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18.10.2018

Fahrfehler beim „Feuern“ von Vorständen und Geschäftsführern

Portrait von Dr. Stefan Mutter
Dr. Stefan Mutter Rechtsanwalt

Geht es um die Trennung von der Führungsebene, wird man in der Praxis gerne diskret und begeht damit einen in den Augen der Rechtsprechung tödlichen Fahrfehler. Statt Ross und Reiter in der Einberufung der Sitzung des Aufsichtsrates (bei der Trennung von Vorständen) bzw. der Gesellschafterversammlung (bei der Trennung von Geschäftsführern) zu benennen, wird der beabsichtigte Widerruf der Bestellung und die Kündigung des Anstellungsvertrages gerne unter Tagesordnungspunkten wie „Vorstandsangelegenheiten“ oder „Verschiedenes“ verborgen. Jedoch kann nur bei ordnungsgemäßer Einberufung wirksam über eine Abberufung bzw. Kündigung beschlossen werden (sofern auf die Beachtung der Formalien nicht wirksam verzichtet wurde). Das hier unverändert bis heute Fehler begangen werden, überrascht, hat der Bundesgerichtshof sich doch hier zunächst für GmbH-Geschäftsführer mit Urteil vom 30.11.1961 – II ZR 136/60 = NJW 1962, 393 f.) und dann für Vorstände (Urteil vom 29.05.2000 – II ZR 47/99 = MDR 2000, 1141) klar positioniert. Gerade die letztgenannte Entscheidung zeigt, dass Aufsichtsräte bzw. Gesellschafter und deren Berater hier allen Anlass zur Sorgfalt haben. Denn in jener Entscheidung war es just der abberufene Vorstand, der den Mangel erfolgreich rügte.

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17.10.2018

Bezugnahme auf PKH-Unterlagen aus anderem Verfahren grundsätzlich unzulässig

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das OLG Karlsruhe (02.10.2018 - 18 WF 118/18) hat deutlich gemacht, dass eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - wie der Wortlaut des § 117 Abs. 2 ZPO zeige - grundsätzlich in jedem Verfahren selbständig vorzulegen sei. Nur so sei das Gericht in der Lage, über den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in diesem Verfahren - ohne von sich aus weitere, ihm zudem nicht obliegende, Nachforschungen anstellen zu müssen - zuverlässig entscheiden zu können. Dem Beteiligten, der die staatliche Leistung der Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wolle, sei es zumutbar, in jedem der von ihm eingeleiteten Verfahren die Voraussetzungen des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO zu erfüllen. Die Bezugnahme auf eine bereits vorgelegte Erklärung sei lediglich dann ausnahmsweise zuzulassen, wenn das Verlangen, eine weitere Erklärung vorzulegen, eine überflüssige Förmelei darstellen würde. Dies sei lediglich dann anzunehmen, wenn sich bei den Verfahrensakten bereits eine früher vorgelegte Erklärung aus der Vorinstanz befinde und außerdem zusätzlich zu der Bezugnahme erklärt werde, dass sich seitdem an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe.

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17.10.2018

Krankheit im Arbeitsverhältnis: Hier ist auch der Gesetzgeber gefragt

Portrait von Jürgen vom Stein
Jürgen vom Stein

Eine alternde Gesellschaft, unbesetzte Stellen, Digitalisierung und Globalisierung der Arbeitswelt stellen die betriebliche Praxis vor zahlreiche neue Herausforderungen. Der Umgang mit erkrankten Beschäftigten und der Gesundheitsschutz entwickeln sich in diesem Kontext zu einem Schwerpunkt.

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16.10.2018

Klingelschilder, Papierakten, Teilnehmerlisten: Wann gilt die DSGVO?

Niko Härting

Sind eigentlich Klingelschilder an einem Hauseingang personenbezogene Daten, auf die die DSGVO Anwendung findet (vgl. "Keine Namen auf Klingelschilder dank DSGVO", Deutschlandfunk Nova v. 15.10.2018)? Muss ich die DSGVO beachten, wenn ich als Gastronom meine Mitarbeiter dazu anhalte, ein Namensschild zu tragen? Gilt die DSGVO auch für Papierakten? Auf all diese Fragen findet man in der DSGVO keine einfachen Antworten.

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16.10.2018

BGH: Aussetzung eines Zivilprozesses bei Verdacht einer Straftat

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Eine Aussetzung gemäß § 149 ZPO kann für eine der Parteien sehr ärgerlich sein, vor allem für die Klägerseite, wenn diese auf eingeklagtes Geld angewiesen ist. Deshalb wird oftmals heftig über die Zulässigkeit einer solchen gestritten.

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13.10.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um eine häufig auftretende Frage, deren Beurteilung im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten kann, geht es in dieser Woche.

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12.10.2018

Wird ertrotzte Kontinuität auch noch belohnt? (zu OLG Hamm v. 25.5.2018 – II-4 UF 154/17)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Fragen der elterlichen Sorge werden häufig von weltanschaulichen Aspekten überlagert. Eine während intakter Beziehung möglicherweise noch gefundene vermittelnde Lösung, in die nicht nur die Erwägungen des jeweils anderen Elternteils einbezogen, sondern vor allem auch die mit der zu treffenden Entscheidung einhergehenden und unmittelbar das Kind betreffenden Folgen bedacht worden wären, scheidet nach Trennung von vornherein aus. Dass unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität einseitig getroffene und für das Kind grundlegende Fragen letztendlich unabänderlich werden können, hat sich in Elternkreisen herumgesprochen. Darüber hinausgehend wird bei der Anmeldung von Kindern in Kindergärten und Schulen auch nicht konsequent von den jeweiligen Einrichtungen der Beachtung sorgerechtlicher Befugnisse Rechnung getragen.

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08.10.2018

Die Entschlüsselung rechtlicher Konflikte

Portrait von Dr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge)
Dr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge) University of Cambridge

Ko-Autor: Ludwig Bull, LL.B. (Cambridge) CourtQuant

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06.10.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um eine selten beachtete, potentiell aber äußerst bedeutsame Frage geht es in dieser Woche.

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05.10.2018

Das Company Law Package in der Werkstatt: Generalüberholung der gesellschaftsrechtlichen „Wundertüte“

Portrait von Ralf Knaier
Ralf Knaier Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Am 25.04.2018 präsentierte die europäische Kommission mit ihrem Company Law Package das bisher größte Maßnahmenpaket in der wechselhaften Geschichte des unionalen Gesellschaftsrechts. Die „gesellschaftsrechtliche Wundertüte“ wurde seitdem in zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen diskutiert (Ein erster Überblick findet sich bei Knaier, GmbHR 2018, R148; siehe zum Vorschlag über den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren im Gesellschaftsrecht etwa: Knaier, GmbHR 2018, 560; J. Schmidt, Der Konzern 2018, 229; Wachter, GmbH-StB 2018, 214 und 263; Lieder, NZG 2018, 1081; Noack, DB 2018, 1324; Bock, DNotZ 2018, 643; zum Vorschlag über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Sitzverlegungen etwa Knaier, GmbHR 2018, 607; J. Schmidt, Der Konzern 2018, 229, 235 ff. und 273; Wachter, GmbH-StB 2018, 283 und 317; Noack/Kraft, DB 2018, 1577; Schollmeyer, NZG 2018, 977; Bungert/Wansleben,DB 2018, 2094). Sogar im fernen Japan (ein weiterführender Link zum Beitrag von Prof. Dr. Dr. Eiji Takahashi folgt demnächst in den Kommentaren zu diesem Blogeintrag) wurde der Digitalisierungsvorschlag Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Doch auch rechtspolitisch bewegt sich mittlerweile einiges. Neben durchaus kritischen Stellungnahmen  der Bundesnotarkammer, des Deutschen Notarvereins und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den Vorschlägen, meldete sich nun auch der Bundesrat zu Wort. Dieser Input liefert damit innerhalb nur eines halben Jahres seit Veröffentlichung des Pakets einige Überarbeitungs- und Verbesserungsvorschläge zur Diskussion.

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02.10.2018

BGH: Stellungnahmefrist zu einem Sachverständigengutachten

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Prozess ging es um komplexe Fragen der Schadensverursachung durch ein Bauvorhaben der Beklagten an einem anderen Bauwerk, dessen Eigentümer die Kläger sind. Die Beklagte hatte fristgemäß gegen ein zuvor von dem OLG eingeholtes Ergänzungsgutachten Bedenken geltend gemacht. Um diese Einwände näher geltend zu machen, hatte die Beklagte eine mehrmonatige Fristverlängerung beantragt. Sie wollte einen Privatgutachter mit der Ausformulierung von Einwänden gegen das Gutachten des Gerichtssachverständigen beauftragen. Diese Fristverlängerung lehnt das OLG ab, da die Beklagte ein sachkundiges Bauunternehmen sei und eine so lange Frist mit der Prozessförderungspflicht nicht zu vereinbaren sei. Weiterhin zahlte die Beklagte den von dem OLG geforderten Vorschuss für die von ihr beantragte Anhörung des Sachverständigen nicht ein. Die Beklagte verlor dann den Prozess, da das OLG einen bereits bestimmten Termin nicht aufhob, sondern abhielt und entschied.

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01.10.2018

Schenk dich reich - oder: Verzichte nie auf dein Wohnrecht! (zu BGH v. 17.4.2018 - X ZR 65/17)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der Sachverhalt ist alltäglich: Im Jahr 1995 übertragen die Eltern ihr Eigenheim an ihre Tochter und behalten sich daran ein lebenslanges Wohnungsrecht vor. 2003 verzichten die Eltern auf das Wohnungsrecht, das im Grundbuch gelöscht wird. Die Tochter vermietet die Wohnung nach dem Tod des Vaters für monatlich 340 € an die Mutter, die im Jahr 2012 in eine Pflegeeinrichtung wechseln muss und seitdem sozialhilfebedürftig ist. Der Sozialhilfeträger macht gegen die Tochter den Rückforderungsanspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB geltend und verlangt von der Tochter bis zum Tod der Mutter im Jahr 2015 aufgebrachte Sozialhilfeleistungen i.H.v. 22.000 €.

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01.10.2018

Korrekturhinweis der Heubeck-AG: Kapitalwerte stimmen nicht!

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

 Die Heubeck AG hat einen Warnhinweis ausgegeben: Die Heubeck Richttafeln 2018-G enthalten offensichtlich einen finanzmathematischen Kalkulationsfehler, der zur Fehlberechnung der Kapitalwerte von betrieblichen und privaten Altersversorgungen führen kann. Die neuen Richttafeln 2018 G sind erst im Juli 2018 veröffentlicht worden. Die Kalkulationsergebnisse der neuen Gerichtstafeln weichen nur unwesentlich von denen der alten Gerichtstafeln ab und wären versorgungsausgleichsrechtlich weitgehend zu ignorieren gewesen.

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29.09.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um einen seit langem etablierten, in neuerer Zeit aber zunehmend in die Kritik geratenen Grundsatz geht es in dieser Woche.

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26.09.2018

Begünstigung gem. § 35b Satz 1 EStG: Zusammentreffen von Erwerben von Todes wegen und Vorerwerben

Portrait von Raymond Halaczinsky
Raymond Halaczinsky Rechtsanwalt, Bonn

Wie ist die Steuerermäßigung nach § 35b EStG bei der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns im Fall von teils geschenkten und teils geerbten GmbH-Anteilen zu berechnen?

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25.09.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung trotz der dafür geltenden hohen Anforderungen durchaus Erfolg haben kann, zeigt die aktuelle Entscheidung aus dieser Woche.

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24.09.2018

Arbeitgeber darf private Handynummer des Arbeitnehmers nicht erfragen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Thüringen hat im Urteil vom 16.05.2018 (6 Sa 442/17) herausgestellt, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die private Handynummer nicht geben müssen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber Rufbereitschaft einrichten will.

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17.09.2018

IT-Sicherheit im Versicherungsbereich

Paul Voigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

Ko-Autorin: Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn Fachanwältin für Versicherungsrecht und Partnerin sowie Leiterin der Versicherungsrechtspraxis der Sozietät Taylor Wessing PartG mbB in Düsseldorf

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17.09.2018

Wer ist eigentlich für Gerechtigkeit zuständig? (zu BGH v. 27.6.2018 – XII ZB 499/17)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Was Gerechtigkeit ist, ist eine philosophisch schwierige Frage. Ebenso die Frage, wer für sie zuständig ist. Ein Blog-Beitrag wird nicht klären, was die gesellschaftliche Diskussion bislang nicht geschafft hat. Eine Entscheidung des BGH zum Versorgungsausgleich indessen hilft weiter.

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17.09.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um die Zulässigkeit eines Beitritts als Streithelfers geht es in der Jubiläums-Ausgabe des Blogs.

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13.09.2018

Prüfen nur l´art pour l´art?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Man ist es gewohnt, dass jede Prüfung mit einem Ergebnis endet. Das Ergebnis ist zumeist eine Entscheidung, die denjenigen, die sie angeht, bekannt gegeben wird. Entscheidungen können in einem Rechtsstaat in der Regel Gegenstand einer weiteren Prüfung sein, nämlich durch die Gerichte. Bestimmte Prüfungsergebnisse unterliegen allerdings nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, z.B. Prüfungen zum Abschluss eines Hochschulstudiums oder Staatsexamina.

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11.09.2018

Vom Schenker an eine GmbH verpachteter Grundbesitz als Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b ErbStG

Portrait von Mathias Grootens
Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Grundstücke als Verwaltungsvermögen? Im vorliegenden Urteilsfall war streitig, ob das beklagte FA zu Recht die den Klägern i. R. einer Schenkung zugewandten Grundstücke als Verwaltungsvermögen beurteilt hat, das von der in § 13b ErbStG in der für Erwerbe im Jahr 2012 geltenden Fassung geregelten Begünstigung ausgenommen ist. Der Onkel A der Kläger hatte i.R. einer Betriebsverpachtung im Ganzen Grundstücke an die GmbH der Kläger verpachtet, an der er selber mit einem Zwergenanteil beteiligt war.

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10.09.2018

Warum gibt es zur DSGVO so viel "Fake News"?

Niko Härting

Dies ist ein Ausschnitt aus einem Vortrag, den ich am vergangenen Freitag beim 26. Deutschen Verwaltertag des DDIV e.V. halten durfte (https://ddiv.de/hp70447/26-Deutscher-Verwaltertag.htm).

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08.09.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einer äußerst sorgfältigen Begründung bedarf, belegt die in dieser Woche vorgestellte Entscheidung.

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07.09.2018

Doch kein „Brexit“ mit Schrecken? – Bundesregierung legt Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vor

Portrait von Ralf Knaier
Ralf Knaier Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Seit nunmehr zweieinhalb Jahren schwebt das Damoklesschwert des „Brexit“ über den in Deutschland ansässigen Unternehmen in englischer Rechtsform (Ltd., PLC, LLP). Wird der Austritt Großbritanniens aus der EU wirksam, ohne dass ein Austrittsabkommen ausgehandelt wurde, das für diese Briefkastengesellschaften einen Rettungsanker parat hält, droht der Verlust der Rechtsfähigkeit in Deutschland (dazu Teichmann/Knaier, IWRZ 2016, 243). Es ist nämlich davon auszugehen, dass dann wieder die Sitz- und nicht die durch den EuGH und die Niederlassungsfreiheit vorgegebene Gründungstheorie Anwendung findet. Für die englischen Gesellschaften wären die Folgen fatal: Die deutschen Gerichte würden eine Umqualifizierung der englischen Rechtsform in ein deutsches Pendant vornehmen. Aus einer Limited könnte dann eine OHG oder GbR, aus einer Einpersonen-Limited ein Einzelkaufmann oder schlicht eine gewöhnliche unbeschränkt haftende Person werden. All dies ist nichts Neues und die bisherige Literatur hat die Thematik und Lösungsmöglichkeiten umfassend aufgezeigt (siehe jüngst bspw. die Vorschläge von Miras/Tonner, GmbHR 2018, 601; Wachter, GmbHR 2018, R260 und Süß, ZIP 2018, 1277).

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06.09.2018

Von Brillenträgern, Pegida-Demonstranten und CSD-Teilnehmern: Wann sind Daten "besonders geschützt"?

Niko Härting

Der Datenschutz schaut viel zu sehr auf das einzelne Datum und viel zu wenig auf den Verwendungskontext. Dies zeigt sich ganz besonders bei Diskussionen um den Begriff der "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 DSGVO):

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05.09.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um die verfahrensrechtlichen Konsequenzen eines abgelehnten Befangenheitsgesuchs geht es im (urlaubsbedingt etwas verspäteten) Montagsblog in dieser Woche

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05.09.2018

Konkludente Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos – Zahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In der Regel beruht die Führung eines Arbeitszeitkontos auf einer ausdrücklichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag (Ebert, ArbRB 2003, 24). Die Erfassung von Arbeitszeiten ist eine rein tatsächliche Handlung und stellt für sich allein keine Vereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos dar. Ein rechtsgeschäftlich relevantes Erklärungsverhalten des Arbeitgebers kann nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein jedoch bereits darin liegen, dass der/die Vorgesetzte Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, Ausdrucke der Arbeitszeiterfassung vorlegt und die darin erfassten Arbeitszeiten jeweils saldiert werden. Die regelmäßig von der Vorgesetzten an die Klägerin überlassenen Stundenaufstellungen belegen nach Ansicht des LAG Schleswig-Holstein nicht nur, dass die Arbeitgeberin die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfasste und saldierte, wobei die jeweiligen Zeitsalden über die Monate und Jahre jeweils auf die Folgezeiträume übertragen wurden. Vielmehr gilt damit zwischen den Parteien ein Arbeitszeitkonto als vereinbart, so dass die Beklagte das in diesem Konto vorhandene Arbeitszeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Klägerin auszuzahlen hatte. Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Arbeitnehmer die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (LAG Schleswig-Holstein vom 10.7.2018 - 2 Sa 33/18, ArbRB online).

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03.09.2018

Elterninteresse? Nur, wenn es das Recht des Kindes zulässt! (BGH v. 27.2.2018 – VI ZR 86/16)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit einem Kind werden zunehmend streitig ausgetragen. Nicht mehr allein das familiengerichtliche Verfahren selbst ist Schauplatz der Auseinandersetzung und der konträr vorgetragenen Meinungen. Zunehmend werden auch sonstige Behörden oder gar die Medien in die Auseinandersetzung einbezogen und zum Instrument der eigenen Meinung gemacht. Es finden sich immer wieder und häufiger Ankündigungen von Verfahrensbeteiligten, dass sie eine als ungerecht empfundene Verfahrensführung oder das Ergebnis des Verfahrens selbst an die „Presse“ bringen werden. So tauchen auch immer wieder Beiträge in Fernsehreportagen auf, die vermeintliche Missstände bei Gerichten, Jugendämter oder sonstigen Verfahrensbeteiligten darstellen. Wer regelmäßig mit Kindschaftsverfahren befasst ist, wünscht sich an dieser Stelle, dass auch die Sichtweise der „Angeprangerten“ – dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs“ folgend – ebenso akribisch in diese Beiträge einbezogen worden wäre. Dass gerade die Gerichte oder Jugendämter sich aus gutem Grund nicht in diesen Beiträgen äußern – um in der Regel auch nicht in laufende Verfahren einzugreifen – wird üblicherweise ignoriert. Die Richtigkeit der eigenen Meinung und das Fehlverhalten des anderen Elternteils werden letztlich dann auch noch unter Beweis gestellt durch Fotos oder Filmaufnahmen des Kindes, die ganz selbstverständlich damit auch der Öffentlichkeit zugänglich werden.

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03.09.2018

OLG Düsseldorf: Niederschlagung entstandener Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Ein Einzelrichter des LG hatte sich einer Mindermeinung angeschlossen. Dies führte dazu, dass eine Partei mehr Gerichtskosten zahlen musste als es nach der absolut herrschenden Meinung der Fall gewesen wäre. Das Anfallen des Gebührentatbestandes war offenbar nicht mehr rückgängig zu machen (leider war hierzu im veröffentlichten Teil der Entscheidung nichts Näheres dazu lesen).

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