Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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23.11.2016

Piloten dürfen für höhere beschäftigungszeitabhängige Vergütung streiken

Hessisches LAG 22.11.2016, 18 SaGa 1459/16

Das Hessische LAG hat einen Eilantrag der Lufthansa, mit dem ein für den 23.11.2016 angekündigter Streik der Piloten untersagt werden sollte, abgelehnt. Die Gewerkschaft Cockpit verfolge mit dem Streik kein rechtswidriges Streikziel. Das gelte auch, soweit sie höhere Gehaltssteigerungen ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer verlange. Hierin liege kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG.

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22.11.2016

Bereitschaftsdienste von Beamten sind "1 zu 1" durch Freizeit auszugleichen

BVerwG 17.11.2016, 2 C 21.15 u.a.

Leisten Beamte Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst, so ist ihnen hierfür im Gegenzug im gleichen Umfang Freizeitausgleich zu gewähren. Das gilt allerdings nicht für reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit.

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21.11.2016

Rotkreuzschwestern können Arbeitnehmer im Sinn der Leiharbeitsrichtlinie sein

EuGH 17.11.2016, C‑216/15

Auf die Überlassung von Mitgliedern der Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen findet u.U. die Leiharbeitsrichtlinie Anwendung. Auch wenn die Rotkreuzschwestern nach deutschem Recht nicht als Arbeitnehmerinnen anzusehen sind, spricht nach Auffassung des EuGH viel dafür, dass sie Arbeitnehmerinnen i.S.d. Leiharbeitsrichtlinie sind. Die Schwesternschaft selbst übe auch eine "wirtschaftliche Tätigkeit" i.S.d. Leiharbeitsrichtlinie aus. Diese setze nicht voraus, dass der Verleiher einen Erwerbszweck verfolge.

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17.11.2016

Keine Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers trotz Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

ArbG Ulm 2.8.2016, 5 Ca 86/16

Unterlässt es ein öffentlicher Arbeitgeber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so indiziert das nicht in jedem Fall eine entschädigungspflichtige Diskriminierung wegen der Behinderung. So scheidet eine Indizwirkung i.S.v. § 22 AGG regelmäßig aus, wenn es dem Arbeitgeber gerade um die Einstellung eines Menschen mit eigener Behinderung geht.

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15.11.2016

Betriebliche Altersversorgung: Arbeitnehmer können AGB-mäßigen Erlassvertrag mit Arbeitgeber schließen

BAG 15.11.2016, 3 AZR 539/15 u.a.

Möchte ein Arbeitgeber aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen Lage von seiner bisherigen - auf einer Gesamtzusage beruhenden - Versorgungszusage abrücken, so kann er mit den Arbeitnehmern einen Erlassvertrag in Form eines Vergleichs schließen. Ein solcher Erlassvertrag ist grds. auch zulässig, wenn es sich bei dem Angebot des Arbeitgebers auf Vertragsänderung um der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt.

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11.11.2016

Änderung der Mindestlohnmeldeverordnung: Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gilt ab 2017 ein elektronisches Verfahren

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen Meldungen nach § 16 Abs. 1 MiLoG und § 18 Abs.1 AEntG sowie die Versicherung nach § 16 Abs. 2 MiLoG und § 18 Abs. 2 AEntG künftig grds. elektronisch übermitteln. Das sieht die Verordnung zur Änderung der Mindestlohnmeldeverordnung vom 31.10.2016 vor. Die Neuerung gilt grds. ab dem 1.1.2017. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2017, innerhalb derer für die Meldung weiterhin der von der Zollverwaltung hierfür bisher vorgesehene Vordruck verwendet werden kann.

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08.11.2016

Auch ungekündigte Arbeitnehmer können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben

SG Dortmund 10.10.2016, S 31 AL 84/16

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I kann auch Beschäftigten in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zustehen, wenn sie faktisch beschäftigungslos sind. Das hat das SG Dortmund im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, die wegen Mobbings auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiterarbeiten wollte und deshalb vom Arbeitgeber ohne Gehaltszahlung freigestellt wurde.

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04.11.2016

Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung vorgelegt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 4.11.2016 einen gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) in die Ressortabstimmung gegeben. Mit den Neuregelungen soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden gestärkt werden. Die Änderungen betreffen nicht nur das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), sondern auch die steuer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung.

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04.11.2016

Hans-Böckler-Stiftung: Arbeitgeber behindern jede sechste Betriebsratsgründung

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erteilt Arbeitgebern im Hinblick auf den Umgang mit Betriebsräten schlechte Noten: Arbeitgeber behinderten jede sechste Betriebsratsgründung; sie schüchterten Kandidaten ein, drohten mit Kündigungen oder verhinderten die Bestellung eines Wahlvorstands. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von 159 hauptamtlichen Gewerkschaftern. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies die Vorwürfe zurück.

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03.11.2016

Bundeskabinett beschließt Arbeitsstättenverordnung

Das Bundeskabinett hat am 3.11.2016 die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschlossen. Damit werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert. Außerdem werden einige schon bislang bestehende Regelungen konkretisiert und diese teilweise an neue Anforderungen - z.B. im Bereich der Heimarbeit - angepasst.

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