News

Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

>>> Newsletter abonnieren und Wissensvorsprung sichern! <<<

pro Seite
21.09.2023

Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Für rentenferne Versicherte getroffene Übergangsregelung ist wirksam

BGH v. 20.9.2023 - IV ZR 120/22

Die im März 2018 erneut geänderte Startgutschriftenregelung für rentenferne Versicherte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist wirksam. Die Anwendung des Näherungsverfahrens verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und bewirkt ferner keine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts. Insbesondere liegt keine unzulässige Benachteiligung weiblicher rentenferner Versicherter vor.

Weiterlesen
21.09.2023

Keine ernsthaften Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes

FG Nürnberg v. 8.8.2023, 8 V 300/23

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes. Eine exakte Bestimmung dieser Einnahmeausfälle ist bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung nicht erforderlich.

Weiterlesen
21.09.2023

Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

Kurzbesprechung

1. Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen.
2. Es besteht keine Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 UStG, wenn der Organträger einer Bauleistungen erbringenden Organgesellschaft keinen Anspruch der Organgesellschaft gegen den Leistungsempfänger abtreten kann, da über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Weiterlesen
21.09.2023

Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Kurzbesprechung

Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG erfordert die Einfuhr für das Unternehmen eine Verwendung des eingeführten Gegenstandes für Zwecke der besteuerten Umsätze des Unternehmers. Dies setzt voraus, dass er den Gegenstand selbst und damit dessen Wert für diese Umsätze verwendet. Erbringt der Unternehmer in Bezug auf den eingeführten Gegenstand lediglich eine Verzollungs- oder eine Beförderungsdienstleistung, steht ihm daher kein Abzugsrecht zu.

Weiterlesen
21.09.2023

Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes

Kurzbesprechung

Wird der Bilanzansatz einer (nicht einnahmelosen) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Jahr 2004 erfolgswirksam korrigiert (Nachholung der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑), liegt eine Betriebsvermögensminderung im Sinne des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG vor. Dabei gilt das Halbabzugsverbot auch dann, wenn der Bilanzierungsfehler dem Steuerpflichtigen im Jahr 2001 ‑‑vor Geltung des Halbeinkünfteverfahrens‑‑ unterlaufen ist.

Weiterlesen
21.09.2023

Zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen im Sinne des § 233a Abs. 1 AO als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Kurzbesprechung

1. Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer im Sinne des § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führen.
2. Das Entstehen negativer Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG setzt voraus, dass die vom Steuerpflichtigen aufgrund der erneuten Zinsfestsetzung zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Verzinsungszeitraum entfallen wie die aufgrund der früheren Zinsfestsetzung erhaltenen Erstattungszinsen.

Weiterlesen
20.09.2023

Gilt die Unsinnigkeit eines "Dauerrot"-Gebotes für alle Verkehrsteilnehmer?

OLG Hamburg v. 11.9.2023 - 5 ORbs 25/23

Zeigt eine Wechsellichtzeichenanlage aufgrund einer technischen Funktionsstörung dauerhaft Rot, so ist der darin liegende Verwaltungsakt nichtig i.S.d. § 44 VwVfG, weil die Dauer des gezeigten Rotlichts in diesem Fall nicht mehr auf dem vom menschlichen Willen getragenen Schaltplan - der Programmierung durch die Verkehrsbehörde - beruht und sich die Unsinnigkeit eines "Dauerrot"-Gebotes ohne weiteres aufdrängt. Diese Rechtsprechung findet nicht nur auf Kraftfahrer Anwendung, sondern auf alle Verkehrsteilnehmer, für die das Lichtzeichen im konkreten Fall Geltung beansprucht.

Weiterlesen
20.09.2023

Keine Entgeltfortzahlung bei COVID-19 wegen unterlassener Impfung?

LAG Hamm v. 24.8.2023 - 15 Sa 1033/22

Ein Verschulden der Arbeitsunfähigkeit durch einen nicht geimpften Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG ist nicht anzunehmen, wenn die Corona-Infektion durch die Inanspruchnahme der empfohlenen Schutzimpfung nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können. Ein an COVID-19 erkrankter Arbeitnehmer ist infolge Krankheit dabei objektiv an seiner Arbeitsleistung verhindert, auch wenn er sich in Quarantäne begeben muss (Ausnahme: Homeoffice). Die erforderliche Monokausalität iSv. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG ist gegeben, wenn die behördlich angeordnete Quarantäne Folge einer Arbeitsunfähigkeit ist.

Weiterlesen
20.09.2023

Unentgeltliche Auszahlungen iSv § 134 InsO an den Gesellschafter bei Schneeballsystem

OLG Frankfurt a.M. v. 21.6.2023 - 4 U 158/22

Stehen einem stillen Gesellschafter lediglich gewinnabhängige Auszahlungen zu, so sind Auszahlungen unentgeltlich im Sinne von § 134 InsO, welche die Stille Gesellschaft, die ein Geschäftsmodell in der Art eines Schneeballsystems betreibt, trotz Kenntnis von in Wirklichkeit eingefahrenen Verlusten leistet.

Weiterlesen
Zuletzt angesehen
Buch

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

Mehr erfahren
189,99 € inkl. MwSt.