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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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31.03.2023

The criminal use of ChatGPT - a cautionary tale about large language models

In response to the growing public attention given to ChatGPT, the Europol Innovation Lab organised a number of workshops with subject matter experts from across Europol to explore how criminals can abuse large language models (LLMs) such as ChatGPT, as well as how it may assist investigators in their daily work.

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31.03.2023

Zur Schreibweise eines persischen Namens in einem vorzunehmenden Personenstandseintrag

BGH v. 8.2.2023 - XII ZB 402/22

Maßgebend für die Schreibweise des Familiennamens und des Vornamens in einem vorzunehmenden Personenstandseintrag ist nach Art. 2 Abs. 1 NamÜbk allein die vorliegende Urkunde.

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30.03.2023

Sparkasse durfte Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten erheben

OLG Dresden v. 30.3.2023 - 8 U 1389/21

Eine Sparkasse ist berechtigt, aufgrund einer Vereinbarung mit Kunden für die Verwahrung von Guthaben auf dem Girokonto von Verbrauchern ein Entgelt zu erheben. Es handelt sich insoweit um eine Hauptleistungspflicht der Sparkasse aus dem Girokontovertrag. Dies bedeutet, dass eine inhaltliche Überprüfung der Bepreisung dieser Hauptleistung durch die Gerichte nicht stattfindet.

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30.03.2023

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 24.3.2023 hat die Finanzverwaltung auf die BFH-Entscheidung v. 16.12.2015 - XI R 52/13 reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

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30.03.2023

Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten aufgrund der BSI TR-03145 Teil 5

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 27.3.2023 hat die Finanzverwaltung Anweisungen zur Hinterlegung von Root- und Intermediate-Zertifikaten beim BMF erteilt.

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30.03.2023

Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.3.2023 hat die Finanzverwaltung auf die Übergangsfrist zur zwingenden Anwendung von § 2b UStG regiert.

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30.03.2023

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 24.3.2023 wurde auf die Internet-Veröffentlichung der Richtlinie "BSI TR-03145-5 Specific requirements for a Public Key Infrastructure for Technical Security Systems, Version 1.0.0" hingewiesen.

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30.03.2023

Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand

Kurzbesprechung

1. Hat das FA in einem Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG Feststellungen zu mehreren Grundstücken getroffen, von denen eines oder mehrere nicht in die Feststellungen hätte einbezogen werden dürfen, ist der Bescheid insgesamt rechtswidrig und deshalb aufzuheben. Eine bloße Änderung oder nur teilweise Aufhebung des Feststellungsbescheids ist nicht möglich.
2. Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, wenn sie zuvor in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1 GrEStG (und die Verwertungsbefugnis einschließenden) oder einen unter § 1 Abs. 2 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat.
Für Zwecke des § 1 Abs. 3 GrEStG ist es ihr nicht mehr zuzurechnen, wenn ein Dritter in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1 GrEStG (und die Verwertungsbefugnis einschließenden) oder einen unter § 1 Abs. 2 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat.
3. Der BFH kann über die Entscheidung des FG hinaus zu Lasten des Revisionsklägers in der Sache entscheiden, wenn die Entscheidung eine unvermeidbare Folge einer prozessual gebotenen Aufhebung des angefochtenen Urteils und der erneuten Entscheidung über den Klageantrag ist.

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30.03.2023

Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Kurzbesprechung

Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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30.03.2023

Untersagung des Erwerbs eines Unternehmens von strategischer Bedeutung

EuGH, C-106/22: Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.3.2023

Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften, die die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen aus einem Drittstaat erlauben, grundsätzlich nicht entgegen, auch wenn diese durch eine Gesellschaft mit Sitz in der EU erfolgen. Solche nationalen Rechtsvorschriften fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/452 über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und müssen daher sicherstellen, dass die konkreten Überprüfungsbescheide gerechtfertigt sind und den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit, wie sie in den Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit festgelegt sind, entsprechen.

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