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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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21.07.2014

Wie sind Ausgleichszahlungen für rechtswidrig zu viel geleistete Mehrarbeit zu behandeln?

FG Münster 31.3.2014, 1 K 2795/13 E u.a.

Ausgleichszahlungen für rechtswidrig zu viel geleistete Mehrarbeit (hier: die Mehrarbeit eines Feuerwehrbeamten) stellen Arbeitslohn dar und sind nicht als nicht steuerbarer Schadensersatz zu behandeln. Allein der Umstand, dass eine Leistung des Arbeitgebers tatsächlich oder rechtlich im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht, reicht zur Bejahung des Tatbestandsmerkmals "für eine Beschäftigung" nicht aus.

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21.07.2014

Ergänzende Vertragsauslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen

BGH 26.6.2014, III ZR 299/13

Die ergänzende Vertragsauslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen (hier: Zusammenschaltungsvereinbarung zweier Telekommunikationsunternehmen). Fehlt im Vertrag über (Telekommunikations-)Dienstleistungen eine Entgeltabrede, kommt eine, gegebenenfalls gem. § 25 Abs. 4 TKG von Amts wegen zu treffende, Anordnung gem. § 25 Abs. 5 TKG in Betracht.

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21.07.2014

Augenverletzung: Mutter haftet wegen Aufsichtspflichtverletzung bei Umgang des Sohnes mit Softair-Pistole

OLG Oldenburg 17.7.2014, 1 U 3/14

Eine Mutter haftet wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, wenn beim Spiel ihres Sohnes mit Softair-Pistolen ohne entsprechende Schutzbrillen ein anderes Kind am Auge verletzt wird. Jedenfalls bei Kindern unter 14 Jahren ist es erforderlich, dass die Sorgeberechtigten eine umfassende Kontrolle über den Einsatz der Softair-Waffen behalten und dabei insbes. gewährleisten, dass zeitnah eingegriffen werden kann, wenn sich während des Spiels - etwa durch übersteigerten Wettkampf- oder Jagdeifer - besondere Gefahren ergeben.

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21.07.2014

Stellen Kosten für Fahrten der Kinder zur Schule sowie zum Fußballtraining außergewöhnliche Belastungen dar?

FG Münster 15.4.2014, 1 K 3696/12 E

Die Kosten für Fahrten der Kinder zur Schule sowie zum Fußballtraining stellen nicht bereits deshalb außergewöhnliche Belastungen dar, weil die Kinder eine besondere fußballerische Begabung aufweisen und die Eltern sich für den Besuch einer Sportförderklasse an einer staatlichen Regelschule in Trägerschaft der Stadt entscheiden. Das insoweit von ihnen ausgeübte Recht auf freie Schulwahl macht ihre Aufwendungen nicht zwangsläufig i.S.v. § 33 EStG, da es sich insoweit um eine typische Entscheidung im Bereich der privatveranlassten Lebensführung handelt.

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18.07.2014

Zum Vorsteuerabzug bei bezogenen Umbauleistungen als sog. unentgeltliche Wertabgabe

FG Düsseldorf 23.5.2014, 1 K 1552/13 U

Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe i.S.v. § 3 Abs. 1b u. Abs. 9a UStG zu verwenden, ist er auch dann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würden. Somit liegt auch kein Vorsteuerabzug vor, wenn von einem Apotheker bezogene Umbauleistungen als sog. unentgeltliche Wertabgabe direkt und unmittelbar einer Arztpraxis gelten sollen.

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18.07.2014

Zur Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld in AGB

BGH 18.7.2014, V ZR 178/13

Eine in AGB einer Bank verwendete Klausel, die den Anspruch des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld auf deren Löschung beschränkt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn sie sich auch auf Fallkonstellationen erstreckt, in denen der Inhaber des Rückgewähranspruchs im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist. Jedenfalls in derartigen Fällen wird der Rückgewähranspruch infolge der Klausel faktisch ausgeschlossen und der Kunde gravierend benachteiligt; das Interesse der Bank, die Vertragsabwicklung zu vereinfachen, kann dies nicht rechtfertigen.

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18.07.2014

Zum Ausschluss von Ansprüchen wegen Spätfolgen durch schadhafte Luftschutzräume aus dem Zweiten Weltkrieg

BGH 18.7.2014, V ZR 30/13

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche wegen Spätschäden aufgrund der Anlegung von Luftschutzräumen auf privaten Grundstücken während des Zweiten Weltkriegs gegen die Bundesrepublik Deutschland noch bestehen können. Der Anspruch auf Beseitigung eines Schutzraums entsteht erst, wenn der Schutzraum nicht nur stillgelegt worden, sondern auch entschieden ist, dass es dabei auf Dauer bleiben soll; beide Entscheidungen müssen dem Grundstückseigentümer mitgeteilt oder wenigstens öffentlich bekannt gemacht werden.

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18.07.2014

EuGH-Vorlage: Zur Einreihung einer Aminosäuremischung als Arzneiware oder Nährstoffzubereitung

BFH 26.2.2014, I R 56/12

Der BFH musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Aminosäuremischungen als Arzneiware oder Nährstoffzubereitung anzusehen sind. Da das Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) in Großbritannien die Mischungen als Arzneiwaren in die Pos. 3003 KN eingereiht hat, ersuchten die Richter nun den EuGH um eine Klärung der Sache.

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18.07.2014

Zum Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter des Kindes auf Mitteilung des möglichen Erzeugers

BGH 2.7.2014, XII ZB 201/13

Die Mitteilung der Mutter, der mögliche Erzeuger oder dessen Name sei ihr nicht bekannt, erfüllt nicht den Auskunftsanspruch des Scheinvaters. Eine fehlende Kenntnis kann von der Mutter zwar als eine den Anspruch ausschließende Unmöglichkeit geltend gemacht werden. Dazu gehört aber auch der Vortrag und erforderlichenfalls der Beweis, dass sie die ihr unter den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Erkundigungen eingeholt hat.

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18.07.2014

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: Zur französischen Regelung über Vorteile von Beamten hinsichtlich des Ruhestands

EuGH 17.7.2014, C-173/13

Die französische Regelung über bestimmte Vorteile von Beamten hinsichtlich des Ruhestands führt zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Diese Ungleichbehandlung, die auf einer Bedingung beruht, die Beamtinnen wegen des obligatorischen Mutterschaftsurlaubs stets erfüllen, erscheint nicht gerechtfertigt, weil die zugrunde liegende Regelung dem Bestreben, das legitime sozialpolitische Ziel zu erreichen, auf das sich Frankreich im vorliegenden Fall beruft, offenbar nicht tatsächlich entspricht.

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