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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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09.12.2020

Maklerkosten des ehemaligen Mieters stellen keinen erstattungsfähigen Schaden dar

BGH v. 9.12.2020 - VIII ZR 238/18 u.a.

Ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen. Der Schaden muss in einem inneren Zusammenhang mit dem (verletzten) Gebrauchserhaltungsinteresse des Mieters stehen, was bezüglich der Maklerkosten nicht der Fall ist.

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09.12.2020

Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft

BFH v. 17.6.2020 - II R 18/17

Für Erwerbsvorgänge vor Inkrafttreten der Änderungen in § 1 Abs. 2a GrEStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 wird zur Berücksichtigung mittelbarer Strukturen auf allen Beteiligungsebenen durch Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen durchgeschaut. Hat die Finanzbehörde nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG die Besteuerungsgrundlagen für einen zu einem bestimmten Zeitpunkt durch einen bestimmten Rechtsvorgang verwirklichten Erwerbsvorgang gesondert festgestellt, kann sie den Bescheid weder im Einspruchsverfahren noch im Klageverfahren dahingehend ändern, dass der Erwerbsvorgang durch einen zu einem anderen Zeitpunkt und einen anderen Rechtsvorgang verwirklichten Erwerbsvorgang ausgetauscht wird.

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09.12.2020

Zur Passivierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

BFH v. 19.8.2020 - XI R 32/18

Eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus "sonstigem freien Vermögen" vorsieht, löst selbst dann weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden operativen Geschäftstätigkeit aus der Sicht des Bilanzstichtages nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, und eine tatsächliche Belastung des Schuldnervermögens voraussichtlich nicht eintreten wird.

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09.12.2020

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 5.2.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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09.12.2020

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 18.12.2020)

Berlin peitscht die Modernisierung des Sanierungsrechts durch. Nur vier Wochen nach dem Referentenentwurf hat das BMJV am 14.10.2020 den Regierungsentwurf eines Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) vorgelegt. Am 15.12.2020 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den RegE in der Ausschussfassung zur Annahme empfohlen. Am 17.12.2020 hat der Bundestag das SanInsFoG in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Und am 18.12.2020 hat der Bundesrat das Gesetz passieren lassen. Inkrafttreten überwiegend am 1.1.2021. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt werden soll.

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09.12.2020

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 21.12.2020)

Berlin peitscht die Modernisierung des Sanierungsrechts durch. Nur vier Wochen nach dem Referentenentwurf hat das BMJV am 14.10.2020 den Regierungsentwurf eines Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) vorgelegt. Am 15.12.2020 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den RegE in der Ausschussfassung zur Annahme empfohlen. Am 17.12.2020 hat der Bundestag das SanInsFoG in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Und am 18.12.2020 hat der Bundesrat das Gesetz passieren lassen. Inkrafttreten überwiegend am 1.1.2021. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt werden soll.

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09.12.2020

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 4.12.2020)

Berlin erhöht die Schlagzahl bei der Modernisierung des Sanierungsrechts. Nur vier Wochen nach dem Referentenentwurf hat das BMJV am 14.10.2020 den Regierungsentwurf eines Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) vorgelegt. Am 15.12.2020 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den RegE in der Ausschussfassung zur Annahme empfohlen. Die Vorlage steht am 17.12.2020 zur Abstimmung im Plenum. Dessen Kern besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt werden soll.

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09.12.2020

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 16.12.2020)

Berlin erhöht die Schlagzahl bei der Modernisierung des Sanierungsrechts. Nur vier Wochen nach dem Referentenentwurf hat das BMJV am 14.10.2020 den Regierungsentwurf eines Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) vorgelegt. Am 15.12.2020 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den RegE in der Ausschussfassung zur Annahme empfohlen. Die Vorlage steht am 17.12.2020 zur Abstimmung im Plenum. Dessen Kern besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt werden soll.

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09.12.2020

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 10.6.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird. 

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09.12.2020

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 5.1.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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