Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Weitere wichtige Änderungen - nicht nur im Sozial-, sondern auch im Arbeitsrecht - verbergen sich im zum 1.1.2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetz (BTHG). Dieses verändert nicht nur die Struktur (und Paragraphenreihenfolge) des SGB IX, sondern erschwert auch die Kündigung schwerbehinderter Menschen. Konkret ist vorgesehen, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ausspricht, gem. § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam ist. Diese Sanktion ist völlig neu.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Arbeitsstättenverordnung

Bereits im Dezember 2016 in Kraft getreten ist die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die das Bundeskabinett am 3.11.2016 beschlossen hatte. Damit werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert. Außerdem werden einige schon bislang bestehende Regelungen konkretisiert und diese teilweise an neue Anforderungen angepasst.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Flexirentengesetz

Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz - FlexReG) tritt überwiegend zum 1.1.2017, in Teilen aber auch (z.B. hinsichtlich der besseren Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst oder der flexibleren Zuzahlungsmöglichkeit bei Rentenabschlägen) zum 1.7.2017 in Kraft. Mit der Neuregelung verfolgt die Bundesregierung im Wesentlichen zwei Ziele: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus soll attraktiver gemacht werden. Hierfür sind eine Reihe von Änderungen vor allem im SGB VI und SGB III geplant.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am 26.10.2016 im Rahmen seiner Zustimmung zur Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Es folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Diese entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns, das nächste Mal also 2018 über eine Anpassung zum 1.1.2019.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: SGB II

Ab dem 1.1.2017 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 409 Euro.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: SGB III

Zum 1.1.2017 wird die soziale Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung neu geregelt. Danach sind Pflegepersonen versicherungspflichtig, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mind. "Pflegegrad 2" in einem zeitlichen Umfang von mind. zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mind. zwei Tage in der Woche pflegen. Zudem muss die Pflegeperson unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung gewesen sein oder einen Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung (insb. Arbeitslosengeld) gehabt haben. Die Beiträge werden allein von den Pflegekassen gezahlt.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Insolvenz- und Kurzarbeitergeld

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird 2017 von bisher 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent gesenkt. Dies regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017, die am 1.1.2017 in Kraft tritt. Der Umlagesatz von 0,09 Prozent gilt für das Kalenderjahr 2017.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz beträgt ab dem 1.1.2017 weiterhin 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Betriebliche Altersversorgung

Ab dem 1.1.2017 sind Anbieter von Riester- und Basisrentenverträgen verpflichtet, ihre Kunden vor Abschluss des Vertrags mit einem neuen Produktinformationsblatt zu informieren. Das Blatt dient der Erhöhung der Transparenz gegenüber dem Verbraucher und enthält wichtige Informationen zu wesentlichen Merkmalen der Produkte, insbesondere zu deren Chancen und Risiken sowie zu deren Kosten. Kosten, die im Produktinformationsblatt nicht ausgewiesen sind, muss der Kunde nicht übernehmen. Kostenänderungen sind vom Anbieter anzuzeigen.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Mutterschutzgesetz

Ebenfalls noch im Entwurfsstadium befindet sich die Reform des Mutterschutzrechts. Ziel der geplanten Neuregelung ist es, Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser zu schützen und das aus dem Jahr 1952 stammende Mutterschutzgesetz (MuSchG) an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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