Arbeitsrecht | Sozialrecht

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29.09.2021

Einmal Homeoffice, immer Homeoffice?

Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Mobile Arbeit und Homeoffice sind ohne Zweifel die Gewinner der Pandemie. Während Unternehmen die zunehmende Flexibilität häufig als Baustein ihres Employer-Branding betrachten, treten Arbeitsrechtler auf die Bremse: fehlende Kontrollmöglichkeiten, umfassende Vorgaben des Arbeits- und Datenschutzes sowie unklare Beendigungsmöglichkeiten bergen rechtliche Risiken. Vereinbarungen zur mobilen Arbeit und Homeoffice werden daher immer umfangreicher und enthalten regelmäßig konkrete Beendigungsmöglichkeiten, die von Widerrufsvorbehalten über Kündigungsrechte bis hin zu (erweiterten) Weisungsrechten reichen. Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des LAG Nürnberg vom 11.5.2021 (7 Sa 289/20) befasst sich mit einigen praxisrelevanten Themen im Zusammenhang mit entsprechenden Beendigungsmöglichkeiten.

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23.09.2021

Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bereits das LAG Düsseldorf beschäftigte sich Anfang des Jahres mit der Frage, ob Arbeitnehmende einen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel haben (Urteil vom 12.1.2021 – 3 Sa 800/20). Nunmehr hatte das LAG München (Urteil vom 15.7.2021 – 3 Sa 188/21) die Frage zu entscheiden, ob über eine Dankes- und Wunschformel hinaus auch ein Anspruch auf eine Bedauernsformel besteht.

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19.09.2021

Fehlende Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Beschwerde über Rechtsanspruch

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung einer Beschwerde, die ein Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat erhoben und dieser als berechtigt erachtet hat, kann der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt nach § 85 Abs. 2 S. 2 BetrVG die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. § 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG lautet wörtlich: "Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist." Fraglich ist, wann (k)ein Rechtsanspruch Gegenstand einer Beschwerde ist und was (nicht) gilt, wenn Gegenstand der Beschwerde möglicherweise ein Rechtsanspruch ist.

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08.09.2021

Hätte ich nicht gedacht: BAG überrascht mit Urteil zur Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Ihnen die Pressemitteilung 25/21 des BAG vom heutigen Tage zur Erschütterung des Beweiswertes einer nach Kündigung eingereichten AU-Bescheinigung wiedergeben. Ich bin - angenehm - überrascht, weil so Argumentationsansätze zur Missbrauchsbekämpfung vorliegen. Zumindest steigt die Darlegungslast, vielleicht reagiert auch die Ärzteschaft etwas zurückhaltender.

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08.09.2021

Betriebsrat kann elektronische Zeiterfassung erzwingen

Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Zu dieser Auffassung ist zumindest das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 27. Juli 2021 (7 TaBV 79/20) gelangt.

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02.09.2021

Die neue Corona-ArbSchV ist da – und enttäuscht

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Am 1. September hat das Bundeskabinett eine erneute Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, die am 10. September 2021 in Kraft treten und voraussichtlich bis zum 24. November 2021 gelten wird (hier abrufbar). Diese enthält zwei wesentliche Neuerungen:

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01.09.2021

Der Impfstatus darf nicht abgefragt werden! Oder?

Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Die Frage nach dem Corona-Impfstatus gehört aktuell zu den üblichen Gepflogenheiten, wenn man etwa ein Restaurant besuchen oder an Kulturveranstaltungen teilnehmen möchte. Auch im Arbeitsleben wird der Impfstatus vielfach abgefragt. Ob dies zulässig ist, ist jedoch eine rechtliche Grauzone und wird unterschiedlich beurteilt. Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen einer Fernsehsendung Anfang der Woche die Vorstellung geäußert hat, dass Arbeitgeber künftig Arbeitnehmer nach ihrem Impfstatus fragen dürfen, hat die entsprechende Diskussion noch einmal Fahrt aufgenommen.

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01.09.2021

Zumutbare vorübergehende Beschäftigung beim Betriebserwerber

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf den Annahmeverzugslohn des Arbeitnehmers ist nach § 615 Satz 1 BGB unter anderem anzurechnen, was der Arbeitnehmer zu erwerben böswillig unterlässt. Hierbei kann es sich auch um dieselbe Tätigkeit handeln, die der Arbeitnehmer im Falle der Veräußerung eines Betriebes bislang für seinen Arbeitgeber verrichtet hat und vorübergehend im Betrieb des Bewerbers verrichten soll. In dem konkreten vom BAG entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer keine Einwendungen gegen den Betriebserwerber erhoben, er hatte jedoch von seinem Recht, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, nach § 613 a Abs. 6 BGB Gebrauch gemacht. Daraufhin hatte der Betriebsveräußerer mitgeteilt, dass er keine Beschäftigungsmöglichkeit für ihn hätte, der Arbeitnehmer jedoch für die nächsten 12 Monate im Betrieb des Betriebserwerber seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen könne (BAG vom 19.5.2021 - 5 AZR 420/20, ArbRB online).

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20.08.2021

Maskenpflicht kann in Betrieben in NRW aufgehoben werden

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Ab heute, dem 20. August 2021, gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO NRW). Für Arbeitgeber ist insbesondere § 3 Abs. 2 Nr. 4 relevant. Danach kann auf das Tragen einer Maske im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass eine Maskenpflicht nach § 3 Abs. 1 der CoronaSchVO NRW überhaupt besteht. Das betrifft gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere Betriebe mit Kunden- und Besucherverkehr.

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04.08.2021

Erneut Neues vom BAG zur Unwirksamkeit einer umfassenden Verfallklausel  

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Ausschluss-bzw. Verfallklauseln ist seit Jahren im Fluss. Im Jahr 2013 hatte der 8. Senat des BAG entschieden, dass Ausschlussklauseln trotz der gesetzlichen Regelung der §§ 202 Abs. 1, 276 Abs. 3 BGB auch dann wirksam sind, wenn sie Ansprüche aus Haftung gegen Vorsatzes nicht ausnehmen. Außerhalb des Arbeitsrechts sieht dies der BGH seit jeher anders. Seine davon abweichende Rechtsprechung hat das BAG nun im Urteil vom 26.11.2020 (8 AZR 58/20, ArbRB 2021, 132 [Hülbach]) geändert.

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