Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Inzwischen gelten in 18 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung nach dem AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2016 steigen die Mindestlöhne in vielen Branchen. Zudem treten mit Beginn des neuen Jahres neue Mindestlohnverordnungen für Dachdecker sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche in Kraft.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Höhere Leistungen für ALG-II- und Sozialgeld-Bezieher

Ab dem 1.1.2016 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 404 Euro.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Kurzarbeiter-, Insolvenz- und Arbeitslosengeld

Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird zum 1.1.2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert. Damit wird die Praxis der vergangenen 35 Jahre, die Bezugsdauer - bis auf wenige Ausnahmen - regelmäßig durch Rechtsverordnung des BMAS auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nunmehr dauerhaft im Gesetz nachvollzogen. Arbeitgeber sollen hiermit mehr Planungssicherheit erhalten.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Ausbildungsbegleitende Hilfen für geduldete Ausländer

Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften werden nun schon zum 1.1.2016 ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete geöffnet. Damit sollen insbesondere Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Voraufenthaltsdauer für junge geduldete Menschen sowie Inhaber weiterer humanitärer Aufenthaltstitel für den Bezug von Ausbildungsförderung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe wird zudem von vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz beträgt ab dem 1.1.2016 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Der Bundestag hat am 17.12.2015 eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Hiermit sollen unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler verhindert werden. Zudem soll die Befristung der angestrebten Qualifizierung angemessen sein. Das Gesetz, das noch den Bundesrat passieren muss, soll im März 2016 in Kraft treten.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Datenschutz-Grundverordnung

Am 15.12.2015 haben sich EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission im Rahmen des Trilogs auf die endgültige Version einer künftigen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geeinigt. Die Neuregelungen werden 2018 in Kraft treten.

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22.12.2015

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 12: Insolvenzarbeitsrecht

Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Arbeitnehmer besser davor geschützt werden sollen, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert. Künftig sollen Arbeitnehmerentgelte nicht angefochten werden können, solange zwischen Arbeitsleistungen und Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate liegen.

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22.12.2015

Das ändert sich 2016 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 13: Zweites Pflegestärkungsgesetz

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) passierte am 18.12.2015 den Bundesrat und soll zum 1.1.2016 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. An die Stelle der drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade treten. Damit sollen sich Einschränkungen im Alltag differenzierter beurteilen und leistungsmäßig abdecken lassen. Die Leistungsbeiträge in der Pflege werden steigen.

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21.12.2015

Lohnzahlungen an Ehefrau nach Freistellung können in der Insolvenz anfechtbar sein

BAG 17.12.2015, 6 AZR 186/14

Von den gem. § 134 Abs. 1 InsO anfechtbaren unentgeltlichen Leistungen des Schuldners in den letzten vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Arbeitslohn zwar grds. nicht umfasst. Denn er stellt grds. eine Gegenleistung für die geleistete Arbeit dar, so dass die Zahlung nicht "unentgeltlich" erfolgt. Etwas anderes gilt aber, wenn der Arbeitnehmer (hier: die Ehefrau des Schuldners nach der Trennung von ihrem Mann) entgeltlich von der Arbeit freigestellt wird, obwohl Arbeit vorhanden ist.

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