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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.12.2017

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.12.2017 hat die Finanzverwaltung die Regelungen des Anwendungserlasses zu § 154 AO an die aktuelle Rechtslage angepasst.

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15.12.2017

Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2017

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.12.2017 hat die Finanzverwaltung aktuelle Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.

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15.12.2017

Umsatzsteuerbefreiung der Angebote zur Unterstützung im Alltag

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2017 reagiert die Finanzverwaltung auf die die gesetzliche Anpassung von § 4 Nr. 16 Buchstabe g UStG.

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15.12.2017

Umsatzsteuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Einrichtungsgegenständen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2017 hat die Finanzverwaltung auf eine Entscheidung des BFH reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert.

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15.12.2017

Überschreiten privater Vermögensverwaltung

Kurzbesprechung

Die Rechtsprechung, wonach der Ankauf, die Vermietung und der Verkauf von Wirtschaftsgütern zu einer einheitlichen, die private Vermögensverwaltung überschreitenden Tätigkeit verklammert sein können, ist nicht auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Eine Verklammerung kann auch dann zu bejahen sein, wenn die (beweglichen oder unbeweglichen) Wirtschaftsgüter veräußert werden, nachdem die in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Haltefristen abgelaufen sind.

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15.12.2017

Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen

Kurzbesprechung

Einer Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG (aktuell: § 13a Abs. 1 Satz 4 EStG) bedarf es, wenn die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zunächst vorgelegen haben und sodann in einem späteren Wirtschaftsjahr weggefallen sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen aufgrund einer Gesetzesänderung entfallen sind. Haben dagegen die Voraussetzungen zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen dagegen von Anfang an nicht vorgelegen, bedarf es auch dann keiner Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG (aktuell: § 13a Abs. 1 Satz 4 EStG), wenn das FA die Gewinnermittlung nach § 13a EStG jahrelang nicht beanstandet hat. Ein schützenswertes Vertrauen des Steuerpflichtigen in den (vorübergehenden) Fortbestand der für ihn günstigen, aber fehlerhaften Verwaltungspraxis besteht nicht.

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14.12.2017

Einsichtsrecht des Betriebsrats: Bruttoentgeltlisten dürfen nicht anonymisiert bereitgestellt werden

LAG Hamm 19.9.2017, 7 TaBV 43/17

Die Bruttoentgeltlisten i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG dürfen dem Betriebsrat nicht anonymisiert zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Auch die Bestimmungen des EntgeltTranspG - insbesondere § 13 Abs. 2 und 3 - und datenschutzrechtliche Bestimmungen gebieten keine Anonymisierung.

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14.12.2017

BND muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art. 10 GG geschützten Telefonverkehren in der Datei VERAS unterlassen

BVerwG 13.12.2017, 6 A 6.16 u.a.

Das BVerwG hat den Klagen eines Rechtsanwalts und eines Vereins auf Unterlassung der Speicherung und Nutzung von Metadaten (Verbindungsdaten) aus ihren Telekommunikationsverkehren in der vom Bundesnachrichtendienst (BND) betriebenen Datei VERAS (für: Verkehrsdatenanalysesystem) teilweise stattgegeben.

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14.12.2017

Überschreiten privater Vermögensverwaltung

BFH 28.9.2017, IV R 50/15

Die Rechtsprechung, wonach der Ankauf, die Vermietung und der Verkauf von Wirtschaftsgütern zu einer einheitlichen, die private Vermögensverwaltung überschreitenden Tätigkeit verklammert sein können, ist nicht auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Eine Verklammerung kann auch dann zu bejahen sein, wenn die (beweglichen oder unbeweglichen) Wirtschaftsgüter veräußert werden, nachdem die in § 23 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Haltefristen abgelaufen sind.

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14.12.2017

Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen

BFH 23.8.2017, VI R 70/15

Einer Mitteilung nach § 13a Abs. 1 S. 2 EStG (aktuell: § 13a Abs. 1 S. 4 EStG) bedarf es, wenn die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zunächst vorgelegen haben und sodann in einem späteren Wirtschaftsjahr weggefallen sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen aufgrund einer Gesetzesänderung entfallen sind.

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