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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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08.10.2020

Unwirksame Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur

BGH v. 8.10.2020 - III ZR 80/20

Eine Klausel in den AGB einer Kurklinik, die einen Schadensersatzanspruch für den Fall vorsieht, dass die Patientin einer Mutter-Kind-Kur diese vorzeitig abbricht, ist unwirksam. Ein Vertrag über die Durchführung einer solchen Kur (§ 24 Abs. 1 SGB V) ist jedenfalls nach seinem inhaltlichen Schwerpunkt als Behandlungsvertrag i.S.d. § 630a BGB und damit als besonderes Dienstverhältnis zu qualifizieren. Dieses unterliegt dem jederzeitigen Kündigungsrecht der Patientin, da die von der Klinik geschuldeten Leistungen i.S.d. § 627 Abs. 1 BGB Dienste höherer Art sind, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.

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08.10.2020

Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.10.2020 hat die Finanzverwaltung Die Regelungen zur Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen der Landesfinanzbehörden aktualisiert.

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08.10.2020

Wertersatz nach Widerruf eines Online-Partnervermittlung

EuGH v. 8.10.2020 - C-641/19

Der EuGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, wie der Wertersatz zu berechnen ist, den eine Online-Partnervermittlung (hier: Parship) bei fristgerechtem Widerruf des Kunden für Leistungen verlangen kann, die sie wunschgemäß bereits erbracht hat.

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08.10.2020

Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG); Aktivierung eines Anspruchs auf Investitionszulage

Kurzbesprechung

§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (i.d.F. seit StBereinG 1999) ist formell verfassungsgemäß.
"Gewinn" i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Bilanzgewinn i.S. des § 4 Abs. 1 EStG und nicht der steuerliche Gewinn; § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erlaubt daher eine Bilanzänderung lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz infolge der Bilanzänderung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ergebenden Gewinnänderung und nicht in Höhe der sich aus einer Bilanzänderung ergebenden steuerlichen Gewinnänderung, die auf einer Hinzurechnung außerhalb der Steuerbilanz (im Streitfall: § 10 Satz 1 InvZulG a.F.) beruht.
Ein Anspruch auf Investitionszulage ist auch vor einer förmlichen Antragstellung im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung der betreffenden Wirtschaftsgüter auszuweisen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen mit der Anschaffung/Herstellung erfüllt sind und die (spätere) Antragstellung bereits ernstlich beabsichtigt ist; der Ertrag ist nicht über einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten auf den gesetzlichen Verbleibenszeitraum periodisch abzugrenzen.

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08.10.2020

Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung ausgeübten Wahlrechts

Kurzbesprechung

Die geänderte Willensbetätigung zu einer wahlrechtsbezogenen Rechtsfolge (hier: Minderung von Anschaffungskosten gemäß § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.) ist nur nach Maßgabe der Regelungen zur Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG) steuerlich zugelassen, wenn sie (wie ebenfalls die ursprüngliche Wahl) in einer dem Finanzamt eingereichten Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV) vor der Veranlagung erfolgt.

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08.10.2020

Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Kurzbesprechung

Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird.

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08.10.2020

Erste Tätigkeitsstätte: Einordnung eines in Vollzeit absolvierten Fortbildungslehrgangs am Ort der Bildungseinrichtung

BFH v. 14.5.2020 - VI R 24/18

Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte.  Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird.

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08.10.2020

Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Hauses einer Familie für Wohnzwecke nicht verfassungswidrig

FG Münster v. 20.8.2020 - 8 K 470/19 E,GrE

Die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Hauses einer Familie für Wohnzwecke verstößt nicht gegen das GG. Die Regelungen zur Höhe des Steuersatzes verstoßen weder für sich genommen noch im Zusammenspiel mit anderen Regelungen des GrEStG und anderer Gesetze gegen das GG.

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07.10.2020

Dokumentenpauschale: Überprüfung der Unterschriften der Richter

BFH v. 18.6.2020 - IX E 5/20

Die Ausfertigung (Kopie, Ausdruck) einer gerichtlichen Entscheidung, für die eine Dokumentenpauschale nicht anfällt, ist auch dann vollständig, wenn aus ihr die Originalunterschriften der mitwirkenden Richter nicht ersichtlich sind. Will ein Beteiligter die Beachtung des Unterschriftserfordernisses überprüfen und beantragt er deshalb die Übersendung einer Kopie der Urschrift der Entscheidung, fallen dafür Kosten gemäß der Dokumentenpauschale an, wenn das Gericht dem Antrag entspricht.

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07.10.2020

Zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugs- und Rücktragsbeschränkung für Spenden und Mitgliedsbeiträge

FG Münster v. 27.8.2020 - 5 K 3940/18 E,F

Die Vorschrift des § 10b Abs. 1 Sätze 9 und 10 EStG in der im Jahr 2016 gültigen Fassung ist nach Überzeugung des erkennenden Senats mit Art. 3 GG vereinbar. Dass § 10b Abs. 1 EStG nicht jedem Einzelsachverhalt gerecht wird und damit auch nicht der vorliegenden Sachverhaltsbesonderheit, bei der die beim Rechtsvorgänger noch nicht als Sonderausgaben berücksichtigten Zuwendungen nach dessen Tod wegen fehlender Rücktragsmöglichkeit endgültig keine Berücksichtigung mehr finden können, widerspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz.

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