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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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11.10.2018

Unser großes Online-Dossier zur DSGVO - Exklusiv für ITRB- und ArbRB-Abonnenten (Stand: Mai 2019)

Die DSGVO stellt Unternehmen vor große organisatorische Herausforderungen - und zwar sowohl in IT-rechtlicher als auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Dem haben der ITRB und der ArbRB in den vergangenen Monaten durch zahlreiche Beiträge zum Thema Rechnung getragen. Um den Abonnenten der beiden Zeitschriften einen fachübergreifenden Zugriff auf all diese Beiträge zu ermöglichen, können sie jetzt für ein halbes Jahr auch auf das Datenbank-Angebot der anderen Zeitschrift zugreifen - kostenlos und komplett unverbindlich.

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11.10.2018

Alle weiteren am 8.10.2018 bzw. 10.10.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze und die Volltexte der weiteren am Montag bzw. Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.
 

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11.10.2018

Umsatzsteuerliche Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen an private Krankenversicherungen und Träger der Beihilfe

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 4.10.2018 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 8.2.2018 - V R 42/15 reagiert und ie Urteilsgrundsätze in den Umsatzsteuer - Anwendungserlass übernommen.

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11.10.2018

Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 5.10.2018 hat die Finanzverwaltung eine bislang geltende Vereinfachungsregelung bei der Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben bis längstens 2023 verlängert.

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11.10.2018

Vordruckmuster für USt - Voranmeldungs - und Vorauszahlungsverfahren 2019

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.10.2018 hat die Finanzverwaltung die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer - Voranmeldungs - und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2019 bekannt gemacht.

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11.10.2018

Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar

Kurzbesprechung

Eine Entschädigung, die dem Grundstückseigentümer einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Wird die Erlaubnis erteilt, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, liegen weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch sonstige Einkünfte vor.

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11.10.2018

Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

Kurzbesprechung

Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus --eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde-- nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu.

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11.10.2018

Für Kinder übernommene Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben

Kurzbesprechung

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben.

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11.10.2018

Deutschland steht das Besteuerungsrecht bei Zahlung einer bei Abschluss eines Arbeitsvertrages fälligen Einmalzahlung zu

BFH 11.4.2018, I R 5/16

Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus - eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde - nach Art. 15 Abs. 1 S. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu.

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10.10.2018

Berechnung des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG

BFH 12.6.2018, VIII R 14/15

Der positive Unterschiedsbetrag gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG ist bei Anwendung der Ein-Prozent-Regelung auch dann unter Ansatz von 0,03 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs je Kalendermonat zu berechnen, wenn der Steuerpflichtige im Monat durchschnittlich weniger als 15 Fahrten zur Betriebsstätte unternommen hat.

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