Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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06.03.2014

Gerichte dürfen gegen die Gleichbehandlungs-RL verstoßende nationale Regelungen nicht anwenden

EuGH 6.3.2014, C-595/12

Die Bestimmungen der Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen (RL 2006/54/EG) entfalten unmittelbare Wirkung. Daher sind die nationalen Gerichte verpflichtet, die volle Wirksamkeit der Richtlinie dadurch zu gewährleisten, dass sie ggf. jede entgegenstehende nationale Bestimmung aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lassen. Das hat der EuGH im Hinblick auf eine italienische Regelung entschieden, wonach der (zwingende) Mutterschaftsurlaub automatisch zum Ausschluss von einem Ausbildungskurs führt.

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05.03.2014

Betriebsratsmitgliedschaft schützt befristet Beschäftigte nicht vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses

LAG Hamm 5.11.2013, 7 Sa 1007/13

Ein wirksam sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag endet grds. auch dann mit Ablauf der Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat des Unternehmens gewählt worden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer darlegen und ggf. beweisen kann, dass der befristete Arbeitsvertrag lediglich wegen seiner Wahl in den Betriebsrat nicht verlängert worden ist. In einem solchen Fall kann sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen.

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05.03.2014

18.000 Firmen in Deutschland dürfen Arbeitnehmer verleihen - Viele kleine Verleihbetriebe

Rund 18.000 Betriebe in Deutschland dürfen Arbeitnehmer an Fremdfirmen ausleihen. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs.: 18/573) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter den Verleihfirmen befanden sich danach zum Stichtag (30.6.2013) rund 38 Prozent sog. "Mischbetriebe" also Firmen, deren Betriebszweck nicht überwiegend die Arbeitnehmerüberlassung ist.

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04.03.2014

Schutzentschädigung bei Entlassung im Elternurlaub auf Teilzeitbasis muss auf Grundlage des Vollzeitgehalts berechnet werden

EuGH 27.2.2014, C-588/12

Bei einer rechtswidrigen Entlassung während eines Elternurlaubs auf Teilzeitbasis muss die pauschale Schutzentschädigung, auf die ein auf Vollzeitbasis angestellter Arbeitnehmer Anspruch hat, auf Basis des Vollzeitgehalts berechnet werden. Eine Berechnung auf der Grundlage des Teilzeitgehalts würde der unionsrechtlichen Schutzregelung einen großen Teil ihrer Wirksamkeit nehmen und die erworbenen Rechte des Arbeitnehmers beeinträchtigen.

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27.02.2014

Zur Kündigung durch den Insolvenzverwalter während der Elternzeit

BAG 27.2.2014, 6 AZR 301/12

Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort. Der Insolvenzverwalter kann das Arbeitsverhältnis allerdings unter Beachtung der kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen kündigen.

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26.02.2014

BAG-Jahresbericht 2013: Zum ersten Mal seit Jahren wieder sinkende Eingangszahlen

Beim BAG sind im vergangenen Jahr insgesamt 2.684 Verfahren anhängig gemacht worden. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um mehr als 30 Prozent. Das BAG spricht dennoch von einer "Stabilisierung auf hohem Niveau", da sich der Rückgang allein aus einer außergewöhnlich großen Zahl von Nichtzulassungsbeschwerden aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung im Vorjahr erkläre.

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26.02.2014

Bundesregierung beschließt Aufnahme der Fleischverarbeitungsbranche in das AEntG

Die Fleischverarbeitungsbranche soll nach dem Willen der Bundesregierung unverzüglich in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) aufgenommen werden. Dies sieht ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des AEntG vor. Die genauen Mindestarbeitsbedingungen werden in einer konkretisierenden Rechtsverordnung festgesetzt.

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26.02.2014

Amateurfußballer sind nicht ohne weiteres Arbeitnehmer

LSG Niedersachsen-Bremen 12.11.2013, L 4 KR 383/13 B ER

Amateurfußballer, die vom Verein monatliche Zahlungen (hier: i.H.v. neun bis 2.500 Euro) erhalten, sind nicht ohne weiteres als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer anzusehen. Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis folgt insbesondere nicht schon daraus, dass dem Fußballspieler die Spielorte vorgegeben werden und er den Anordnungen des Trainers folgt. Im Übrigen muss bei den Zahlungen differenziert werden, ob es sich hierbei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder um eine beitragsfreie Aufwandsentschädigung handelt.

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25.02.2014

Jobcenter können Arbeitgeber bei Dumpinglöhnen auf Erstattung von Aufstockungsbeiträgen in Anspruch nehmen

ArbG Eberswalde 10.9.2013, 2 Ca 428/13

Müssen Arbeitnehmer Aufstockungsleistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen, weil ihr Arbeitgeber ihnen sittenwidrig geringe Löhne zahlt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten, wenn die Arbeitnehmer bei einem angemessenen Lohn nicht oder nur teilweise hilfebedürftig gewesen wären.

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21.02.2014

Arbeitgeber dürfen Unterschrift unter Zeugnis nicht mit einem negativen Smiley versehen

ArbG Kiel 18.4.2013, 5 Ca 80 b/13

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Zeugnis ohne Geheimzeichen. Ein Smiley in der Unterschrift des Arbeitgebers mit heruntergezogenem Mundwinkel enthält eine negative Aussage, die der Arbeitnehmer nicht hinnehmen muss. Versieht der Arbeitgeber seine Unterschrift immer mit einem Smiley mit lachendem Gesicht, so muss er auch ein Zeugnis entsprechend unterschreiben.

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