ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP inklusive EWiR-Kurzkommentare

ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIP: Wöchentlich praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Inklusive EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht

ZIP digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Gesellschaftsrecht
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Beratermodul Insolvenzrecht

ZIP bei juris:
juris Insolvenzrecht
juris Notare Premium

  • Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Wöchentlich mit EWiR-Kurzkommentaren
  • Inklusive Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0723-9416

Jahresbezugspreis 2026: 1.390 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 97,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 218 €

50 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul ZIP und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die ZIP ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Seit 1980 informiert sie wöchentlich mit aktuellen Informationen und thematischen Schwerpunkten zum Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht. 

Darüber hinaus liefert sie praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung: Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteile der Zeitschrift sind: Aktuelle Entscheidungen im Bank- und Kreditsicherungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verfahrens- und Vollstreckungsrecht. 

Mit Beiträgen zum Selbststudium nach §15 FAO.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZIP steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ZIP mit folgenden Inhalten zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschriften ZIP und EWiR seit 1980

  • Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App inklusive Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Entdecken Sie jetzt unseren Wirtschaftsrecht Blog
Profitieren Sie ganz nebenbei auch von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem Laufenden und besuchen Sie regelmäßig unseren Blog.

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag

Aktuelles Heft

Heft 41/2026

Aufsätze

Erkens, Michael / Cesar, Stefan, Die Übertragung einer Grundstücksteilfläche im Wege der Spaltung – welche Gestaltungsoptionen eröffnet der BGH?, ZIP 2026, 2505-2513

Die Übertragung von Grundstücken im Wege der Spaltung unterliegt aufgrund der Verweisung des § 126 Abs. 2 UmwG auf § 28 GBO nach der Rechtsprechung des BGH strengen formellen Anforderungen, die weitgehend geklärt sind. Offen ist hingegen, ob und unter welchen Voraussetzungen auch Grundstücksteilflächen Gegenstand eines solchen Spaltungsvorgangs sein können. Ein obiter dictum des BGH deutet zwar Gestaltungsspielräume an, bleibt jedoch hinsichtlich Reichweite und Umsetzung dieser Möglichkeit weitgehend unbestimmt. Der Beitrag zeigt, dass eine Übertragung von Grundstücksteilflächen im Wege der Spaltung nur unter engen Voraussetzungen rechtssicher möglich ist.

Gieseler, Konrad / Stuve, Johannes, Vom KI-Chat zum Beweismittel: Herausgabe von KI-Nutzungsdaten vor US-Gerichten als Compliance-Herausforderung der Unternehmensleitung, ZIP 2026, 2513-2520

Der Beitrag setzt sich mit neuen Compliance-Risiken auseinander, mit denen Unternehmen neuerdings infolge der Nutzung externer Gen-KI-Systeme amerikanischer Anbieter konfrontiert werden. Im Mittelpunkt steht das Risiko, dass sensible Daten, Chat-Protokolle und Trainingsdatensätze in ausländischen Gerichtsverfahren offengelegt werden müssten, was Friktionen mit europäischen Vorgaben für Datenschutz, Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse zur Folge haben kann. Für Unternehmen ergeben sich Unwägbarkeiten insbesondere daraus, dass Kommunikationsinhalte und urheberrechtlich geschützte Datensätze unbeabsichtigt zu Beweismitteln ohne eigene Prozessbeteiligung werden könnten. Mit Blick auf die drohenden Risiken definieren die Autoren das Pflichtenprogramm von Geschäftsleitern: Diese trifft einerseits die Pflicht, das Risiko für sensible Daten als eigenständigen Bestandteil des Risikomanagements im Blick zu behalten und Vertragsbeziehungen, Strukturen der Unternehmensorganisation sowie interne Richtlinien so zu gestalten, dass ein ungewollter Datenabfluss sensibler Informationen über den ausländischen KI-Anbieter verhindert werden. Andererseits tragen sie die Verantwortung für Aufbau und Aufrechterhaltung eines trag- und funktionsfähigen Compliance-Systems zur Kontrolle der KI-Anwendungen im Unternehmen.

von Thunen, Sebastian / Möller, Lukas, Der Verweisungsumfang von Art. 18 SE-VO auf die nationalen Verschmelzungsvorschriften der Gründungsgesellschaften einer SE, ZIP 2026, 2520-2526

Bei einer SE-Gründung durch Verschmelzung (Art. 2 Abs. 1 SE-VO) finden auf den Verschmelzungsvorgang nicht nur die Vorschriften der SE-Verordnung, sondern ergänzend auch die nationalen Verschmelzungsvorschriften der jeweiligen Gründungsgesellschaft Anwendung (Art. 18 SE-VO). Aus nationaler Sicht stellt sich dabei insbesondere die Frage, ob nur die Vorschriften der innerstaatlichen Verschmelzung (vgl. §§ 2 ff. UmwG) oder auch die Vorschriften der grenzüberschreitenden Verschmelzung (vgl. §§ 305 ff. UmwG) maßgeblich sind. Hiervon hängt ab, welche Vorgaben bei den einzelnen Verfahrensschritten der SE-Verschmelzungsgründung zu beachten sind. Diese Frage hat insbesondere Bedeutung für den Inhalt, die Verzichtsmöglichkeiten und die Zuleitungsfrist des Verschmelzungsberichts sowie das Registerverfahren der Rechtmäßigkeitskontrolle.

EWiR-Kurzkommentare

Bank- und Kreditsicherungsrecht

BGH v. 7.7.2026 - XI ZR 45/25 / Mehringer, Wolfgang, Keine richtlinienkonforme Einschränkung des Leistungsverweigerungsrechts nach § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB bei Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, ZIP 2026, 2526-2527

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

BGH v. 23.6.2026 - II ZB 11/25 / Henssler, Martin, Keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer Unternehmen für Drittelbeteiligungs-Schwellenwert, ZIP 2026, 2527-2528

Vertrags- und Haftungsrecht

EuGH v. 24.9.2026 - C-900/24 / Graf von Westphalen, Friedrich, Unionsrechtliches Ende der “Drei-Jahres-Lösung“, ZIP 2026, 2528-2529

EuGH v. 9.7.2026 - C-234/25 / Diehm, Dirk, Zum Widerrufsrecht bei Streaming-Abonnements, ZIP 2026, 2529-2530

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 25.6.2026 - IX ZR 7/24 / Prütting, Hanns, Aussonderung des Herausgabeanspruchs gegen Hinterlegungsstelle in der Insolvenz eines Prätendenten, ZIP 2026, 2530-2531

OLG München v. 20.7.2026 - 34 Wx 112/26 e / Holzer, Johannes, Verfügungs- und Bewilligungsbefugnis des Insolvenzverwalters über Nachlassgrundstücke trotz vorangegangener Teilung der Erbengemeinschaft, ZIP 2026, 2531-2532

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 15.4.2026 - 7 AZR 114/25 / Iske, Marcus / Matevosyan, Narek, Zur Erhöhung der Vergütung eines Betriebsratsmitglieds wegen fiktiver Beförderung, ZIP 2026, 2532-2533

Rechtsprechung

Bank- und Kreditsicherungsrecht

OLG Schleswig v. 8.5.2026 - 7 U 1/26, Keine geltungserhaltende Reduktion auf einen marktüblichen Zinssatz bei wucherischen privaten Gelegenheitsdarlehen, ZIP 2026, 2533-2535

OLG Frankfurt v. 6.5.2026 - 17 U 94/25, Treuwidrige Kontokündigung gegenüber Mitglied einer Kreditgenossenschaft, das zugleich ausgeschlossen werden soll, ZIP 2026, 2535-2538

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

BGH v. 15.9.2026 - II ZB 3/25, Zur zeitnahen Nachreichung der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers, ZIP 2026, 2538-2539

LAG Köln v. 31.7.2026 - 8 SLa 603/25, Keine eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung bei einer vom Arbeitgeber finanzierten D&O-Versicherung, ZIP 2026, 2539-2549

BFH v. 2.12.2025 - X R 32/23, EU-Rechtskonformität des fristgebundenen Antrags auf Buchwertfortführung bei Anteilstausch, ZIP 2026, 2549

Vertrags- und Haftungsrecht

EuGH v. 24.9.2026 - C-900/24, EU-Rechtswidrigkeit der Drei-Jahres-Lösung für Einwände der Verbraucher gegen missbräuchliche Preisänderungs-AGB in Energielieferungsverträgen, ZIP 2026, 2549-2553

Insolvenz- und Sanierungsrecht

OLG Stuttgart v. 26.6.2026 - 2 W 23/26, Keine Unterbrechung eines Ordnungsmittelverfahrens durch Insolvenz des Schuldners, ZIP 2026, 2553-2555

AG Hannover v. 6.8.2026 - 951 RES 2/26 – 3, Zur internationalen Zuständigkeit bei Restrukturierungssachen, ZIP 2026, 2555-2556

BVerwG v. 8.7.2026 - BVerwG 8 C 5.25, Rechtmäßige Heranziehung einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts zum Insolvenzsicherungsbeitrag nach BetrAVG, ZIP 2026, 2556-2557

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 16.4.2026 - 8 AZR 169/25, Zum Anspruch auf Herausgabe der Kopie eines Compliance-Berichts, ZIP 2026, 2557-2561

Wettbewerbs- und Kartellrecht

BGH v. 3.6.2026 - I ZR 123/25, Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für Mietwagen von Uber X, ZIP 2026, 2562-2568

EuGH v. 30.4.2026 - C-191/25, Bestimmung des Zeitpunkts des Schadenseintritts und des Beginns der Zinszahlungspflicht beim Kartellschadensersatz (hier: Lkw-Kartell), ZIP 2026, 2568

OLG Köln v. 6.2.2026 - 6 U 105/24, Individuelle Gebühren des Inhabers einer EU-Typgenehmigung für Kfz für Zugang der Herausgeber technischer Informationen zu Repair and Maintenance Information, ZIP 2026, 2568

Aktuelle Rechtsprechung

BGH: Abschluss des KapMuG-Verfahrens zur versuchten Übernahme von VW durch Porsche, ZIP 2026, R4

BGH: Kein das Gewicht eines Kartellverstoßes bestimmendes Stufenverhältnis zwischen einer abgestimmten Verhaltensweise und einer Vereinbarung, ZIP 2026, R4

BAG: Ausschluss von Mindestlohnempfängern bei Inflationsausgleichsprämie nicht gerechtfertigt, ZIP 2026, R5

Personalia

BGH: Richter am BGH Dr. Matthias im Ruhestand, ZIP 2026, R5

Dokumentation

EU: Leitlinien der Kommission zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen, ZIP 2026, R5

Was gab’s in Brüssel?

EuGH GA: Kein “private law enforcement“ bei Regress des Unternehmens gegen den Geschäftsführer nach kartellrechtlicher Sanktionierung des Unternehmens, ZIP 2026, R5-R6

Autoren und Redaktion

RAin Dr. Christina Paffenholz (Chefredakteurin), RAin Kathrin Naumann, RA Peter Brandt, RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
redaktion@zip-online.de und redaktion@ewir-online.de
0221/9 37 38-6 77 (Eva Groß) und 0221/9 37 38-676 (Stephanie Wetzels)

Bearbeitungshinweise
Formatvorlage Kurzkommentare


Herausgeber:

  • Prof. Dr. Georg Bitter

  • Prof. Dr. Moritz Brinkmann

  • Prof. Dr. Carsten Herresthal

  • Prof. Dr. Jens Koch

  • Prof. Dr. Wolfgang Lüke

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt

Herausgeberbeirat:

  • Prof. Dr. Holger Altmeppen

  • Prof. Dr. Christian Armbrüster

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Alfred Bergmann

  • Prof. Dr. Ulrich Ehricke

  • Prof. Dr. Horst Eidenmüller

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer

  • RA Dr. Burkard Göpfert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Wulf Goette

  • MinDir. Marie Luise Graf-Schlicker

  • Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit

  • Prof. Dr. Mathias Habersack

  • Prof. Dr. Rainer Hüttemann

  • Prof. Dr. Florian Jacoby

  • RA/StB Dr. Günter Kahlert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser

  • RA Dr. Bernd Klasmeyer

  • Prof. Dr. Lars Klöhn

  • Prof. Dr. Stefan Korch

  • Prof. Dr. Christoph G. Paulus

  • Vors. Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Volker Röhricht

  • Prof. Dr. Carsten Schäfer

  • Prof. Dr. Christoph Thole

  • Prof. Dr. Dirk A. Verse

  • RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de