Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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26.06.2013

Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für "Mobbing"-Fälle

BAG 20.6.2013, 8 AZR 280/12

Arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen gelten nicht für Fälle der gesetzlichen Vorsatzhaftung, wie etwa für Mobbing-Klagen. Eine vertragliche Ausschlussfrist ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen soll. Eine Anwendung auch auf Fälle, die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, ist dagegen regelmäßig gerade nicht gewollt.

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25.06.2013

Hochwasser 2013: Erleichterungen für Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 24.6.2013 einer Verwaltungsvereinbarung zugestimmt, die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld in vom Hochwasser geschädigten Betrieben vorsieht. Danach übernimmt der Bund für Unternehmen, deren Beschäftigte in Kurzarbeit sind, die Beiträge für die Sozialversicherung. Diese Regelung gilt vom 1.6. bis 31.12.2013 und nur für Unternehmen, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind.

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25.06.2013

BMF beschließt steuerliche Erleichterungen für vom Hochwasser betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen des Hochwassers beschlossen (BMF-Schreiben v. 21.6.2013 - GZ: IV C 4 -S 2223/07/0015 :008 - DOK 2013/0599537). Die Erleichterungen betreffen zum einen aus Anlass des Hochwassers erfolgte Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (z.B. Zuwendungen als Sponsoring-Maßnahmen oder Zuwendungen an unmittelbar von der Flut betroffene Geschäftspartner) und zum anderen steuerliche Erleichterungen für Zuwendungen an Arbeitnehmer und Arbeitslohnspenden.

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21.06.2013

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ist nicht rechtsmissbräuchlich

LAG Düsseldorf 21.6.2013, 10 Sa 1747/12

Verleiht eine konzerneigene Zeitarbeitsfirma ihre Mitarbeiter ausschließlich an andere konzerneigene Unternehmen, so stellt dies keinen institutionellen Rechtsmissbrauch dar. Zudem können Leiharbeitnehmer, soweit ein Tarifvertrag dies erlaubt, auch über viele Jahre (hier: zwölf) sachgrundlos befristet beschäftigt werden. Zwar ist eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung nicht schrankenlos zulässig. Eine tariflich stark erleichterte Befristung kann aber z.B. gerechtfertigt sein, wenn der Tarifvertrag eine gestaffelte Übernahmeverpflichtung enthält.

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20.06.2013

Benachteiligung wegen politischer Haltung rechtfertigt keinen Entschädigungsanspruch nach dem AGG

BAG 20.6.2013, 8 AZR 482/12

Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind keine "Weltanschauung" i.S.v. § 1 AGG. Ein Journalist kann daher keine Entschädigung wegen Benachteiligung verlangen, wenn sein befristeter Arbeitsvertrag wegen zu großer Nähe zu einem bestimmten Regime (hier: zur Volksrepublik China) nicht mehr verlängert wird.

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20.06.2013

Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" ist bei Hinweis auf die gesetzlichen Fristenregelungen hinreichend bestimmt

BAG 20.6.2013, 6 AZR 805/11

Arbeitnehmer müssen einer Kündigungserklärung zwar entnehmen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Hierfür ist aber nicht unbedingt die ausdrückliche Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist erforderlich. Vielmehr reicht auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen aus, wenn der Arbeitnehmer hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll.

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18.06.2013

Streiks zur Durchsetzung einer Mobilitätszulage können bei bestehendem Entgelttarifvertrag unzulässig sein

ArbG Stuttgart 11.6.2013, 7 Ga 31/13

Ein Streik zur Durchsetzung einer allgemeinen Mobilitätszulage (hier: für alle Mitarbeiter der Stadt Stuttgart i.H.v. 180 € brutto) kann bei bestehendem Entgelttarifvertrag gegen die relative Friedenspflicht verstoßen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Tarifvertrag das Entgelt inklusive Zulagen umfassend regelt. Unter den Entgeltbegriff des Tarifvertrags fällt dann fällt auch eine pauschale Mobilitätszulage, die unabhängig von einer konkreten sozialen Komponente gezahlt wird.

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14.06.2013

Teure Bezugnahme auf Metall-Tarifverträge: Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber müssen ERA-Strukturkomponenten zahlen

BAG 12.6.2013, 4 AZR 969/11

Hat ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber mit seinen Beschäftigten arbeitsvertraglich die Anwendung der Tarifverträge für die Metallindustrie vereinbart, so musste er jedenfalls die Inhaltsnormen des ERA-Tarifvertrags bis zum 29.2.2008 umsetzen. Anderenfalls haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Einmalzahlungen (sog. "Strukturkomponenten").

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13.06.2013

Einmaliger Fehler eines Bank-Mitarbeiters bei der Überprüfung von Überweisungsbelegen rechtfertigt noch keine Kündigung

Hessisches LAG 7.2.2013, 9 Sa 1315/12

Übersieht ein Bank-Angestellter bei der Überprüfung von Überweisungsbelegen, dass ein Kollege versehentlich einen zweistelligen Betrag in einen neunstelligen Betrag geändert hat, so rechtfertigt dies allein regelmäßig noch keine Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn keine vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers oder vorsätzliche Manipulation des Arbeitsablaufs vorliegt.

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13.06.2013

Eine Betriebsratswahl ist bei mehr Stimmabgaben als vermerkten Wählern anfechtbar

BAG 12.6.2013, 7 ABR 77/11

Eine Betriebsratswahl (hier: im Volkswagen-Werk Hannover) ist anfechtbar, wenn die Zahl der in den Wahlurnen befindlichen Stimmen mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste nicht übereinstimmt und die Differenz so groß ist, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen kann. Der hierin liegende Verstoß gegen § 12 Abs. 3 der Wahlordnung zum BetrVG (WO) lässt sich auch nicht nachträglich - z.B. durch Protokolle oder Zeugenaussagen über die Stimmabgaben - heilen.

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