Arbeitsrecht | Sozialrecht

Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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24.09.2025

Vorübergehender Kontaktabbruch zum Mandanten noch keinen Grund zur Aufhebung der Beiordnung

LAG Hamm v. 24.7.2025 - 13 Ta 56/25

Ein vorübergehender Kontaktabbruch zu dem Mandanten stellt noch keinen Grund zur Aufhebung der Beiordnung i.S.d. § 48 Abs. 2 BRAO dar. Erst wenn der Prozessbevollmächtigte sich aufgrund des Verhaltens seines Mandanten nicht mehr in der Lage sieht, die ihm im Rahmen des Mandatsverhältnisses obliegende Pflicht zur sachgerechten Interessenvertretung zu erfüllen, kann ausnahmsweise ein wichtiger Grund vorliegen.

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23.09.2025

Nachberatung per Telefonkonferenz ist weiterhin zulässig und gegebenenfalls notwendig

BAG v. 9.9.2025 - 5 AZN 142/25

Hat das Gericht bereits abschließend über das Urteil beraten und abgestimmt, dieses aber noch nicht verkündet, kann die Beratung und Abstimmung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund eines nach ihrem Schluss nachgereichten Schriftsatzes auch nach der Neufassung von § 193 Abs. 1 GVG und dem Inkrafttreten von § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ArbGG zum 19.7.2024 weiterhin mit Einverständnis aller Richter im Wege einer Telefonkonferenz durchgeführt werden.

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23.09.2025

Während der Probezeit kein Sonderkündigungsschutz wegen Absicht der Betriebsratserrichtung

LAG München v. 20.8.2025 - 10 SLa 2/25

Der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG greift nicht während der Wartezeit von sechs Monaten gem. § 1 Abs. 1 KSchG. Zudem tritt Verwirkung ein, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.

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22.09.2025

Kündigung einer leitenden Oberärztin unwirksam

ArbG München v. 17.9.2025 - 15 Ca 5556/24

Die außerordentlichen Kündigungen einer leitenden Oberärztin an der TU München durch den Freistaat Bayern haben das Arbeitsverhältnis der Ärztin nicht rechtswirksam beendet. Der zuständige Personalrat wurde nicht vor Ausspruch der Kündigung angehört.

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22.09.2025

Ehrschutzklage einer Teamleiterin wegen getätigter Äußerungen durch einen Arbeitskollegen

LAG Niedersachsen v. 7.4.2025 - 15 SLa 855/24

Für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Gerichtsverfahren dienen oder die dort in Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten, etwa als Zeuge, gemacht werden, besteht in aller Regel kein Rechtsschutzbedürfnis. Der Grundsatz, dass Äußerungen in einem Zivilprozess nach dem Rechtsstaatsprinzip und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht aus Gründen des Ehrschutzes zu zivilrechtlichen Nachteilen führen dürfen, gilt mangels redlichen Handelns des sich Äußernden nicht, wenn die betreffenden Behauptungen wissentlich unwahr erfolgen.

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18.09.2025

Diskriminierungsschutz - Befristung auf Regelaltersgrenze

BAG v. 31.7.2025 - 6 AZR 18/25

Der Schutz des Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 2 TzBfG erstreckt sich nach Sinn und Zweck nicht auf Arbeitsverhältnisse, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. Die Nichteinbeziehung in den Anwendungsbereich des § 22 EZulV stellt weder eine Diskriminierung i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG dar noch ist dadurch Art. 20 GRC oder Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.

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17.09.2025

Kündigung nach geschmacklosem Scherz in WhatsApp-Gruppe

LAG Schleswig-Holstein v. 19.8.2025 - 1 Sa 104/25

Grundsätzlich müssen dem Betriebsrat bekannte, einen bestimmten Kündigungsgrund betreffende Umstände im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG dem Betriebsrat nicht noch einmal mitgeteilt werden. Das gilt aber nicht für den Fall, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses eine selbständige andere Pflichtverletzung in das Verfahren einführen will.

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16.09.2025

Zur Eingruppierung eines Musikers des Thüringer Polizeiorchesters

Thüringer LAG v. 27.8.2025 - 4 Sa 18/23

Das Thüringer LAG hat sich vorliegend mit dem Einzelfall der zutreffenden Eingruppierung eines Musikers des Thüringer Polizeiorchesters befasst.

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15.09.2025

Unangemessene Benachteiligung durch Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten eines Brandmeisteranwärters

LAG Köln v. 19.8.2025 - 7 SLa 647/24

Eine Rückzahlungsklausel ist auch dann unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm z.B. aufgrund eines durch eigene leichteste Fahrlässigkeit verursachten Unfalls nicht mehr möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll. Eine Rückzahlungsklausel im Vertrag eines Brandmeisteranwärters, die vorsieht, dass die während der 18-monatigen Ausbildung zum Brandmeister gezahlte Bruttovergütung bei einem vorzeitigen Ausscheiden zeitratierlich zurückzuzahlen ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

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15.09.2025

Unangemessene Benachteiligung durch Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

LAG Köln v. 19.8.2025 - 7 SLa 647/24

Eine Rückzahlungsklausel ist auch dann unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm z.B. aufgrund eines durch eigene leichteste Fahrlässigkeit verursachten Unfalls nicht mehr möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll. Eine Rückzahlungsklausel im Vertrag eines Brandmeisteranwärters, die vorsieht, dass die während der 18-monatigen Ausbildung zum Brandmeister gezahlte Bruttovergütung bei einem vorzeitigen Ausscheiden zeitratierlich zurückzuzahlen ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

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