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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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08.03.2019

Auch ein Betriebsrat muss das Allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers wahren

BAG v. 11.12.2018 - 1 ABR 12/17

Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der ein Arbeitgeber zu einem Personalgespräch, das er mit einem Arbeitnehmer aufgrund eines vorgeworfenen Fehlverhaltens führt, gleichzeitig auch den Betriebsrat zu laden hat, ist nach § 75 Abs. 2 BetrVG unwirksam. Insbesondere fehlt eine Verschwiegenheitspflicht des teilnehmenden Betriebsratsmitglieds bezüglich des Inhalts des Gesprächs.

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08.03.2019

Ergänzungsantrag: Beginn der zweiwöchigen Frist mit formloser Mitteilung des Beschlusses

BGH v. 18.12.2018 - II ZB 21/16

Die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags entsprechend § 321 Abs. 2 ZPO beginnt bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung.

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08.03.2019

Prämien und Gehaltserhöhung auch für einseitig freigestellten Fußball-Trainer

ArbG Krefeld v. 7.2.2019 - 1 Ca 1955/18

Vereinbart ein Verein mit einem Fußballtrainer für den Fall des Aufstiegs in eine höhere Liga die Zahlung von Prämien sowie einer Gehaltserhöhung, stehen ihm diese Ansprüche auch zu, wenn er zum Zeitpunkt des Aufstiegs bereits einseitig von der Arbeitsleistung freigestellt war.

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08.03.2019

Pächter darf die Verwendung von Bildern des Pachtobjekts einschränken

OLG Frankfurt am Main v. 11.2.2019 - 16 U 205/17

Das Hausrecht des Pächters umfasst auch die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er Dritten den Zugang zu seinem Pachtobjekt zur Anfertigung von Fotografien sowie deren gewerbliche Verwertung gestattet.

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08.03.2019

Keine generelle Provisionszahlungspflicht bei Erwerb des Objekts durch nahestehenden Dritten

BGH v. 17.10.2018 - I ZR 154/17

Bei besonders engen persönlichen Bindungen zwischen dem Maklerkunden und dem Erwerber eines Objekts muss der Maklerkunde dem Makler eine Provision zahlen, wenn ihm der Vertragsschluss im wirtschaftlichen Erfolg ähnlich zugutekommt wie ein eigener. Der Umstand, dass der Maklerkunde mit dem Erwerber eng persönlich verbunden ist, reicht für sich allein jedoch nicht aus, um die Provisionspflicht zu begründen.

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08.03.2019

Bachelor und Master trotz zunächst unterbliebener Anzeige des Masterstudiums einheitliche Erstausbildung

FG Münster v. 22.1.2019 - 12 K 3654/17 Kg

Ein Bachelor- und ein Masterstudium können auch dann eine einheitliche Erstausbildung darstellen, wenn die beabsichtigte Aufnahme des Masterstudiums nicht unmittelbar nach dem Bachelorabschluss bei der Familienkasse angezeigt wurde. Der Zeitpunkt, wann der Familienkasse ein Sachverhalt unterbreitet und eine Erklärung/Behauptung abgegeben wird, kann zwar ein Indiz für bzw. gegen die Glaubhaftigkeit des erklärten Sachvortrags darstellen - mehr aber auch nicht.

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07.03.2019

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

BMF-Schreiben

Bekanntgabe der Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019

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07.03.2019

Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen u.a.

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 21.2.2019 hat die Finanzverwaltung eine aktuelle Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Februar 2019 bekannt gemacht.

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07.03.2019

Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

Kurzbesprechung

Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist dem Erwerber eines (später nicht gelieferten) Blockheizkraftwerks nicht zu versagen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung als sicher erschien. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass alle maßgeblichen Elemente der zukünftigen Lieferung als ihm bekannt angesehen werden konnten und anhand objektiver Umstände nicht erwiesen ist, dass er zu diesem Zeitpunkt wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung dieser Lieferung unsicher war.

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07.03.2019

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

Kurzbesprechung

Soll- und Habenzinsen, die aus wechselseitig gewährten Darlehen innerhalb eines Cash-Pools entstehen, sind bei der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Schuldzinsen in begrenztem Umfang miteinander verrechenbar. Die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der Zins, der für einen gegebenenfalls verbleibenden Schuldsaldo entsteht, ist hinzurechnungsfähig.

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