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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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18.06.2014

Geschäftsführer haften nicht persönlich für nicht abgeführte SV-Beiträge aufgrund von CGZP-Nachforderungen

LG Bochum 28.5.2014, I-4 O 39/14

Der Geschäftsführer eines Zeitarbeitsunternehmens haftet nicht persönlich auf Schadensersatz, wenn das Unternehmen nach der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) über die Tarifunfähigkeit der CGZP nicht selbständig höhere Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgemeldet und abgeführt hat. Im Hinblick auf § 266a StGB fehlt es an einem entsprechenden Vorsatz, da im Zeitpunkt der BAG-Entscheidung noch nicht feststand, dass die CGZP auch rückwirkend seit ihrer Gründung tarifunfähig war.

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18.06.2014

Kein Unterhaltsanspruch im eigenen Namen des durch Beistand vertretenen Kindes gegen noch nicht geschiedene Eltern

OLG Oldenburg 2.4.2014, 11 UF 34/14

Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern zwar voneinander getrennt, sind aber noch nicht geschieden, kann das Kind seinen Unterhaltsanspruch nicht im eigenen Namen, vertreten durch den Beistand, geltend machen. Zweck des § 1629 Abs. 3 S. 2 BGB ist es, das Kind aus dem elterlichen Konflikt über die mit der Trennung verbundenen Auseinandersetzungen, zu denen auch die Geltendmachung des Kindesunterhalts gehört, herauszuhalten.

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18.06.2014

Der Große Senat zum Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrages

BFH 6.5.2014, GrS 2/13

In Fällen, in denen ein Urteil durch die Post amtlich zugestellt und in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wird, der Zusteller aber zuvor vergisst, auf dem Brief das Datum des Einwurfs in den Briefkasten zu vermerken, gilt dieser erst an dem Tag als wirksam zugestellt, an dem der Empfänger das Schriftstück nachweislich in die Hand bekommt. Wenn der Gesetzgeber die für eine Zustellung im Grundsatz notwendige Übergabe des Schriftstücks durch den Einwurf in den Briefkasten ersetzt, müssen alle Förmlichkeiten dieses Verfahrens beachtet werden, damit die Rechtsmittelfrist zuverlässig berechnet werden kann.

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18.06.2014

Heileurythmie: Zu den Anforderungen an den Nachweis der Zwangsläufigkeit bei der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung

BFH 26.2.2014, VI R 27/13

Aufwendungen für eine heileurythmische Behandlung können als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen sein; die Heileurythmie ist ein Heilmittel i.S.d. §§ 2 und 32 SGB V. Die Zwangsläufigkeit entsprechender Aufwendungen im Krankheitsfall kann durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen werden; ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist nicht erforderlich.

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18.06.2014

"Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht

OLG Koblenz 4.6.2014, 9 U 1324/13

Reiseveranstalter, die im Paket eine Schiffsreise und einen Hotelaufenthalt anbieten, müssen bei der Bewerbung ihres Angebotes den jeweiligen Endpreis der Reise benennen, wozu auch Entgelte für Leistungen Dritter, die von Reisenden zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen - insbesondere das an Bord täglich zu entrichtende sog. "Serviceentgelt" - gehören. Der Verweis auf die Serviceentgelte mittels "Sternchen" unterhalb des beworbenen Reisepreises widerspricht den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

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17.06.2014

Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Betriebsrente kann zulässig sein

BAG 17.6.2014, 3 AZR 757/12

Eine ungünstigere Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern gegenüber Angestellten bei der Berechnung der Betriebsrente im Rahmen einer Gesamtversorgung verstößt nicht zwingend gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie ist zulässig, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind. Dies ist etwa der Fall, wenn die gewerblichen Arbeitnehmer höhere Zulagen und Zuschläge erhalten als die Angestellten derselben Vergütungsgruppe.

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17.06.2014

Alkoholfreies Bier darf nicht als "vitalisierend" beworben werden

OLG Hamm 20.5.2014, 4 U 19/14

Eine Brauerei darf ihr alkoholfreies Bier nicht mit der Angabe "vitalisierend" bewerben, weil sie dem Begriff keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt hatte. Eine solche Werbung verstößt gegen Art. 10 Abs. 3 der Europäischen Health Claim VO (HCVO), VO (EG) Nr. 1924/2006.

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17.06.2014

Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

BGH 17.6.2014, VI ZR 281/13

Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens, da für Radfahrer das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben ist. Das Tragen von Schutzhelmen war im Jahr 2011 auch nicht im allgemeinen Verkehrsbewusstsein verankert, da nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zu dieser Zeit innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm trugen.

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17.06.2014

Erträge der Organgesellschaft aus einer ausländischen Beteiligungsgesellschaft bleiben für Gewerbesteuerzwecke in vollem Umfang außer Ansatz

FG Münster 14.5.2014, 10 K 1007/13 G

Beteiligungserträge aus einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die die inländische Organgesellschaft erzielt, erhöhen den bei der Organmutter zu erfassenden Gewerbeertrag nicht. Für eine Behandlung von 5 Prozent des Beteiligungsertrags als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe ist kein Raum, da die Anwendung von § 8b KStG für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen ist.

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17.06.2014

Teil-Berufsausübungsgemeinschaften zwischen Ärzten und Radiologen sind zulässig

BGH 15.5.2014, I ZR 137/12

Die Bestimmung des § 18 Abs. 1 S. 3 Fall 1 der Berufsordnung für Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wonach eine Umgehung des § 31 der Berufsordnung und damit kein gem. § 18 der Berufsordnung zulässiger Zusammenschluss zur gemeinsamen Ausübung des Arztberufs insbesondere dann vorliegt, wenn sich der Beitrag des Arztes auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Mitglieder einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft beschränkt, ist nichtig. Die Regelung stellt nicht nur einen Eingriff in die Vertragsfreiheit der betroffenen Ärzte dar, sondern verletzt auch deren durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsausübungsfreiheit.

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