Arbeitsrecht | Sozialrecht

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24.01.2014

Ordnungsrufe - Rufe nach Ordnung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf dem 1. Deutschen Arbeitsrechtstag in Berlin haben Vertreter der Industrie erneut einen Ordnungsrahmen für die konzernintere Verarbeitung von Beschäftigungsdaten (missverständlich auch als "Konzernprivileg" bezeichnet) verlangt. Man muss wohl kein Prophet sein, um zu ahnen, dass es dazu so bald nicht kommen wird und die Praxis - auch in Matrixstrukturen - mit dem geltenden Recht wird leben müssen. Jedenfalls wird der vor 2 Jahren vorgelegte Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung Presseberichten zur Folge vor der Wahl zum Europaparlament nicht mehr verabschiedet. Dies ist ein"Ergebnis" des Treffens der Innen- und Justizminister der EU in Athen am 23.1.2014. Abzuwarten bleibt, ob die Bundesregierung diesen "Aufschub" als verpflichtenden Aufruf ansieht, den Beschäftigtendatenschutz national zu regeln (siehe zum Inhalt des Koalitionsvertrages Grimm, ArbRB blog vom 28.11.2013). Bei der Ansprache der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium am gestrigen Abend in Berlin blieb der Beschäftigtendatenschutz jedenfalls ausgeklammert und stand der gesetzliche Mindestlohn im Vordergrund.

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18.01.2014

EuGH zum Verhältnis des nationalen Rechts zum Unionsrecht

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Cour de Cassation (Frankreich) wollte vom EuGH erfahren, ob das in Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) anerkannte sowie durch die Richtlinie 2002/14 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie) konkretisierte Grundrecht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden kann, um die Rechtmäßigkeit einer nationalen Maßnahme zur Umsetzung dieser Richtlinie überprüfen zu lassen.

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11.01.2014

Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung soll einer Bewerberin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zahlen, weil es sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung bei der Besetzung einer Stelle nicht berücksichtigt hat (ArbG Berlin vom 18.12.2013 – 54 Ca 6322/13, zum Sachverhalt siehe links unter News).

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02.01.2014

Deckelung des Branchenzuschlags und Darlegungslast

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Leiharbeitnehmer genügt als Kläger im Prozess mit dem Verleiher um das nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG geschuldete Entgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleihers seiner Darlegungslast zunächst dadurch, dass er sich auf eine ihm nach § 13 AÜG erteilte Auskunft des Entleihers beruft, die er in den Prozess einführt. Denn die - ordnungsgemäße - Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG zu berechnen. Es obliegt sodann im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast dem Verleiher, die maßgeblichen Umstände der Auskunft in erheblicher Art und im Einzelnen zu bestreiten. Trägt der Verleiher nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft prozessual als zugestanden. Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Leiharbeitnehmer die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat (BAG v. 23.3.2011 - 5 AZR 7/10, ArbRB 2011, 100 [Koehler], ArbRB online).

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26.12.2013

Höhere Eingruppierung für Beschäftigte von Ordnungsämtern im Außendienst

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Berlin-Brandenburg hat kurz vor Heiligabend sicher keine "Geschenke verteilt", jedoch dürften sich die Klägerinnen in den bezirklichen Ordnungsämtern des Landes Berlin über die gerichtliche Feststellung, dass sie in die Entgeltgruppe 9 TV-L eingruppiert sind, vergleichbar gefreut haben, da sie bislang Vergütung lediglich nach der Entgeltgruppe 6 erhielten (LAG Berlin-Brandenburg vom 20.12.2013 - 12 Sa 1340/13, juris).

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22.12.2013

Friedensarbeit keine Arbeit - oder wilful blindness?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Betriebsrat hat nach Ansicht des LAG Nürnberg (27.8.2013 - 5 TaBV 22/12, ArbRB 2013, 369 [Marquardt/Brücklmeier]) kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, wenn ein Arbeitgeber die Teilnahme von Arbeitnehmern an einem Abschlussgespräch, das im Anschluss an ein Mediationsverfahren stattfinden soll, anordnet. Mit dieser Begründung hob das LAG die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf, das dem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats untersagt hatte, die betroffenen Arbeitnehmer zu einem solchen Abschlussgespräch einzuladen, ohne auf die Frewilligkeit ihrer Teilnahme hinzuweisen. Das ArbG sah darin einen groben Verstoß des Arbeitgebers i.S.v. § 23 Abs. 3 BetrVG. Das LAG sah in der angeordneten Teilnahme keine Arbeit, folglich ginge es nicht um Arbeitszeit i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BetrVG.

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17.12.2013

Der Preis ist kalt für die Ausgleichsquittung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bekannterweise stehen Ausgleichsquittungen („alle Ansprüche zwischen den Parteien gleich aus welchem Rechtsgrund sind mit der Erfüllung dieses Vergleichs/dieser Vereinbarung erledigt“) schon seit langem auf dem Prüfstand der Inhaltskontrolle und erst recht der AGB-Kontrolle. Dies wird nun auch ganz h.M. der Rechtsprechung, wie ein aktuelles und zutreffendes Urteil des LAG Schleswig-Holstein v. 24.09.2013 – Az. 1 Sa 61/13 - zur beiderseitigen Ausgleichsquittung zeigt.

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13.12.2013

Drum prüfe, wer sich heut´ erkläret ...

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Es war kein Freitag, der 13., sondern Ende Juni 2012, als ein Arbeitgeber, der im Februar 2012 mit ver.di einen Haustarifvertrag als Sanierungstarifvertrag abgeschlossen hatte, seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit Wirkung zum 31.12.2012 ordentlich kündigte. Der Haustarifvertrag galt für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2013, eine Nachwirkung war ausgeschlossen. Ein Arbeitnehmer, der seit 1977 bei dem Arbeitgeber beschäftigt und Mitglied von ver.di war, machte im Oktober 2012 Leistungen  aus dem Verbandstarifvertrag für die Zeit von Juli bis Dezember 2012 geltend. Anfang Dezember 2012 erklärte der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitgeberverband, dass er die "Ankündigung einer Kündigung in vollem Umfang" zurückziehe. Der Arbeitgeberverband erklärte daraufhin, dass der Arbeitgeber auch über den 31.12.2012 hinaus Mitglied des Arbeitgeberverbandes sei. Der Haustarifvertrag sah vor, dass er ohne Frist und ohne Nachwirkung endet "mit der Erklärung des Austritts von CT aus dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. bzw. aus der Tarifbindung".

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03.12.2013

AÜG-Reform mal andersherum

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Weithin unbemerkt haben die SPD-geführten Bundesländer (Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Brandenburg) im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Herausnahme der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des AÜG zum Gegenstand hat. Nachzulesen ist dies in der BR-Drucksache 745/13 v. 30.10.2013.

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03.12.2013

Doktortitel, Anwälte und Steuerabteilungsleiter

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute fand ich in der Süddeutschen diese Glosse, die uns Rechtsanwälten verdeutlicht, wie bedeutsam Fortbildung ist: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-ehrentitel-doktor-mit-sternchen-1.1833922.

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