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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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12.09.2013

Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlich auftretender Erkrankung

BGH 7.8.2013, XII ZB 533/10

Ein Rechtsanwalt hat zwar im Rahmen seiner Organisationspflichten grundsätzlich auch dafür Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle einer Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen wahrnimmt. Auf einen krankheitsbedingten Ausfall muss sich der Rechtsanwalt aber nur dann durch konkrete Maßnahmen vorbereiten, wenn er eine solche Situation vorhersehen kann; wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war.

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12.09.2013

Unsichere Prognose rechtfertigt keine Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden Bedarfs

BAG 11.9.2013, 7 AZR 107/12

Eine Sachgrundbefristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass nur vorübergehend ein betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung besteht. Hierfür reicht es nicht aus, dass dem Arbeitgeber - wie im Fall der sog. Optionskommunen - dauerhaft anfallende sozialstaatliche Aufgaben vorerst nur zeitweise übertragen sind. Für einen vorübergehenden Beschäftigungsbedarf genügt es also nicht, dass eine Aufgabe beim Arbeitgeber möglicherweise entfällt.

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12.09.2013

Erfassung der PKW-Nutzung für Familienheimfahrten von Selbständigen ist verfassungsgemäß

BFH 19.6.2013, VIII R 24/09

Der allgemeine Gleichheitssatz gibt keinen Anlass dazu, entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG, den Vorteil aus der Nutzung eines betrieblichen PKW für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eines selbständig Tätigen außer Ansatz zu lassen. Ein sachlicher Rechtfertigungsgrund für die Schlechterstellung der Selbständigen ist etwa in der unterschiedlichen systematischen Ermittlung des Erwerbseinkommens zu sehen.

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12.09.2013

Zur Insolvenz einer an einem Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaft und zur Insolvenzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank

BGH 13.6.2013, IX ZR 259/12

Der BGH hat sich vorliegend mit der Insolvenzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank befasst hinsichtlich der Umbuchung von Gutschriften vom Konto einer an einem Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaft auf das Zielkonto des Cash-Pools und hinsichtlich der dort vorgenommenen Verrechnung, wenn alle am Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaften Kreditnehmer des auf dem Zielkonto ausgereichten Kontokorrentkredits sind.

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11.09.2013

Zur Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen Lebensversicherungsverträgen nach erfolgter Kündigung

BGH 11.9.2013, IV ZR 17/13

Der vereinbarte Betrag der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts darf bei Altverträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, einen Mindestbetrag nicht unterschreiten, der durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals bestimmt wird. Erst bei ab 2008 geschlossenen Verträgen ist für die Berechnung des Rückkaufswerts die Regelung des § 169 Abs. 3 S. 1 VVG maßgeblich.

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11.09.2013

Zum Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung

BFH 25.4.2013, V R 2/13

Steht der Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis durch das BFH-Urteil v. 2.4.1998 (Az.: V R 34/97) § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO entgegen, ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, wie er ohne die Rechtsprechungsänderung gestanden hätte. Berichtigt der Leistende seine Rechnung, ist der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zu berichtigen, wenn im Zeitpunkt der Rechtsprechungsänderung die Änderung des Umsatzsteuerbescheids möglich gewesen wäre. Der Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung ist insoweit unmaßgeblich.

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11.09.2013

Kindergeld: Zum Anspruch einer in Deutschland selbstständig erwerbstätigen Mutter für ihre bei der Großmutter in Polen lebende Tochter

FG Münster 5.3.2013, 14 K 11/12 Kg

Eine in Deutschland selbstständig erwerbstätige Mutter mit polnischer Staatsangehörigkeit hat Anspruch auf Kindergeld für ihre bei der Großmutter in Polen lebende Tochter. Der Kindergeldanspruch der Mutter wird nicht durch § 64 Abs. 2 S. 1 EStG ausgeschlossen; "Berechtigter" i.S.d. § 64 EStG kann nur eine Person sein, die nach deutschem Recht selbst kindergeldberechtigt ist.

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11.09.2013

Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn des Studiums

BFH 28.5.2013, XI R 38/11

Der Tatbestand des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c EStG liegt nicht nur vor, wenn das Kind trotz ernsthaften Bemühens noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann. Ein Kind gilt auch dann als ausbildungswillig, wenn es sich aus einer mehrjährigen Berufstätigkeit heraus um eine weitere Ausbildung bewirbt, eine Aufnahmezusage für das kommende Schuljahr erhält, diese Ausbildung entsprechend der Aufnahmezusage tatsächlich auch begonnen hat, und bis dahin im Beruf weiterarbeitet.

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10.09.2013

Zur Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

OLG Frankfurt a.M. 11.7.2013, 6 U 87/12

Wechselt ein Handelsvertreter ohne fristgemäße Kündigung von seinem alten zu einem neuen Geschäftsherrn und kommen der Handelsvertreter und der neue Geschäftsherr überein, dass der neue Geschäftsherr die sonst übliche Mitteilung der Neubeschäftigung an einen Branchenverband unterlässt, damit der alte Geschäftsherr von dem Wechsel zu seinem Mitbewerber zunächst keine Kenntnis erhält, liegt hierin kein Verleiten zum Vertragsbruch durch den neuen Geschäftsherrn. Vielmehr liegt lediglich ein wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandendes Ausnutzen fremden Vertragsbruchs vor.

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10.09.2013

Weite Beweislastumkehr bei unterlassener oder unzureichender Befunderhebung

BGH 2.7.2013, VI ZR 554/12

Nach BGH-Rechtsprechung erfolgt bei der Unterlassung der gebotenen Befunderhebung eine Beweislastumkehr hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität, wenn bereits die Unterlassung einen groben ärztlichen Fehler darstellt. Bei Befunderhebungsfehlern sind den Primärschäden alle allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des jeweiligen Patienten unter Einschluss der sich daraus ergebenden Risiken, die sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Befunderhebung ergeben können, zuzuordnen.

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