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25.05.2023

Alle weiteren am 25.5.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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25.05.2023

Kapitalertragsteuererstattung: Festsetzungsverjährung eines Freistellungsanspruchs nach § 32 Abs. 5 KStG

FG Köln v. 14.12.2022, 2 K 1923/20

Anders als z.B. § 50d Abs. 1 EStG a.F. bzw. § 50c Abs. 3 EStG i.d.F. des AbzStEntlModG vom 2.6.2021 (BGBl I 2021, 1259) sieht § 32 Abs. 5 KStG keine Antragsfrist vor. Gleichwohl ist ein Antrag nicht unbefristet, sondern nur bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung gem. §§ 169 bis 171 AO möglich.

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25.05.2023

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b UStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 22.5.2023 hat die Finanzverwaltung zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Abs. 4f und 4g UStG) Stellung genommen.

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25.05.2023

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Kurzbesprechung

1. Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen.
2. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (sog. Margenteilung; Festhaltung an den Senatsurteilen vom 28.02.1990 - I R 83/87, BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649; vom 19.01.1994 - I R 93/93, BFHE 174, 61, BStBl II 1994, 725; vom 22.10.2003 - I R 36/03, BFHE 204, 106, BStBl II 2004, 307).

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25.05.2023

Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines Neugesellschafters gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen bei nachfolgendem entgeltlichen Ausscheiden des neu Eingetretenen

Kurzbesprechung

Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn gebildeten positiven Ergänzungsbilanz aus der Personengesellschaft ausscheidet.

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25.05.2023

Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts

Kurzbesprechung

Eine einheitliche, in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlte Entschädigung kann vorliegen, wenn alle Teilleistungen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit eine Teilentschädigung (sog. Startprämie) dafür geleistet wird, dass der Arbeitnehmer sein Beschäftigungs- und Qualifizierungsverhältnis bei der Transfergesellschaft vorzeitig kündigt, weil er bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt.

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25.05.2023

Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Kurzbesprechung

1. Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung ist auch dann ein vollentgeltliches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auch einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto gutgeschrieben wird (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Dieser Vorgang ist nicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten; § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist insgesamt nicht anwendbar (Bestätigung der Rechtsprechung).

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25.05.2023

Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages zwischen Gewerbetreibenden

LG Gießen v. 14.4.2023 - 5 O 425/21

Es ist es gängige Praxis unter Geschäftsleuten einen umfassenden Haftungsausschluss zu vereinbaren. Die enorme Wichtigkeit einer Garantievereinbarung ist nur dann verständlich und nachvollziehbar, wenn alle Beteiligten davon ausgegangen sind, dass ansonsten eine Haftung des Verkäufers für Sachmängel gerade nicht besteht. Wenn feststeht, dass die Parteien eine solche Vereinbarung getroffen haben und diese auch die vom Käufer geltend gemachten Mängel bzw. Gewährleistungsrechte erfasst, muss der Käufer die Voraussetzungen dafür darlegen und beweisen, dass der Verkäufer sich nach § 444 nicht auf die Vereinbarung berufen kann.

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25.05.2023

Beschwerde des Angehörigen im Interesse des Betroffenen nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung

BGH v. 8.3.2023 - XII ZB 283/22

Das Recht der Beschwerde nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht den Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind. Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt. Ein Angehöriger erlangt durch seine Hinzuziehung (erstmals) im Abhilfeverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht nachträglich eine Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Dies gilt auch dann, wenn sich der Angehörige, der erst im Abhilfeverfahren beteiligt wurde, mit seiner Beschwerde gegen die Betreuungsentscheidung in Gestalt der sie abändernden Abhilfeentscheidung wendet.

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25.05.2023

Saisonabbruch wegen Corona: Einsatzabhängige Verlängerungsklausel von Profifußballer greift nicht bei geringerer Anzahl von Einsätzen

BAG v. 24.5.2023 - 7 AZR 169/22

In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln geläufig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Vertragsspieler auf eine bestimmte (Mindest-)Anzahl von Spieleinsätzen kommt. Eine solche einsatzabhängige Verlängerungsklausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit 2019/2020 in der Fußball-Regionalliga Südwest der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert.

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