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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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06.07.2020

Mindestlohn steigt auf 10,45 € im Jahr 2022

Der gesetzliche Mindestlohn soll nach einer Empfehlung der Mindestlohn-Kommission schrittweise auf 10,45 € erhöht werden.

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02.07.2020

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Die Bundesregierung hat am 1.7.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.

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02.07.2020

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer- Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung die geänderten Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer- Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020 bekannt gemacht.

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02.07.2020

Muster der Umsatzsteuererklärung 2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung das geänderte Muster zur Umsatzsteuererklärung 2020 bekannt gemacht.

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02.07.2020

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 30.6.2020 hat die Finanzverwaltung nun die endgültige Fassung des Anwendungsschreibens zur temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze bekannt gegeben.

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02.07.2020

Alle weiteren am 2.7.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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02.07.2020

Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang

Kurzbesprechung

§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG knüpft die Steuerpflicht an ein Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand. Ein Widerruf kann ein Rechtsgeschäft i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein, wenn das Recht zum Widerruf in einem schuldrechtlichen Geschäft angelegt ist. Eine natürliche Person ist gegenüber den Weisungen eines Unternehmers in Bezug auf Gesellschaftsanteile verpflichtet i.S. des § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a GrEStG a.F., wenn sie rechtlich zur Herausgabe der Anteile verpflichtet ist. Eine solche Verpflichtung zur Herausgabe liegt in der Regel vor, wenn zivilrechtlich zwischen dem Unternehmer und der natürlichen Person ein unentgeltlicher Auftrag oder ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag besteht.

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02.07.2020

Wärmeenergie als Wirtschaftsgut - Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie - Teilwert bei sog. Kuppelerzeugnissen

Kurzbesprechung

Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird. Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Sachentnahme. Die (Wieder-)Herstellungskosten sind auch bei sog. Kuppelerzeugnissen tauglicher Maßstab zur Bestimmung des Teilwerts. Als Teilwert ist jedoch der Veräußerungspreis anzusetzen, wenn sich für Erzeugnisse gleicher Art und Güte ein niedrigerer Marktpreis gebildet hat.

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02.07.2020

Beitrittsaufforderung an das BMF: Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Übergabe von nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG a.F. begünstigtem Vermögen?

Kurzbesprechung

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. a bis c EStG n.F. begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind (so die Auffassung im BMF- Schreiben vom 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 57 und 65) oder gleichwohl als nicht begünstigte (d.h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" gelten können.

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02.07.2020

Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt

BFH v. 13.2.2020 - VI R 37/17

Die Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG kann bis zum Ablauf des letzten Tages der Festsetzungsfrist, mithin bis 24 Uhr, beantragt werden. Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird gem. § 171 Abs. 3 AO nur dann gehemmt, wenn die für die Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG erforderliche Steuererklärung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist beim örtlich zuständigen Finanzamt eingeht.

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