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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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28.11.2019

Right to forget: Federal Constitutional Court strengthens freedom of communication in Germany and contradicts CJEU

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Yesterday, the Federal Constitutional Court (BVerfG) published two decisions on the "Right to Forget" (BVerfG of 6 November 2019 - case 1 BvR 16/13, Right to Forget I, and case 1 BvR 276/17 - Right to Forget II). These decisions are remarkable in many respects, not the least because the standards of the BVerfG for a delisting claim against Google clearly differ from the standards established by the Court of Justice of the European Union (CJEU) in its "Google Spain" decision (CJEU of 13 May 2014 - C-131/12, CRi 2014, pp. 77-89 with remarks from an US-perspective by Spelman/Towle, CRi 2014, p. 85-87, and from an Irish perspective by Tobin, CRi 2014, pp. 87-89; see in German Arning/Moos/Schefzig, CR 2014, 447 (452 ff.), who had already called for a correction by the BVerfG at that time).

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28.11.2019

Recht auf Vergessen: BVerfG stärkt das Medienprivileg, Art. 5 GG wird zum eigenständigen Erlaubnistatbestand

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das BVerfG hat gestern zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“ veröffentlicht (BVerfG v. 6.11.2019 – Az. 1 BvR 16/13, Recht auf Vergessen I, und Az. 1 BvR 276/17 – Recht auf Vergessen II). Die Entscheidungen sind in vielfacher Hinsicht bemerkenswert (zur Stärkung der Kommunikationsfreiheit Härting, "Recht auf Vergessen: BVerfG stärkt die Kommunikationsfreiheit und widerspricht dem EuGH", CRonline Blog v. 27.11.2019). Der Beschluss zu „Recht auf Vergessen I“ stärkt das Medienprivileg des Art. 85 DSGVO und wird folgenreich sein: Art. 85 DSGVO i.V.m. Art. 5 GG kann nach Auffassung des BVerfG eine Datenverarbeitung eigenständig legitimieren (!).

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27.11.2019

Recht auf Vergessen: BVerfG stärkt die Kommunikationsfreiheit und widerspricht dem EuGH

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das BVerfG hat heute zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“ veröffentlicht (BVerfG v. 6.11.2019 – Az. 1 BvR 16/13, Recht auf Vergessen I, und Az. 1 BvR 276/17 – Recht auf Vergessen II). Die Entscheidungen sind in vielfacher Hinsicht bemerkenswert. Nicht zuletzt weil sich die Maßstäbe des BVerfG für einen Löschanspruch gegen Google deutlich von den Maßstäben unterscheiden, die der EuGH in seiner „Google Spain“-Entscheidung entwickelt hat (EuGH v. 13.5.2014 - C-131/12, CR 2014, 460-469; dazu Arning/Moos/Schefzig, CR 2014, 447 (452 ff.), die schon damals eine Korrektur durch das BVerfG angemahnt hatten).

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25.11.2019

Professor Udo Hintzen im Interview zu den Möglichkeiten der Beitreibung einer titulierten Forderung trotz vielfältigem Schuldnerschutz und Restschuldbefreiung

Simone Forner Rechtsanwältin, stellv. Programmbereichsleiterin Zivilverfahrensrecht

Ziel der Zwangsvollstreckung ist die Befriedigung des Gläubigers als Rechtserfolg. Die Wirklichkeit zeigt jedoch ein ganz anderes Bild. Für eine effektive und zielgerichtete Vollstreckung sind vertiefte Kenntnisse in diversen Rechtsgebieten vonnöten, will man sich nicht nur auf die Pfändung von Arbeitseinkommen und Girokonten beschränken. Hierüber habe ich mit dem Autor des gerade in neuer Auflage erschienenen Buchs „Musteranträge für Pfändung und Überweisung“ Professor Udo Hintzen[1] gesprochen.

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25.11.2019

10 Jahre söp

Dr. Christof Berlin Leiter der söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Seit nunmehr zehn Jahren vermittelt die söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr bei Streitigkeiten zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen. Die söp ist nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) von der Bundesregierung offiziell als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und zudem bei der EU notifiziert. Sie arbeitet unabhängig, unparteilich und neutral. Die Schlichtungsstelle hat ihren Sitz in Berlin und beschäftigt rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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23.11.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz.

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21.11.2019

Grenzen der elterlichen Antragsbefugnisse (OLG Koblenz v. 3.6.2019 – 7 UF 234/19)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Die elterliche Sorge umfasst auch die Vertretung des Kindes in einem gerichtlichen Verfahren. Während für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen § 1629 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 BGB klare Regelungen enthält, ergeben sich im Zusammenhang mit kindschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Umgangsregelungen, in der Praxis häufig Abgrenzungsprobleme zur Aktivlegitimation eines Elternteils. Die Regel ist jedoch, dass Anträge durch den Obhutselternteil gestellt werden, ohne dass es zu einer vertieften Prüfung kommt, ob er hierzu rechtlich tatsächlich befugt ist.

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21.11.2019

DER SPIEGEL führt uns bei der Überstundenabgeltung in die Irre

Detlef Grimm

Gestern hatte das BAG über eine ungeschickte Vergleichsformulierung zu entscheiden (Urteil v. 20.11.2019 – 5 AZR 578/18, PM 40/19). DER SPIEGEL, den ich sonst schätze, macht daraus: „Arbeitgeber muss auch bei Freistellung Überstunden vergüten“. Das ist falsch und verkürzt den Sachverhalt und dessen Bewertung total.

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19.11.2019

Welche Fallstricke lauern beim einstweiligen Rechtsschutz? Interview mit Michael H. Korinth

Silke Schloßmacher

Beim einstweiligen Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren handelt es sich um eine Materie, die mitunter eine allgemeine Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten hervorruft, aufgrund der Zunahme in der täglichen Rechtspraxis aber eine immer größere Rolle im Arbeitsgerichtsverfahren einnimmt. Aus diesem Anlass habe ich mit dem Richter am Arbeitsgericht Berlin Michael H. Korinth [1], der sich bestens mit dem Thema auskennt, über drohende Fallstricke und neue Entwicklungen beim einstweiligen Rechtsschutz gesprochen.

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18.11.2019

Änderungen im ARUG II auf der Zielgeraden

Dr. Stefan Mutter Rechtsanwalt

Horaz schrieb vor etwas mehr als 2000 Jahren „Es kreißen die Berge, zur Welt kommt nur ein lächerliches Mäuschen“ (Ars poetica). Daran fühlte sich bislang erinnert, wer die Beratungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verfolgte, die trotz zweijähriger Umsetzungsfrist in Berlin nicht fristgerecht zum 10.6.2019 abgeschlossen werden konnten. Ein Schelm, wer angesichts des Zeitverzugs an das Menetekel BER denkt.

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18.11.2019

Berücksichtigung des Abzugsbetrags nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei mehreren Erwerben

Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Festsetzung der Schenkungsteuer der Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 ErbStG zu berücksichtigen ist.

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18.11.2019

Unterlassungsanspruch und Drittunterwerfung

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Kürzlich hatte der BGH sich wieder einmal mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Umständen die Unterwerfungserklärung eines Rechtsverletzers gegenüber dem Unterlassungsanspruch eines Betroffenen die Wiederholungsgefahr auch gegenüber einem Dritten ausschließt, der von der Rechtsverletzung in gleicher Weise betroffen ist wie der erste Gläubiger (BGH vom 4.6.2019, VI ZR 440, 18; ZUM 2019, 867). Im konkreten Fall ging es um die Verbreitung der unwahren Behauptung, eine Person A habe eine Person B geheiratet. Nachdem A wegen dieser Behauptung mithilfe eines Rechtsanwalts einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht und der Betreiber des Online-Portals, auf dem die Meldung verbreitet wurde, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, machte B, vertreten durch den selben Rechtsanwalt, nun ihrerseits einen inhaltsgleichen Unterlassungsanspruch geltend. Dieses für das Taktieren bestimmter Abmahnanwälte charakteristische Vorgehen – anhand eines ersten Falls wird getestet, ob der Anspruch bei Gericht durchsetzbar ist, der zweite und gegebenenfalls weitere Ansprüche werden vermeintlich ohne Kostenrisiko für den oder die Verletzten nachgeschoben - hat die Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht schon häufig und in jüngerer Zeit auch im Äußerunsgrecht beschäftigt. Für den Bereich des Wettbewerbsrechts hat sie schon vor drei Jahrzehnten den Grundsatz aufgestellt, dass die gegenüber dem ersten Abmahner abgegebene Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr auch gegenüber weiteren Klageberechtigten beseitigt, wenn sie vorbehaltlos und sachlich korrekt ist. Für den Bereich des Äußerungsrechts hat die Rechtsprechung gegenüber dieser Konstruktion zunächst Zurückhaltung an den Tag gelegt und das Fortbestehen des Unterlassungsanspruchs des zweiten Verletzten mit der Begründung bejaht, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht höchstpersönlicher Natur ist und der zweite Gläubiger nicht darauf vertrauen kann, dass der erste im Fall einer Wiederholung die Ansprüche aus der ihm gegenüber abgegebenen Unterlassungserklärung auch wirklich geltend machen wird. Mit der vor fast genau einem Jahr ergangenen Entscheidung heimliches romantisches Treffen (BGH vom 4.1.2018, VI ZR 440/18; GRUR 2019, 431) hat der BGH dann aber die Möglichkeit der Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung auch für Fälle der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts prinzipiell anerkannt; allerdings darf die Wiederholungsgefahr nicht schematisch verneint, muss ihr Fortfall vielmehr anhand einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände des konkreten Falls festgestellt werden. Erforderlich ist nicht nur die Inhaltsgleichheit der Rechtsverletzung, sondern auch die Überzeugung des Gerichts, dass der Erstgläubiger gegen den Verletzer aus der ihm gegenüber abgegebenen Verpflichtungserklärung vorgehen wird, wenn der Verletzer die inkriminierte Behauptung erneut verbreitet. In dem oben erwähnten Urteil vom 4.6. d. J. geht der BGH nun einen Schritt weiter. Zwar verneint er die Beseitigung der Wiederholungsgefahr allein aufgrund der Tatsache, dass der Gläubigerin A eine Verpflichtungserklärung vorliegt. Entscheidend für die Überzeugung, auch B könne sich darauf verlassen, dass der Verletzer die auch sie verletzende Behauptung nicht wiederholt, sei in diesem Fall die Tatsache, dass  die rechtswidrige Berichterstattung nicht vorsätzlich erfolgt, sondern das Ergebnis eines offensichtlichen redaktionellen Versehens sei. Dogmatisch überzeugt das nicht; dass eine Rechtsverletzung vorsätzlich begangen wurde, ist nicht Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs. Bedeutsam für die Praxis insbesondere von Abmahnanwälten ist dieses Urteil trotzdem. Denn es manifestiert die Tendenz der neueren Rechtsprechung zur Skepsis gegenüber der Praxis einschlägig tätiger Anwälte, einheitliche Rechtsverletzungen gegenüber mehreren Betroffenen in getrennten Verfahren geltend zu machen und auf diese Weise in erster Linie für ein höheres Gebührenaufkommen zu sorgen.

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17.11.2019

Auskunftsersuchen der Datenschutzbehörden - rechtsstaatlich selten einwandfrei

Portrait von Niko Härting / Lasse Konrad
Niko Härting / Lasse Konrad

Datenschutzbehörden stellen gerne Fragen. Bisweilen suchen sie sich Unternehmen einer bestimmten Branche aus und übersenden Fragebögen. Fragen der Behörde an das Unternehmen sind auch die übliche Reaktion, wenn sich ein Bürger bei der Datenschutzbehörde über ein Unternehmen beschwert.

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15.11.2019

Datenschutz-Compliance: Ab wann beginnt die persönliche Haftung von Vorständen bei Bußgeldern?

Portrait von Dr. Olaf Koglin
Dr. Olaf Koglin Dr. Olaf Koglin ist Director Legal & Operations bei der Nachrichten-App upday und Gründer von LegalCheck, der LegalTech-Lösung für Datenschutz beim Einsatz von SaaS und Cloud-Produkten.

 

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15.11.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um das Verhältnis zwischen Prozesskostenhilfe und Ehegattenunterhalt.

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14.11.2019

Bundestag beschließt Änderungen der ZPO und des GVG

Dr. Hendrik Schultzky Vorsitzender Richter am Landgericht

Der Bundestag hat am 14.11.2019 in 2. und 3. Lesung eine dauerhafte Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde, Regelungen zur Schaffung von Spezialkammern und -senaten sowie einige weitere Änderungen der Zivilprozessordnung beschlossen (BT-Drs. 19/15167). Anlass war das drohende Auslaufen der bereits mehrfach verlängerten Übergangsvorschrift des § 26 Nr. 8 EGZPO zum 31.12.2019, wonach die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht nur zulässig ist, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 € übersteigt.

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14.11.2019

Alle Jahre wieder: Die Weihnachtsfeier - Wann müssen und dürfen Arbeitnehmer teilnehmen?

Detlef Grimm

Sind Arbeitnehmer verpflichtet, an einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit und des Arbeitsortes teilzunehmen: Die Antwort lautet Nein.

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13.11.2019

Neuer Online-Leitfaden zum Güterichterverfahren

Prof. Dr. Reinhard Greger

Vor sieben Jahren hat der Gesetzgeber das zuvor in Modellprojekten erfolgreich erprobte Güterichterverfahren in den Prozessordnungen sämtlicher Gerichtsbarkeiten verankert. Seither kann das Prozessgericht die Parteien vor einen nicht entscheidungsbefugten, speziell ausgebildeten Richter verweisen, der den Parteien die Möglichkeit bietet, unter Einsatz von Methoden der alternativen Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation eine eigenverantwortliche Lösung ihres Konflikts zu finden, die sich u.U. völlig vom Gegenstand des Prozesses und den dort vertretenen Positionen löst.

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12.11.2019

Verfassungswidrige Überrumpelung beim LAG

Detlef Grimm

Das BAG hat mit Beschluss vom 28.8.2019 (5 AZN 381/19) einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 1.2.2019 – 3 Sa 778/18 – stattgegeben, weil das LAG das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt hatte.

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11.11.2019

Der Reiz der Unterschiedlichkeit

Dipl.-Psych. Alexandra Bielecke, M.A. Mediatorin (BM), Trainerin, Coach & Supervisorin

Medianden erleben es oftmals als erleichternd, wenn sie auf die Frage „Was führt Sie zu mir?“ in der zweiten Phase der Mediation so reden können, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Dabei tut es ihnen gut, wenn sie von ihrem Streitpartner nicht unterbrochen werden. Es geht ihnen darum, dem/r Mediator*in ihre Version der Geschichte vorurteilsfrei darstellen zu können, so wie sie es erlebt haben, ohne einen Zweifel an der Richtigkeit der jeweiligen Aussagen.

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08.11.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Verjährung von Amtshaftungsansprüchen gegen Notare.

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07.11.2019

OLG Frankfurt: „Ende“ des selbständigen Beweisverfahrens

Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Verfahren vor dem OLG Frankfurt (Beschl. v. 21.08.2019 – 13 W 40/19) hatte der Sachverständige nach Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ein Ergänzungsgutachten vorgelegt. Dieses ging den Parteien am 14.3.2019 zu. Mit Schriftsatz vom 13.5.2019 beantragte der Antragsgegner, dem Antragsteller eine Frist zur Klageerhebung zu setzen und den Streitwert festzusetzen. Der Antragsteller erhielt diesen Schriftsatz mit der Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Mit Schriftsatz vom 29.5.2019 (also innerhalb der eingeräumten Frist) beantragte der Antragsteller jedoch, dem Sachverständigen weitere Fragen zur Beantwortung vorzulegen. Das Landgericht wies diesen Antrag zurück. Dagegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers.

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06.11.2019

On thin ice: Berlin DPA fines Deutsche Wohnen 14.5 million EUR

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

In the race for higher fines, Maja Smoltczyk, head of the Berlin data protection authority (DPA), has ventured far ahead. Deutsche Wohnen, a listed real estate company with a portfolio of more than 168.000 units, is to pay 14.5 million EUR. Anyone celebrating the "courage" of Berlin's data protectors could be too happy too soon. The Berlin DPA is likely to be moving on "thin ice". In a statement, Deutsche Wohnen have announced their intention of taking this matter to court.

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05.11.2019

Dünnes Eis: Berliner Datenschützer verhängen Millionenbußgeld

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Im Wettbewerb um hohe Bußgelder hat sich die Berliner Datenschutzbehörde (BlnBDI) weit vorgewagt. 14,5 Millionen EUR soll Deutsche Wohnen bezahlen. Wer jetzt den „Mut“ der Berliner Datenschützer feiert, könnte sich zu früh freuen. Der Bußgeldbescheid dürfte auf dünnem Eis stehen.

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03.11.2019

Antwort auf Klaus-Dieter Neander (Blogbeitrag vom 25.10.2019)

Dr. Maria Seehausen Dipl.-Psychologin, Wirtschaftsmediatorin, Business & Personal Coach

Zunächst einmal möchte ich mich bei Herrn Neander für seinen Kommentar zu meiner jüngsten Veröffentlichung in der ZKM (Die emotionale Wirkung von Paraphrasieren, Seehausen, ZKM 2019, 164 ff.)  und das von ihm ausgesprochene Kompliment bedanken. Ich freue mich über die Resonanz auf den Artikel und begrüße die genauere Auseinandersetzung mit den Ergebnissen, die Herr Neander angeregt hat. Eine kritische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Untersuchungen und deren Aussagen und Limitationen auch unter „Laien“ ist sehr wichtig. Dies gilt für die Neurowissenschaft vielleicht mehr als für andere Disziplinen, zum einen, weil es sich um eine vergleichsweise junge Wissenschaft handelt, zum anderen, weil in den letzten Jahren eine regelrechte Modeerscheinung rund um die Neurowissenschaft entstanden ist, innerhalb derer ursprünglich seriöse wissenschaftliche Forschung in Praxiskreisen (z.B. im Bereich Training und Coaching) leider manchmal mit einer pauschalisierten Darstellung der Ergebnisse zur Unterstützung von Behauptungen und Methoden herangezogen werden, deren Wirkung sich damit gar nicht beweisen lässt und auch nie bewiesen werden sollte. Dies geschieht sicherlich im besten Wissen und Gewissen aller Beteiligten, trotzdem plädiere ich persönlich für einen höchst achtsamen Umgang mit Sätzen wie „Die Neurowissenschaft hat gezeigt, dass...“ und kann mich Herrn Neanders Mahnung nur anschließen, nicht alles blind zu glauben, was das Wort Neurowissenschaft im Satz hat. Meiner Meinung nach entsteht dieser Effekt allerdings nicht in wissenschaftlichen Fachkreisen, in denen die Limitationen unserer Methoden gut bekannt sind, sondern später im Verbreitungsprozess, wenn Ergebnisse allzu eifrig generalisiert und instrumentalisiert werden. Die Neurowissenschaft befindet sich als Disziplin noch im Stadium der Adoleszenz und ist weit davon entfernt, unser gesamtes Denken, Fühlen und Verhalten zu entschlüsseln. Dafür ist das Gehirn viel zu komplex. Auch dienen ein bis drei Studien nicht dazu, irgendetwas zu beweisen, dafür braucht es eine viel größere Anzahl an Versuchsreplikationen. (Noch weniger lassen sich übrigens Dinge einfach „gründlich widerlegen“.) Unsere Untersuchungen konnten bestimmte Effekte dreimal nachweisen, ob diese Effekte allgemeine Gültigkeit beanspruchen können, wird sich noch zeigen. Als Wissenschaftler vergessen wir vielleicht manchmal, das zu sagen, weil es für uns so selbstverständlich ist. Umso besser, wenn uns jemand daran erinnert, und noch besser, wenn ein qualifizierter Austausch zwischen Wissenschaftlern und Praktikern stattfindet.

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01.11.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Abgrenzung zwischen Mangelschäden und sonstigen Schäden beim Werkvertrag.

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30.10.2019

Nicht zu begrüßen: Der Bericht der Datenethikkommission - Teil II

Portrait von Lorena Jaume-Palasí
Lorena Jaume-Palasí

Die Dogmatik des Datenschutzes ist individualrechtlich. Das „Recht auf Privatleben“ und das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ stehen im Mittelpunkt. Die Datenethikkommission (DEK) will diesen Ansatz fortschreiben, indem sie ein „Recht auf digitale Selbstbestimmung“ erfindet. Dies führt am Ende dazu, dass sie den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Auf welche gesellschaftlich-ethischen und rechtlichen Grundsätze sich die DEK stützt, ist insbesondere im Hinblick auf die Gemeinwohlorientierung unklar. Aus der Summe individualrechtlicher Ansprüche allein lassen sich Werte des Gemeinwohls jedenfalls nicht ableiten.

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30.10.2019

Kindererziehungszeiten für Bundesbeamte (Änderung des § 50a BeamtVG)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Etwas verspätet reagiert der Bund mit einer Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes auf die sozialpolitisch motivierte versorgungsrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (Art. 9 des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes – BesStMG). Der Kindererziehungszuschlag galt bislang nur für nach 1991 geborene Kinder und wurde nur dann gewährt, wenn der Beamte aus der gesetzlichen Rentenversicherung für seine Kinder keinen Kindererziehungszuschlag erhalten konnte.

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29.10.2019

Nicht zu begrüßen: Der Bericht der Datenethikkommission - Teil I

Portrait von Lorena Jaume-Palasí
Lorena Jaume-Palasí

Ganz ohne Ethik und methodologisch an der Natur des Problems vorbei - Die Datenethikkommission (DEK) der Bundesregierung hat ein Jahr lang über die Ethik der Nutzung von Daten und algorithmischer Systeme nachgedacht. Das Ergebnis ist leider nicht zu begrüßen.

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29.10.2019

Die DSGVO-Meldepflichten bei einer "Datenpanne" im Lichte des BetrVG

Alexander Lentz

Im Fall einer sogenannten "Datenpanne" ist stets Eile geboten. Die Fristen für Meldungen gemäß Art 33, 34 DSGVO gegenüber Aufsichtsbehörde und Betroffenen sind äußerst knapp bemessen. Ihre Nichtbeachtung schlägt sich regelmäßig bei der Festlegung etwaiger Bußgelder unmittelbar nieder. Im Rahmen ihrer datenschutzrechtlichen Organisationspflichten haben daher die meisten Unternehmen bereits präventiv ein solches Meldeverfahren mit Inkrafttreten der DSGVO etabliert.

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