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Der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 31.01.2023 „Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten“ befasst sich mit der Frage, ob Auftragsverarbeitern mit Muttergesellschaften in Drittländern die Zuverlässigkeit im Sinne des Art. 28 Abs. 1 DSGVO fehlen kann, wenn ein Risiko einer Zugriffsbefugnis durch öffentliche Stelle des Drittlandes besteht und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Podcast beleuchtet diesen Beschluss kritisch.
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Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zum Thema Großelternhaftung für den Enkelunterhalt.
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Aktuelles aus dem Arbeitsrecht: Corona-Verstöße im Betrieb - Welche Sanktionen drohen? - 11.12.2020
Melissa Peetz, Lektorin für den Bereich Arbeitsrecht im Verlag Dr. Otto Schmidt, im Interview mit unserem Experten Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Melissa Peetz, Lektorin für den Bereich Arbeitsrecht im Verlag Dr. Otto Schmidt, im Interview mit unserem Experten Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht. -
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich mit Urteil vom 11.11.2021, 1 K 17/21 mit der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten (m/w/d) im Lichte einer befristeten Anstellung befasst.
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Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO - 23.09.2020
Unter dem Schlagwort „Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO“ wurde die Entscheidung des LAG Sachen vom 08.10.2019 (7 Sa 128/19) kontrovers als Aufhebung des Schutzes des Datenschutzbeauftragten diskutiert.
Unter dem Schlagwort „Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO“ wurde die Entscheidung des LAG Sachen vom 08.10.2019 (7 Sa 128/19) kontrovers als Aufhebung des Schutzes des Datenschutzbeauftragten diskutiert. -
– Eva Becker zur Frage: Brauchen wir gesetzliche Regelungen zur „Ehe light“ oder zu einer Verantwortungsgemeinschaft?
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Das EU-Datenwirtschaftsrecht schafft mit einer Vielzahl von Rechtsakten Vorgaben zum Umgang mit Daten, insbesondere zum „Sharing“ (Data Act, Digital Governance Act, AI Act, etc.) zusätzlich werden weitere Vorgaben geschaffen, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten - zumindest - zum Teil erfordern (Digital Services Act, Cyber Resilience Act, DORA, etc.). Hier stellt sich die Frage nach dem Vorrang dieser jüngeren Rechtsakte. Sofern der Gesetzgeber diesen Aspekt geregelt haben sollte, hat er den möglichen Konflikt zum Datenschutzrecht nicht „zu Ende diskutiert“, sondern überlässt ihn mit unterschiedlichen Maßgaben der Praxis. Diese Unterschiede werden in dieser Podcast-Folge beleuchtet.
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Over-the-Top-Dienste (OTT) sind jetzt durch das TTDSG erfasst, weil das TKG sie als Telekommunikationsdienst qualifziert.
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Das VG Wiesbaden hatte sich in seinem Urteil vom 19.01.2022, 6 K 361/21.WI, mit der Frage zu befassen, ob das Datenschutzrecht die Rechtsverteidigung im Prozess beschränkt.
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TTDSG-RefE vom 12.01.2021 - 28.01.2021
Wofür soll das neue Datenschutzrecht gelten?
Wofür soll das neue Datenschutzrecht gelten?