IT-Recht

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Willkommen in unserem IT- und Datenschutzrecht Blog. Er dient sowohl dem Anstoß wissenschaftlicher Diskussion als auch der Verbindung rechtlicher Entwicklungen mit themenspezifischer Verlagsliteratur. So ergibt sich ein Einstieg in IT-rechtliche Themen, der angefangen von ersten Online-Gedanken über vertiefende Beiträge in Fachzeitschriften bis hin zur Aufbereitung in Vertrags-, Handbuch- und Kommentarliteratur reicht.

Ein Großteil der Inhalte des Blogs werden von den qualifizierten Autorinnen und Autoren der maßgeblichen Fachzeitschrift Computer und Recht (CR) sowie des IT-Rechtsberaters (ITRB) erstellt. Entdecken Sie jetzt unseren IT-Recht Blog und profitieren Sie von Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.

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23.04.2012

Herr D. aus A.: Darf man Stalker bei Facebook namhaft machen?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Ariane Friedrich ist Hochspringerin. Sie hat eine Facebook-Fanseite mit rund 8.500 Fans. Und sie hat über Facebook eine Nachricht erhalten. Die Nachricht stammt von einem Herrn D. aus A. Sie lautet:

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21.04.2012

Unseriöse Geschäftspraktiken aus Sicht einer liberalen Ministerin - ein Referentenentwurf

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Auf ungeklärte Weise ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) für ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ in Umlauf gekommen.

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20.04.2012

LG Hamburg zu GEMA ./. Google/YouTube - Unspektakulär!

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Kaum ist das Urteil gesprochen, gibt es schon Hunderte von Meldungen, Einschätzungen und Kommentaren. Aber Vorsicht: Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Und verlassen kann man sich allenfalls auf die Pressemitteilung des LG Hamburg. Kein Journalist, Blogger, Kommentator kann mehr über das Urteil wissen, als sich aus den zwei Seiten ergibt, die das Hamburger Gericht veröffentlicht hat.

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16.04.2012

Was ist eigentlich Software?

Portrait von Oliver Stiemerling
Oliver Stiemerling Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung

Ob Software eine „Sache“, ein „Ding“, ein „Recht“ oder eine „Idee“ ist, interessiert einen Programmierer üblicherweise wenig, solange der Computer nachher macht, was der Auftraggeber verlangt hat. Das Interesse an dieser Frage steigt allerdings auch in Informatikerkreisen dramatisch, wenn von der Antwort abhängt, ob der betreffende Programmierer 97 Monate ins Gefängnis kommt oder nicht.

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16.04.2012

Neuer Impuls für die Verlagerung des Verbotsprinzips für den nicht-öffentlichen Bereich: OLG Frankfurt zu Bewertungsportalen für Ärzte

Portrait von Jochen Schneider
Jochen Schneider CSW Rechtsanwälte

Vor dem Hintergrund des Entwurfs zur DS-GVO sei es erlaubt, nochmals eine grundsätzliche Problematik aufzuwerfen – das Verbotsprinzip (s.a. Schneider, AnwBl 2011, 233). BDSG und EU-DSRL und nun die DS-GVO sind beherrscht vom Verbotsprinzip. Dies ist nicht zwingend der Charta geschuldet, da diese noch weitere Grundrechte enthält, die es stets abzuwägen gilt. Das Verbotsprinzip, das auch dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung entspricht, bedingt Zulässigkeitsregeln als Ausnahmen. Wenn keine Zulässigkeitsnorm die Verarbeitung erlaubt, bleibt diese verboten. § 29 BDSG ist gegenüber § 28 eine Privilegierung bestimmter Geschäftszweige. § 29 weicht das Erforderlichkeitsprinzip, erst recht die Gebote zu Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) auf und erweitert die Verarbeitungs- und Nutzungsmöglichkeiten, auch wenn mit der Novelle 2009 Einschränkungen erfolgten.

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02.04.2012

Wie sicher sind verschlüsselte personenbezogene Daten?

Portrait von Oliver Stiemerling
Oliver Stiemerling Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung

Insbesondere im Rahmen der Diskussion von Datenschutz in internationalen Konzernen und Cloud-Computing-Szenarien wird in den letzten Jahren Verschlüsselung häufig als mögliche technische Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten angeführt. Dieser Blog-Beitrag stellt kurz aus technischer Sicht einige der für die rechtliche Betrachtung wesentlichen Eigenschaften des aktuellen Stands der Technik bei Verschlüsselung und ihre Konsequenzen für die Anwendbarkeit des BDSG dar.

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26.03.2012

Vorschlag mit Hintersinn: Unterlassungsanspruch der Presseverlage gegen Google?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das von großen Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht bewegt seit kurzem wieder die Gemüter, nachdem die Regierungskoalition bekräftigt hat, kurzfristig einen Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen:

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21.03.2012

"Wie der Blinde von der Farbe" - ein Kommentar

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Man stelle sich vor: Eine EU-Kommissarin schlägt ein europaweites, von der EU-Kommission zu überwachendes Tempolimit auf 80 km/h vor. Eine Journalistin fragt sie nach ihren Fahrgewohnheiten. Die Kommissarin erklärt, sie fahre selbst kein Auto, um ihre Gesundheit zu schützen. Sie benutze lediglich ein Motorrad, da sie dort "die Kontrolle" habe. Von ihren drei Söhnen lasse sie sich über neue Technologien informieren.

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15.03.2012

Wenig Neues zur Transparenz: Vergleich der DS-GVO mit der DSRL

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die Schaffung von Transparenz gehört zu den zentralen Forderungen an eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechts. Das BVerfG verlangt Transparenz, um dem "diffusen Gefühl der Bedrohlichkeit" entgegenzuwirken, das den Internetnutzer beschleicht, wenn er nicht weiß, welche Datenspuren er hinterlässt und was mit diesen Datenspuren geschieht. Und die Internetwirtschaft hat ein klares Interesse an Normen, die gleiche Regeln für alle aufstellen, wenn es um die Abfassung von Datenschutzbestimmungen geht. Ohne solche Regeln bleibt unklar, in welcher Genauigkeit und Ausführlichkeit Belehrungen vorgeschrieben sind. Dies führt zu Streit mit Datenschutzbehörden und Verbänden - wie zuletzt in dem Verfahren, das der vzbv gegen Facebook geführt hat:

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15.03.2012

Open Data – Chancen und Grenzen?

Portrait von Helmut Redeker
Helmut Redeker

Ein neues Schlagwort macht die Runde. Die Rede ist von „Open Data“. Es geht dabei um Daten, die für alle im Netz öffentlich zugänglich sind. Diese Daten werden izum einen von urheberrechtlich geschützten Daten unterschieden, die keinesfalls alle verwenden dürfen, zum anderen – und dies ist der Schwerpunkt der derzeitigen politischen Debatte – geht es um den öffentlichen Zugang zu Regierungs- und Verwaltungsdaten. Bis vor einigen Jahren unterlagen diese in Deutschland weitgehend dem Amtsgeheimnis. Seit einigen Jahren werden im Bund und in zunehmend mehr Ländern Gesetze verabschiedet, nach denen jedermann ohne Voraussetzung Anspruch auf die Übermittlung solcher Daten oder die Einsicht in solche Daten hat, sog. Informationsfreiheitsgesetze. Umfassend gibt es einen solchen Anspruch aufgrund von EU-Recht im Umweltrecht (Umweltinformationsgesetz). Dieser Anspruch ist oft eingeschränkt, weil es gegenläufige Interessen gibt, so den Schutz von personenbezogenen Daten oder den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Auch staatliche Interessen können gegen eine Veröffentlichung sprechen. Die Ausnahmelisten in den verschiedenen Informationsfreiheitsgesetzen sind relativ umfassen (vgl. z. B. §§ 3 – 6 IFG Bund).

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