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In der fünften steuerstrafrechtlichen Folge erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung von 0,5% pro Monat für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014.
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Der Data Governance Act ist neben dem Data Act eine weitere Regulierung, die auf das „Sharing“ von Daten abzielt. Er schafft keine Pflicht zum „Sharing“, aber Anforderungen an ein „Sharing“ von Daten. Auf den ersten Blick ein Spannungsverhältnis zur DSGVO oder doch nicht. Dieser Frage geht der Podcast nach!
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Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 12.01.2023 (Rs. C‑154/21) den Auskunftsanspruch in Bezug auf die Benennung der (Kategorie der) Empfänger (Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO) konkretisiert.
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Das VG Bremen hat in seinem Urteil vom 17.12.2024, 4 K 2297/23, eine umfangreiche Pflicht zur Auskunft über die Löschung personenbezogener Daten und des Nachweises dieser Löschung konstatiert. In der Praxis fordern nun auch betroffene Personen in diesem Umfang Informationen und Nachweise. Besteht eine solche Pflicht oder verkennen die betroffenen Personen, dass das VG Bremen über ein behördliches Auskunftverlangen nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DSGVO entschieden hat? Dieser Frage geht der Podcast nach und beleuchtet die Thematik etwas umfassender.
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Hat das OLG Köln mit seinem Urteil vom 23.05.2025, 15 UKl 2/25, das KI Training durch Meta – abschließend – gestattet, welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die datenschutzrechtliche Bewertung des Trainings von KI oder sogar auf deren Nutzung – und wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn ein Verwaltungsgericht entschieden hätte? Im Interview klärt Kristin Benedikt (Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, von 2015-2020 Leitung des Bereichs Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Mitglied des Vorstands der GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. und des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)) diese Fragen auf und gibt einen weitreichenderen Blick auf die Auswirkungen der Entscheidung!
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In der Entscheidung des LG Berlin II vom 20.08.2025 (Urt. v. 20.08.2025, 2 O 202/24) ging es um eine mittels KI generierte Stimme, die einer bekannten Stimme zum Verwechseln ähnlich klang. Das Landgericht Berlin II befasste sich mit der Frage der Zulässigkeit, der fiktiven Lizenzgebühr und ob sich eine Berechtigung aufgrund der Nutzung einer KI-Software ergeben kann. Wenngleich die Entscheidung einen wohl nicht alltäglichen Sachverhalt betrifft, können die Kernaussagen von allgemeiner Relevanz sein – jedenfalls regt die Entscheidung zum Nachdenken an.
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Mit seinem Urteil vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, hat der EuGH einen Meilenstein zur Bestimmung des Personenbezugs im Datenschutzrecht gesetzt. Der EuGH erteilt dem absoluten bzw. objektiven Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs eine klare Absage. Es gilt damit der relative bzw. subjektive Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs. Der EuGH befasst sich anhand seiner Rechtsprechung seit 2016 mit Kriterien zur Bestimmung des Personenbezugs. Diese Ausführungen müssen jedoch unter vertiefter Berücksichtigung dieser Entscheidungen gelesen werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Darüber hinaus befasst sich der EuGH auch mit der Frage, ob die betroffenen Personen (dennoch) über potentielle Empfänger informiert werden müssen, auch wenn die Information für diese nicht personenbezogen ist. Der Podcast arbeitet die wesentlichen Aussagen des Urteils des EuGH vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, heraus, stellt sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung und wirft einen Blick auf die Auswirkungen für Auftragsverhältnisse (bspw. der Nutzung von Cloud Services), den Drittlandtransfer und die Bewertung des Einsatzes von KI.
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„The Bridge Blueprint - Thesen zur einheitlichen Anwendung von Datenschutz- und KI-Regulierung beim KI-Einsatz“ in seiner Version wurde durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein und Den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Version 0.9 veröffentlicht, um den Brückenschlag zwischen Datenschutz und KI-Nutzung zu erreichen. Es werden 5 Hauptthesen formuliert. Im Gespräche mit Marit Hansen, Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein, werden diese beleuchtet und besprochen.
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Sind Zweckbestimmung im Sinne des AI-Act und Zweckbindung im Sinne der DSGVO Unterschiedliches oder doch gleich? Diese Frage diskutiere ich mit Kristin Benedikt. Wir beleuchten die Bedeutung der Zweckbestimmung im AI-Act und wie sich diese auf die Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO auswirkt. In der Diskussion ergeben sich Leitlinien für die Praxis zum Zusammenspiel von AI-Act und DSGVO!
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Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 13. November 2025, Rs. C-654/23, Inteligo Media SA / ANSPDCP mit der Zulässigkeit der E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden befasst. Die Grundlage für die Entscheidung ist Art. 13 der Datenschutzrichtline für elektronische Kommunikation 2002/58/EG, der in Deutschland in § 7 UWG umgesetzt wurde. Darüber hinaus nimmt der EuGH auch Stellung zum Verhältnis dieser Richtlinie zur DSGVO mit Blick auf die Frage der Rechtsgrundlage. Der Podcast setzt die Regelungen in ihren – auch historischen – Kontext, beleuchtet die Aussagen des EuGH und ordnet sie für die Praxis ein.
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Der Frage, wann eine gemeinsame Entscheidung über Zweck und Mittel vorliegt und wie das sog. Lettershop-Verfahren einzuordnen ist, hat sich das VG Berlin in seinem Urteil vom 14.10.2025, VG 1 K 74/24. Über die konkrete Bewertung hinaus ist die Betonung der Eigenständigkeit der (Mit-)Entscheidung über das Mittel neben dem Zweck für die Praxis von Bedeutung und bringt Diskussion über Auslegung der Anforderungen an die Annahme einer Joint Controllership voran.
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Braucht es das Opportunitätsprinzip - ähnlich der StPO - im datenschutzaufsichtlichen Beschwerdeverfahren? Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz und Pressesprecherin beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, hat die Diskussion in einem LinkedIn-Post angeregt … Im Podcast beginnen wir sie!
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Der Podcast widmet sich der Haftung der Geschäftsleitung für Geldbußen, die gegen das Unternehmen verhängt worden sind. In der Praxis lassen sich immer wieder allerhand Mythen hören, warum ein solche „Durchreichen“ von Geldbußen durch das Unternehmen an die Geschäftsleitung nicht in Betracht kommt. Sind diese Mythen aber auch zutreffend?
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Der Einsatz generativer KI hält Einzug in die Arbeitswelt. Das Datenschutzrecht setzt Grenzen. Der AI Act fordert Transparenz – zumindest in bestimmten Konstellationen. Ist aber im Übrigen alles erlaubt? Der Podcast beleuchtet drei Entscheidungen, die dem Einsatz von KI Grenzen setzen, weil ein überwiegend durch KI erstellter Content per se nicht der Anforderungen genügt.
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Nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO sind bei einer zweckändernden Weiterverarbeitung der Zweck und die maßgeblichen Informationen des Art. 13 Abs. 2 DSGVO mitzuteilen – so jedenfalls der Wortlaut des Gesetzes. Anderer Ansicht ist hingegen das VG Hannover, Urt. 05.06.2024, 10 A 4017/23. Danach sind auch Informationen nach Abs. 1 des Art. 13 DSGVO Pflicht und ein Fehlen des Hinweises nach Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO führt dann zu einem negativen Ergebnis der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO (siehe hierzu auch den Podcast „Zweckändernde Weiterverarbeitung: Welche Relevanz hat Art. 6 Abs. 4 DSGVO“).
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Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelt die Rechtsgrundlage einer zweckändernden Weiterverarbeitung. So eine bisher weit verbreitete Rechtsansicht. Anderer Ansicht ist jedoch das VG Hannover, Urt. 05.06.2024, 10 A 4017/23. Danach ist sowohl die Prüfung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO auch eine (eigene) Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich. Sollte diese die Interessenabwägung sein, so ist für diese der Hinweis nach Art. 13 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO Voraussetzung, obwohl Art. 13 DSGVO (Informationspflicht bei zweckändernder Weiterverarbeitung) nicht vorsieht. Eine dogmatische Klärung oder ein Missverständnis?
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Nur personenbezogene Informationen sind Gegenstand des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO. Der BGH kommt in seinem Urteil vom 18.12.2025, I ZR 115/25, zu dem Ergebnis, dass das nur gegeben ist, wenn diese mit der Person so verknüpft sind, dass die Person auf der Grundlage der Information identifiziert ist oder (direkt oder indirekt) identifiziert werden kann. Ein neuer Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs? Kann das zutreffend sein?
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Die Erfüllung der Informationspflicht des Verantwortlichen und mit ihr der Wegfall des Zwecks der Verarbeitung tritt frühestens ein, nachdem dem Auskunftsantragsteller die begehrten Informationen vollständig und innerhalb der maßgeblichen Frist zur Verfügung gestellt wurden – so das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 21.01.2026, 29 K 7470/24. Ist das richtig? Was bedeutet das für die Praxis? Diesen Fragen geht der Podcast nach.
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In der dritten steuerstrafrechtlichen Folge von „Otto Schmidt live – der Podcast“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Urteil des BGH zur Bedeutung der Mitunternehmerschaft in der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuerhinterziehung.
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Die praxisbezogenen Datenbankinhalte unterstützen die vielseitigen Anforderungen für Beratertätigkeiten im Steuerrecht. Dazu stehen Ihnen ausgewählte Werke des führenden Fachverlags Dr. Otto Schmidt auf der Plattform von juris online zur Verfügung.
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Zielgenau recherchieren im Brennpunkt von Strafrecht und Verwaltungsrecht.
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Der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 31.01.2023 „Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten“ befasst sich mit der Frage, ob Auftragsverarbeitern mit Muttergesellschaften in Drittländern die Zuverlässigkeit im Sinne des Art. 28 Abs. 1 DSGVO fehlen kann, wenn ein Risiko einer Zugriffsbefugnis durch öffentliche Stelle des Drittlandes besteht und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Podcast beleuchtet diesen Beschluss kritisch.
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Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zum Thema Großelternhaftung für den Enkelunterhalt.
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Aktuelles aus dem Arbeitsrecht: Corona-Verstöße im Betrieb - Welche Sanktionen drohen? - 11.12.2020
Melissa Peetz, Lektorin für den Bereich Arbeitsrecht im Verlag Dr. Otto Schmidt, im Interview mit unserem Experten Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Melissa Peetz, Lektorin für den Bereich Arbeitsrecht im Verlag Dr. Otto Schmidt, im Interview mit unserem Experten Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht. -
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich mit Urteil vom 11.11.2021, 1 K 17/21 mit der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten (m/w/d) im Lichte einer befristeten Anstellung befasst.