Arbeitsrecht | Sozialrecht

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13.04.2021

Kabinett beschließt Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Kurz vor Weihnachten hatte Bundesarbeitsminister Heil überraschend den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) vorgelegt. Nachdem das Bundeskanzleramt in der Folge verlauten ließ, dass dieser Entwurf noch erheblich "zurechtgestutzt" werden müsse, hatten viele dieses Gesetzesvorhaben  bereits gedanklich abgeschrieben. Nicht weniger überraschend hat denn nun das Bundeskabinett am 1.4.2021 den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt" - kurz: Betriebsrätemodernisierungsgesetz - beschlossen. Getreu dem Motto "Alter Wein in neuen Schläuchen" entspricht der beschlossene Entwurf im Wesentlichen dem Entwurf des Betriebsrätestärkungsgesetzes.

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01.04.2021

Ein BEM hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihnen gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements („BEM“) anbieten. Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob die einmalige Durchführung eines BEM innerhalb eines Jahreszeitraums ausreicht oder das BEM nach jeder Vollendung eines Sechs-Wochen-Zeitraums erneut angeboten werden muss. Das LAG Düsseldorf hat sich der in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach der Abschluss eines jeden BEM-Verfahrens als „Tag Null“ einen neuen Referenzzeitraum von einem Jahr in Gang setzt (Urteil vom 9. Dezember 2020 – 12 Sa 554/20).

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25.03.2021

Die geplante Richtlinie über angemessene Mindestlöhne auf dem Prüfstand

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne verpflichtet die Mitgliedstaaten, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, "angemessene" Mindestlöhne vorzusehen. Dabei sollen "international übliche Richtwerte" zur Anwendung kommen, die einen Mindestlohn i.H.v. 50 bis 60 Prozent des Durchschnittsarbeitsentgelts vorschreiben. Prof. Dr. Martin Franzen hat den Richtlinienvorschlag eingehend untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Teile kompetenzwidrig sind.

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23.03.2021

Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes- und Wunschformel

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.01.2021 (3 Sa 800/20) entschieden, dass ein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel besteht, sofern die Verhaltens- und Leistungsbeurteilung überdurchschnittlich ausfällt.

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15.03.2021

Kurzarbeit Null kürzt auch den Urlaub

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Sie auf das Urteil des LAG Düsseldorf vom 12.3.2021 (Az. 6 Sa 824/20) hinweisen. Das LAG hat Urlaubsansprüche während Kurzarbeit Null verneint. Das deutsche Recht enthalte keine solche Regelung. Anderes ergäbe sich auch nicht aus dem Europarecht. Kurzarbeit Null sei auch nicht mit Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen.

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13.03.2021

Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV-L liegt eine Personalgestellung vor, wenn Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert werden und auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen ist. Die Personalgestellung ist entsprechend Protokollerklärungen zu § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L auf Dauer angelegt. Danach bleibt das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber bestehen, die nach § 4 Abs. 3 TVöD dem Dritten zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte werden in dessen Betrieb eingegliedert und führen ihre Arbeit allein nach dessen Weisungen und in dessen Interesse aus.

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08.03.2021

Neu in NRW: Betreuungsentschädigung für Selbstständige, Freiberufler und privat Versicherte

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Die Landesregierung NRW hat die Betreuungsentschädigung NRW eingeführt (Billigkeitsleistung gemäß § 53 LHO für eine finanzielle Unterstützung für Eltern mit Wohnsitz in NRW). Ziel ist es, auch erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V oder vergleichbare Leistungen erhalten. Das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V steht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten zu. Einen Anspruch auf diese Betreuungsentschädigung sollen beispielsweise Selbstständige und Freiberufler ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld haben. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, sollen die Leistung beanspruchen können.

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05.03.2021

Pflicht zur Ermöglichung von Homeoffice wird bis zum 30.04.2021 verlängert

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 3. März beschlossen, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April 2021 zu verlängern. Die arbeitsrechtlich einschneidendste Regelung der Verordnung ist § 2 Abs. 4, wonach Arbeitgeber dem Grunde nach verpflichtet sind, Arbeitnehmern, die Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, eine Verlagerung ihres Arbeitsplatzes ins Homeoffice anzubieten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn „zwingende betriebsbedingte Gründe“ dem entgegenstehen (hierzu im Einzelnen der Blog vom 20.01.2021).

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24.02.2021

BMAS aktualisiert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

BMAS aktualisiert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

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18.02.2021

Kein Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement („BEM“) durchzuführen. Den Arbeitgeber trifft eine entsprechende Initiativpflicht (BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13, ArbRB 2015, 198 [Jacobi]).

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