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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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13.08.2019

Zu den Voraussetzungen eines Vergleichsmehrwertes

LAG Berlin-Brandenburg v. 5.7.2019 - 26 Ta (Kost) 6034/19

Geht der Inhalt einer Regelung im Vergleich über einfache Abwicklungsmaßnahmen nicht hinaus, entsteht insoweit kein Vergleichsmehrwert; das kann auch für eine Vereinbarung über die Erstellung eines Zeugnisses gelten. Die Formulierung "wohlwollend" ist immer vor dem Hintergrund der konkreten Vorwürfe zu verstehen. Ein vollstreckbarer Zeugnisinhalt ergibt sich aus der Formulierung nicht, weshalb auch ein Titulierungsinteresse keinen Vergleichsmehrwert rechtfertigen kann.

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13.08.2019

Mietkaution: Rückzahlungsanspruch wird mit Abrechnung des Vermieters fällig

BGH v. 24.7.2019 - VIII ZR 141/17

Ist dem Vermieter in einem Wohnraummietverhältnis eine Mietsicherheit gewährt worden, hat sich der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses innerhalb angemessener, nicht allgemein bestimmbarer Frist gegenüber dem Mieter zu erklären, ob und welche aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Ansprüche er gegen diesen erhebt. Eine als Mietsicherheit gewährte Barkaution kann auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden.

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13.08.2019

Berechnung der fünfjährigen Nichtbenutzung bei Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke

BGH v. 6.6.2019 - I ZR 212/17

Ob im Fall einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke, die vor Ablauf des Zeitraums der fünfjährigen Nichtbenutzung erhoben worden ist, die Festlegung des Zeitraums der für die Berechnung des Nichtbenutzungszeitraums maßgeblich ist, von den Regelungen der Gemeinschafsmarkenverordnung sowie der Unionsmarkenverordnung erfasst ist und wenn ja, ob bei der Berechnung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung oder den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist, ist auslegungsbedürftig und vom EuGH noch nicht geklärt.

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13.08.2019

Hufbeschlagschmied übt keine freiberufliche Tätigkeit aus

FG Hamburg v. 9.5.2019 - 2 K 342/17

Ein staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Es besteht keine Ähnlichkeit zu einem der Katalogberufe des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Eine Gruppenähnlichkeit zu Heil- bzw. Heilhilfsberufen reicht ebenso wenig aus wie die Ähnlichkeit mit einem lediglich einem Katalogberuf ähnlichen Beruf.

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13.08.2019

Anwendbare Rechtsordnung bei Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung ist nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB zu ermitteln

BGH v. 10.7.2019 - XII ZB 33/18

Das international anwendbare Recht für den im deutschen Recht in § 1598a BGB geregelten Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung ist in entsprechender Anwendung des Abstammungsstatuts nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB zu ermitteln. Dass in einem vorhergehenden statusrechtlichen Abstammungsverfahren das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens ohne Rechtsverteidigung hingenommen worden ist, kann ohne Hinzutreten von weiteren Umständen nicht dazu führen, dass das Bedürfnis für eine statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung entfällt.

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13.08.2019

Vorsteuerabzug: Anforderung an eine Leistungsbeschreibung für Waren im Niedrigpreissegment

FG Hamburg v. 21.5.2019 - 6 V 103/19

Es bestehen ernstliche Zweifel i.S.v. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO daran, welche Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung i.S.v. § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG für Waren im Niedrigpreissegment zu stellen sind. Ein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die in der Rechnung ausgewiesene Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich an den Unternehmer bewirkt worden ist. Ein Gutglaubensschutz besteht insoweit weder nach nationalem noch nach Unionsrecht.

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12.08.2019

Keine Beschwerde zum BGH - Gesetzgeber nimmt Divergenzen im Interesse der Beschleunigung hin

BGH v. 22.7.2019 - X ZB 8/19

Der BGH kann auf eine Vorlage nach § 124 Abs. 2 GWB aF hin jedenfalls dann nicht (erneut) über einen Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB aF entscheiden, wenn das Beschwerdegericht bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen hat. Der Gesetzgeber nimmt in solchen Fällen Divergenzen im Interesse der Beschleunigung hin. Dem steht nicht entgegen, dass der BGH gem. § 124 Abs. 2 Satz 2 GWB aF (jetzt: § 179 Abs. 2 Satz 4 GWB) auf eine Vorlage hin anstelle des OLG entscheidet.

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12.08.2019

Kündigung wegen Abkehrwillens unwirksam

Arbeitsgericht Siegburg 17.7.2019, 3 Ca 500/19

Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Der Abkehrwille des Arbeitnehmers kann nur dann eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn Schwierigkeiten mit der Nachbesetzung der Stelle zu erwarten sind und der Arbeitgeber eine sonst schwer zu findende Ersatzkraft gerade an der Hand hat.

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12.08.2019

Theaterbetriebszulage als steuerfreier Arbeitslohn nach § 3b EStG

FG Baden-Württemberg 26.2.2019, 5 K 864/17

Entgegen der Auffassung der Steuerbehörde verlangt § 3b EStG gerade nicht, dass der Arbeitgeber einen feststehenden Bruttolohn (Grundlohn) schuldet, der ggf. um die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlten Zuschläge erhöht werden muss ("on top" - Leistung). Das Erfordernis einer zusätzlichen -"on top"- Leistung, die den Arbeitgeber belastet, ergibt sich weder aus der Norm noch aus der BFH-Rechtsprechung.

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12.08.2019

Darf das Finanzamt nach wirksamem Abschluss einer tatsächlichen Verständigung über die vereinbarten Werte hinausgehende Umsätze schätzen?

FG Münster v. 16.5.2019 - 5 K 1303/18 U

Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung tritt für die von ihr erfassten Abreden ein. Was einvernehmlicher Inhalt der tatsächlichen Verständigung ist, muss nach allgemeinen Auslegungsregeln ermittelt werden.

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09.08.2019

Rückerwerb: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

BFH v. 10.4.2019 - II R 16/17

Eine Öffentlich Private Partnerschaft nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erfordert dabei eine Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Partner i.S. einer Beteiligung des privaten Partners an der Erbringung öffentlicher Aufgaben. Die nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erforderliche Vereinbarung, dass das Grundstück am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf die juristische Person des öffentlichen Rechts zurückübertragen wird, muss klar und eindeutig sein.

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08.08.2019

Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheiden und Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells

BFH v. 6.6.2019 - IV R 7/16

Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbundenen Verlustfeststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4 EStG sind neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO auch deren Gesellschafter, für die nicht ausgleichsfähige Verluste festgestellt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO klagebefugt. Ein Steuerstundungsmodell i.S.v. § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden (degressive AfA, Sonderabschreibungen) beruhen.

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08.08.2019

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

Kurzbesprechung

§ 4 Nr. 9 GrEStG a.F. (jetzt § 4 Nr. 5 GrEStG) ist auf Rückerwerbsfälle anwendbar, in denen ein Grundstück vor Inkrafttreten dieser Norm im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den privaten Partner übertragen wurde, die Rückübertragung des Grundstücks aber für einen nach Einführung dieser Norm liegenden Zeitpunkt vereinbart war. Eine Öffentlich Private Partnerschaft nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erfordert eine Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Partner i.S. einer Beteiligung des privaten Partners an der Erbringung öffentlicher Aufgaben. Die nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. erforderliche Vereinbarung, dass das Grundstück am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf die juristische Person des öffentlichen Rechts zurückübertragen wird, muss klar und eindeutig sein.

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08.08.2019

Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG sowie Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG

Kurzbesprechung

Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbundenen Verlustfeststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4 EStG sind neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO auch deren Gesellschafter, für die nicht ausgleichsfähige Verluste festgestellt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO klagebefugt. Klagt nur die Personengesellschaft gegen den Verlustfeststellungsbescheid, sind die betroffenen Gesellschafter nach § 60 Abs. 3 i.V.m. § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO notwendig beizuladen. Ein Steuerstundungsmodell i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden (degressive AfA, Sonderabschreibungen) beruhen. Die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15b EStG steht nicht im Widerspruch zu vom Gesetzgeber geschaffenen Lenkungsmaßnahmen.

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08.08.2019

Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im DATEV- Rechenzentrum

Kurzbesprechung

Die Kosten einer zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV- Rechenzentrum sind bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft nicht rückstellungsfähig, da es an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung fehlt.

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08.08.2019

Keine Rückstellung für freiwillige Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum

BFH v. 13.2.2019 - XI R 42/17

Eine Rückstellung für die Kosten einer 10-jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft setzt eine öffentlich-rechtliche oder eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Daten voraus. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung folgt dabei weder aus § 66 Abs. 1 StBerG noch aus einer eigenständigen öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungsverpflichtung des Mandanten bei tatsächlicher Aufbewahrung durch den Berater.

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07.08.2019

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs als außergewöhnliche Belastungen

FG Köln v. 30.1.2019 - 7 K 2297/17

Es ist fraglich, ob und inwieweit es sich bei den Fitnessstudiobeiträgen und den aus den Fitnessstudiobesuchen folgenden Fahrtkosten überhaupt um unmittelbare Krankheitskosten und nicht vielmehr um Kosten für vorbeugende oder allgemein gesundheitsfördernde Maßnahmen handelt, die zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG gehören.

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07.08.2019

Anrechnung von Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht

BGH v. 6.8.2019 - X ZR 128/18 u.a.

Ausgleichszahlungen nach der Flugastrechteverordnung dienen nicht nur dem pauschalierten Ersatz immaterieller Schäden, sondern sollen es dem Fluggast ermöglichen, auch Ersatz seiner materiellen Schäden zu erlangen, ohne im Einzelnen aufwändig deren Höhe darlegen und beweisen zu müssen. Dienen geltend gemachte reiserechtliche Ersatzansprüche oder auf Verletzung des Beförderungsvertrags gestützte Ansprüche (nach dem bis zum 30.6.2018 geltenden Reiserecht) dem Ausgleich derselben dem Reisenden durch die verspätete Luftbeförderung entstandenen Schäden wie bereits zuvor erbrachte Ausgleichszahlungen, ist eine Anrechnung geboten.

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07.08.2019

Konkludentes Handeln und Duldungsvollmacht: Zur ordnungsgemäßen Bekanntgabe an Bevollmächtigten

FG Köln v. 23.5.2019 - 1 K 999/16

Nach § 155 Abs. 1 Satz 2 AO erfolgt die Steuerfestsetzung durch die Bekanntgabe des Steuerbescheides; diese hat nicht zwingend an den Steuerpflichtigen als Inhaltsadressaten zu erfolgen, sondern kann nach auch gegenüber einem Bevollmächtigten erfolgen. Die Bevollmächtigung eines Prozessbevollmächtigten im Verwaltungsverfahren kann durch konkludentes Handeln der Steuerpflichtigen erfolgen; etwa durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten, die Kapitaleinkünfte des Streitjahres zu ermitteln und gegenüber dem Finanzamt zu erklären.

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06.08.2019

Zur Verlängerung des Pachtverhältnisses über ein Hofgut

OLG Stuttgart v. 11.7.2019 - 101 W 4/19

Die Pächterin eines Hofguts im Landkreis Schwäbisch-Hall hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Pachtverhältnisses über das Jahr 2022 hinaus.

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06.08.2019

Kündigung einer Betriebswohnung wegen Verwirkung unwirksam

AG München v. 8.2.2019 - 472 C 22568/18

Bei der Veräußerung einer Werkwohnung endet die Verfügungsmacht des Dienstberechtigten über die Wohnung, so dass das Mietverhältnis mit dem Erwerber fortgesetzt wird, der sich auf einen Betriebsbedarf nicht mehr berufen kann. Insofern steht der Kündigung einer Betriebswohnung wegen Ausscheidens aus dem Dienst elf Jahre später das nun schützenswerte Vertrauen des Mieters in den Fortbestand des Mietverhältnisses entgegen.

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06.08.2019

Mietpreisbremse in Hessen war jahrelang ungültig

BGH v. 17.7.2019 - VIII ZR 130/18

Die am 27.11.2015 in Kraft getretene Hessische Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten i.S.d. § 556d Abs. 2 BGB ist nichtig. Sie ist mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht vereinbar. Der zur Unwirksamkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015 führende Begründungsmangel ist auch nicht durch die nachträgliche Veröffentlichung der Verordnungsbegründung rückwirkend geheilt worden.

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06.08.2019

Neuauflage zum Betriebsübergang: Interview mit Staudinger-Kommentator Prof. Dr. Annuß

In diesen Tagen erscheint der neue Staudinger-Band zu den §§ 613a-619a BGB. Die Neukommentierung ist bereits in der juris Datenbank verfügbar. Im Interview mit juris erläutert Prof. Dr. Georg Annuß, Kommentator des § 613a BGB (Betriebsübergang), was für ihn das Besondere am Staudinger ist, worauf er in der Kommentierung besonderen Wert gelegt hat und warum es für ihn als Rechtsanwalt bei der Durchführung von Betriebsübergängen in erster Linie darum geht, Betriebsübergangssachverhalte vorausschauend zu gestalten.

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06.08.2019

Zur Wertfestsetzung bei Erledigung durch gerichtlichen Vergleich

LAG Berlin-Brandenburg v. 19.6.2019 - 26 Ta (Kost) 6052/19

Erledigt sich ein arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich, richtet sich die Wertfestsetzung nach § 33 RVG. Sind Gerichtsgebühren nicht (mehr) zu erheben, fehlt ein Anlass für diese Wertfestsetzung. Dem Interesse des Rechtsanwalts, seine Gebühren berechnen zu können, wird durch die sachnähere Wertfestsetzung nach § 33 RVG ausreichend Rechnung getragen, bei der es allein um die anwaltliche Vergütung geht.

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06.08.2019

Schiffsfonds: Mit tatsächlichem Hauptvorbringen unvereinbares Hilfsvorbringen einer Partei

BGH v. 4.7.2019 - III ZR 202/18

Mit dem tatsächlichen Hauptvorbringen unvereinbares Hilfsvorbringen einer Partei ist unbeachtlich, wenn das Gericht das Hauptvorbringen seiner Entscheidung zu Grunde legt, dieses jedoch rechtlich nicht zum angestrebten Erfolg führt. Der Partei steht es nicht frei, dem Gericht mehrere miteinander unvereinbare Sachverhalte zu unterbreiten mit dem Ziel, mit einem davon auch rechtlich durchzudringen.

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05.08.2019

Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

BFH v. 20.2.2019 - II R 28/15

Der Vertrag zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter, mit dem ein Anspruch des Gesellschafters auf Übereignung eines Grundstücks begründet wird, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung und nicht nach dem Grundbesitzwert, wenn der Erwerb des Gesellschafters nicht zu Rechtsänderungen der Gesellschafterstellung führt.

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05.08.2019

Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach

BFH v. 5.6.2019 - IX B 121/18

Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz vom Intermediär-Server nicht an den BFH weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kommt Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht, wenn der Absender nicht eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass entsprechende Zeichen nicht verwendet werden dürfen und wenn er nach dem Versenden an Stelle einer Fehlermeldung eine Mitteilung über die erfolgreiche Versendung des Schriftsatzes erhalten hat.

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05.08.2019

Grundsätze zu § 129 AO gelten auch bei Nichtausfüllen ausdrücklich gestellter Fragen im elektronischen Erklärungsvordruck

BFH v. 22.5.2019 - XI R 9/18

Die in der BFH-Rechtsprechung zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem Finanzamt vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage WA zur Körperschaftsteuererklärung ergibt, dass die Steuerpflichtige eine Gewinnausschüttung einer GmbH erhalten und die Behörde in der Anrechnungsverfügung zum Körperschaftsteuerbescheid die Kapitalertragsteuer auf die Körperschaftsteuer angerechnet hat.

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05.08.2019

Zusatzversorgung: Ehegatte des Versicherten darf bei Teilung des Rentenanrechts wegen Scheidung nicht ohne weiteres in anderen Tarif verwiesen werden

OLG Frankfurt a.M. v. 2.7.2019 - 6 UF 238/17

Die Regelung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Fall der Scheidung eines pflichtversicherten Mitglieds (§ 44 Abs. 3 der Satzung) ist nichtig. Der dort vorgesehene Wechsel des ausgleichsberechtigten Ehegatten in den Tarif für freiwillig Versicherte verstößt gegen das Gebot der gleichwertigen Teilhabe (§ 11 VersAusglG),

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05.08.2019

Steuerbarkeit von Erträgen aus argentinischen Staatsanleihen als Einkünfte aus Kapitalvermögen

BFH v. 28.5.2019 - VIII R 7/16

Sog. BIP-gebundene Wertpapiere, die von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten festverzinslichen Schuldverschreibungen nach den Emissionsbedingungen automatisch abgekoppelt worden und mit einer eigenen Wertpapierkennnummer eigenständig handelbar sind, bei denen die Rückzahlung des Nennkapitals ausgeschlossen ist und die Zahlung eines Entgelts von der Entwicklung des argentinischen Bruttoinlandsprodukts sowie anderen variablen Größen abhängig ist, sind keine Kapitalforderungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung. Es handelt sich um Kapitalanlagen mit ausschließlich spekulativem Charakter (sog. Vollrisikopapiere).

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