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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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18.06.2014

Auswärtige Baustelle auch bei längerfristiger Tätigkeit keine regelmäßige Arbeitsstätte

BFH 20.3.2014, VI R 74/13

Eine auswärtige (Groß-)Baustelle ist keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG, auch wenn sie der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn eine auswärtige Tätigkeitsstätte - wie eine Baustelle - wird nicht durch bloßen Zeitablauf zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG.

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18.06.2014

Zur Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung für eine einstweilige Anordnung bei einmaligem Übergriff

OLG Celle 29.1.2014, 10 WF 25/14

Für ein einstweiliges Anordnungsverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem die Antragstellerin unter eidesstattlich versichertem Vortrag eines einmaligen Übergriffs des Antragsgegners unter Köperverletzung ("blaue Flecken") mit anschließendem Polizeieinsatz ein Abstandsgebot begehrt, ist die Beiordnung eines Anwaltes nicht erforderlich. Eine solche Erforderlichkeit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass die in einem Frauenhaus wohnhafte Antragstellerin ein Geheimhaltungsinteresse an ihrer Wohnanschrift geltend macht.

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18.06.2014

Geschäftsführer haften nicht persönlich für nicht abgeführte SV-Beiträge aufgrund von CGZP-Nachforderungen

LG Bochum 28.5.2014, I-4 O 39/14

Der Geschäftsführer eines Zeitarbeitsunternehmens haftet nicht persönlich auf Schadensersatz, wenn das Unternehmen nach der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) über die Tarifunfähigkeit der CGZP nicht selbständig höhere Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgemeldet und abgeführt hat. Im Hinblick auf § 266a StGB fehlt es an einem entsprechenden Vorsatz, da im Zeitpunkt der BAG-Entscheidung noch nicht feststand, dass die CGZP auch rückwirkend seit ihrer Gründung tarifunfähig war.

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18.06.2014

Kein Unterhaltsanspruch im eigenen Namen des durch Beistand vertretenen Kindes gegen noch nicht geschiedene Eltern

OLG Oldenburg 2.4.2014, 11 UF 34/14

Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern zwar voneinander getrennt, sind aber noch nicht geschieden, kann das Kind seinen Unterhaltsanspruch nicht im eigenen Namen, vertreten durch den Beistand, geltend machen. Zweck des § 1629 Abs. 3 S. 2 BGB ist es, das Kind aus dem elterlichen Konflikt über die mit der Trennung verbundenen Auseinandersetzungen, zu denen auch die Geltendmachung des Kindesunterhalts gehört, herauszuhalten.

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18.06.2014

Der Große Senat zum Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrages

BFH 6.5.2014, GrS 2/13

In Fällen, in denen ein Urteil durch die Post amtlich zugestellt und in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wird, der Zusteller aber zuvor vergisst, auf dem Brief das Datum des Einwurfs in den Briefkasten zu vermerken, gilt dieser erst an dem Tag als wirksam zugestellt, an dem der Empfänger das Schriftstück nachweislich in die Hand bekommt. Wenn der Gesetzgeber die für eine Zustellung im Grundsatz notwendige Übergabe des Schriftstücks durch den Einwurf in den Briefkasten ersetzt, müssen alle Förmlichkeiten dieses Verfahrens beachtet werden, damit die Rechtsmittelfrist zuverlässig berechnet werden kann.

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18.06.2014

Heileurythmie: Zu den Anforderungen an den Nachweis der Zwangsläufigkeit bei der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung

BFH 26.2.2014, VI R 27/13

Aufwendungen für eine heileurythmische Behandlung können als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen sein; die Heileurythmie ist ein Heilmittel i.S.d. §§ 2 und 32 SGB V. Die Zwangsläufigkeit entsprechender Aufwendungen im Krankheitsfall kann durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen werden; ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist nicht erforderlich.

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18.06.2014

"Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht

OLG Koblenz 4.6.2014, 9 U 1324/13

Reiseveranstalter, die im Paket eine Schiffsreise und einen Hotelaufenthalt anbieten, müssen bei der Bewerbung ihres Angebotes den jeweiligen Endpreis der Reise benennen, wozu auch Entgelte für Leistungen Dritter, die von Reisenden zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen - insbesondere das an Bord täglich zu entrichtende sog. "Serviceentgelt" - gehören. Der Verweis auf die Serviceentgelte mittels "Sternchen" unterhalb des beworbenen Reisepreises widerspricht den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

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17.06.2014

Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Betriebsrente kann zulässig sein

BAG 17.6.2014, 3 AZR 757/12

Eine ungünstigere Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern gegenüber Angestellten bei der Berechnung der Betriebsrente im Rahmen einer Gesamtversorgung verstößt nicht zwingend gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie ist zulässig, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind. Dies ist etwa der Fall, wenn die gewerblichen Arbeitnehmer höhere Zulagen und Zuschläge erhalten als die Angestellten derselben Vergütungsgruppe.

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17.06.2014

Alkoholfreies Bier darf nicht als "vitalisierend" beworben werden

OLG Hamm 20.5.2014, 4 U 19/14

Eine Brauerei darf ihr alkoholfreies Bier nicht mit der Angabe "vitalisierend" bewerben, weil sie dem Begriff keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt hatte. Eine solche Werbung verstößt gegen Art. 10 Abs. 3 der Europäischen Health Claim VO (HCVO), VO (EG) Nr. 1924/2006.

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17.06.2014

Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

BGH 17.6.2014, VI ZR 281/13

Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens, da für Radfahrer das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben ist. Das Tragen von Schutzhelmen war im Jahr 2011 auch nicht im allgemeinen Verkehrsbewusstsein verankert, da nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zu dieser Zeit innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm trugen.

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