennzeichnung verstoße gegen die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und sei deshalb rechtswidrig. Ist der auf der Grundlage von § 25 AMG erlassene Zulassungsbescheid nicht nichtig, ist er der Prüfung zugrunde zu legen, ob der Markeninhaber sich aus berechtigten Gründen i.S.v. § 24 Abs. 2 MarkenG dem Vertrieb der parallelimportierten Arzneimittel widersetzen kann.

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24.05.2016

Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger

FG Münster 15.4.2016, 4 K 422/15 E

Hat der Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbliebenen Teil der Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen.

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23.05.2016

Aktiventausch durch Zahlung an absonderungsberechtigten und durch Gesellschaftssicherheit besicherten Gläubiger

BGH 26.1.2016, II ZR 394/13

Bei der Frage, ob gegen die Schuldnerin eine deren Insolvenzreife mit begründende Forderung bestanden hat, erstreckt sich die Rechtskraftwirkung einer späteren Feststellung dieser Forderung zur Insolvenztabelle nach § 178 Abs. 3 InsO nicht auf den Geschäftsführer der Schuldnerin; dessen Verhalten im Anmeldeverfahren kann aber eine im Rahmen der Tatsachenfeststellung zu berücksichtigende Indizwirkung haben. Wenn eine Zahlung an einen absonderungsberechtigten, durch eine Gesellschaftssicherheit besicherten Gläubiger geleistet wird, liegt ein Aktiventausch vor, wenn dadurch die Gesellschaftssicherheit frei wird und der Verwertung zugunsten aller Gläubiger zur Verfügung steht.

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23.05.2016

Zur Frage der steuerlichen Folgen einer grenzüberschreitenden Abwärtsverschmelzung

FG Düsseldorf 22.4.2016, 6 K 1947/14 K,G

In Fällen der Verschmelzung, einschließlich der Abwärtsverschmelzung, sind die Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach Maßgabe des § 11 UmwStG vorzunehmen. Dem Senat erscheint die im Schrifttum überwiegend vertretene Auffassung vorzugswürdig, dass es sich bei § 11 Abs. 2 S. 2 UmwStG um eine spezielle und abschließende Bewertungsregel für die Anteile der übertragenden Körperschaft an der übernehmenden Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz handelt.

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