Arbeitsrecht | Sozialrecht

Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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06.10.2014

Einmalige Eskalation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründet noch keine strafbewehrte Unterlassungserklärung

LAG Schleswig-Holstein 27.8.2014, 3 Sa 153/14

Wer im Zusammenhang mit einer einmaligen Eskalation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Arbeitgeber beleidigt, ist nicht immer verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei müssen alle Einzelumstände des Falles und auch das Prozessverhalten betrachtet werden.

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01.10.2014

Berücksichtigung eines biometrischen Faktors bei der Anpassung von Betriebsrenten unzulässig

BAG 30.9.2014, 3 AZR 402/12

Arbeitgeber (hier: ein Mitgliedsunternehmen des Essener Verbands) dürfen bei der Entscheidung über die Anpassung von Betriebsrenten nicht anspruchsmindernd berücksichtigen, dass die Gruppe der betroffenen Betriebsrentenbezieher im Durchschnitt länger lebt als die Bezieher von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Berücksichtigung eines solchen biometrischen Faktors entspricht nicht mehr billigem Ermessen (§ 315 Abs. 1 BGB).

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01.10.2014

Vorsitzender Richter des Siebten Senats des BAG Wolfgang Linsenmaier im Ruhestand

Mit Ablauf des 30.9.2014 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Wolfgang Linsenmaier in den Ruhestand getreten. Linsenmeier war seit Oktober 2009 Vorsitzender Richter des insbesondere für Fragen des Befristungsrechts zuständigen Siebten Senats des BAG. Zuvor hatte er sieben Jahre lang dem Ersten Senat angehört.

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29.09.2014

Mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts kann nur eingeschränkt statistisch belegt werden

BAG 18.9.2014, 8 AZR 753/13

Eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt vor, wenn ein dem Anschein nach neutrales Kriterium faktisch zu einer Benachteiligung eines Geschlechts führt. Um eine solche mittelbare Benachteiligung zu belegen, kann zwar grds. auf statistische Erhebungen zurückgegriffen werden. Die herangezogene Statistik muss aber aussagekräftig und damit für die umstrittene Fallkonstellation gültig sein.

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29.09.2014

Höherer allgemeinverbindlicher Mindestlohn für die Abfallwirtschaft beschlossen

Ab dem 1.10.2014 gilt für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,86 Euro. Das Bundesarbeitsministerium hat die entsprechende Verordnung jetzt dem Kabinett zur Allgemeinverbindlicherklärung vorgelegt. Bei der Verordnung handelt es sich bereits um die sechste Folgeverordnung für diese Branche.

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26.09.2014

Bewerber müssen auf ihre Schwerbehinderung hinweisen - sonst haben sie keine Sonderrechte

BAG 18.9.2014, 8 AZR 759/13

Schwerbehinderte Bewerber genießen grds. nur dann den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX, wenn sie im Bewerbungsschreiben oder im Lebenslauf deutlich darauf hinweisen, dass sie schwerbehindert sind. Eine solche Mitteilung muss bei jeder Bewerbung erfolgen. Auf Erklärungen bei früheren Bewerbungen kommt es selbst dann nicht an, wenn die Bewerbungen nur wenige Wochen auseinanderliegen.

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25.09.2014

Kirchliche Einrichtungen dürfen das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten

BAG 24.9.2014, 5 AZR 611/12

Soweit Arbeitnehmerinnen einer kirchlichen Einrichtung (hier: der Evangelischen Kirche) arbeitsvertraglich zu neutralem Verhalten verpflichtet sind, kann Ihnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs regelmäßig untersagt werden. Das Tragen eines solchen Kopftuchs ist als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit zu verstehen.

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24.09.2014

Der Pflegemindestlohn steigt schrittweise bis 2017

Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege steigt in den kommenden Jahren in mehreren Schritten. Er soll ab dem 1.1.2015 im Westen 9,40 € pro Stunde und im Osten 8,65 € pro Stunde betragen. Hierauf hat sich die Pflegekommission am 4.9.2014 geeinigt. Vereinbart wurde zudem, den Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, ab dem 1.10.2015 auszuweiten. Dann soll der Mindestlohn zusätzlich auch für in Pflegebetrieben beschäftigte Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte gelten.

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19.09.2014

Öffentliche Aufträge: Mindestlohn-Vorgaben für Leistungen von Subunternehmen in anderen Mitgliedstaaten sind unzulässig

EuGH 18.9.2014, C-549/13

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verstößt insoweit gegen die Dienstleistungsfreiheit, als es auch für solche Leistungen einen bestimmten Mindeststundenlohn vorschreibt, die von ausländischen Subunternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht werden. Eine solche Regelung berücksichtigt nicht, dass die Lebenshaltungskosten in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch sind, und nimmt Unternehmen die Möglichkeit, die aus niedrigen Lebenshaltungskosten in ihrem Land resultierenden Wettbewerbsvorteile zu ziehen.

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19.09.2014

Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit stellt keine Altersdiskriminierung dar

BAG 18.9.2014, 6 AZR 636/13

Die Staffelung der vom Arbeitgeber kraft Gesetzes einzuhaltenden Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB verletzt nicht das Verbot der Altersdiskriminierung. Die Regelung führt zwar typischerweise zu einer mittelbaren Benachteiligung von jüngeren Arbeitnehmern, da diese regelmäßig noch keine allzu lange Betriebszugehörigkeit aufweisen. Die Benachteiligung ist aber durch das legitime Ziel gerechtfertigt, älteren Arbeitnehmern einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren.

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