Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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29.09.2022

Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

Kurzbesprechung

Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtseingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vorliegt.

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22.09.2022

Regierungsentwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes

Am 16.9. hat die Bundesregierung dem Bundesrat den Regierungsentwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes zugeleitet. Hauptzwecke sind der Ausgleich der Inflation durch die Anhebung des Grundfreibetrags und der Abbau der sog. kalten Progression durch eine Rechtsverschiebung des Tarifverlaufs bei der Einkommensteuer.

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22.09.2022

Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

Am 16.9. hat die Bundesregierung dem Bundesrat den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 zugeleitet. Vorgesehen sind u.a. eine Anhebung der Home Office-Pauschale, der vollständige Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen, die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags und des Ausbildungsfreibetrags, außerdem umfangreiche Änderungen im Umsatzsteuerrecht und im Bewertungsrecht.

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22.09.2022

Erste Beratung des DAC7-Umsetzungsgesetzes

Der Bundestag hat am 21.9. das DAC7-Umsetzungsgesetz in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf bezweckt die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung von Einkünften aus der digitalen Plattformökonomie. Dazu sollen die Auskunftspflichten der Betreiber derartiger Plattformen erweitert werden; außerdem ist eine Verbesserung des (auch grenzüberschreitenden) Informationsaustauschs zwischen den Finanzbehörden angestrebt.

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22.09.2022

Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen bei Rücklage für Ersatzbeschaffung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.9.2022 hat die Finanzverwaltung die Reinvestitionsfristen bei Rücklage für Ersatzbeschaffung erneut verlängert.

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22.09.2022

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstaben b bis d und f UStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 16.9.2022 hat die Finanzverwaltung zum Nachweis der im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen (§ 4 Nummer 7 Satz 5 UStG) umfassend Stellung genommen.

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22.09.2022

Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) - keine eigene arzneimittelrechtliche Prüfungsbefugnis der Zollbehörde

Kurzbesprechung

Hat die nach dem AMG fachlich zuständige Behörde entschieden, dass es sich bei den in einer Postsendung enthaltenen Produkten um Arzneimittel handelt, die gemäß § 73 AMG einem Verbringungsverbot unterliegen, so ist das HZA an diese Entscheidung gebunden. Ob die Entscheidung der zuständigen Arzneimittelbehörde rechtmäßig ist, kann wegen der Feststellungswirkung der fachbehördlichen Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren nicht überprüft werden. Rechtsschutz ist insoweit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu suchen.

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22.09.2022

Organschaft bei GmbH & Co. KG

Kurzbesprechung

1. Für die wirtschaftliche Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG müssen die Unternehmensbereiche von Organträger und Organgesellschaft miteinander verflochten sein. Dabei kann die wirtschaftliche Eingliederung auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen zweier Organgesellschaften beruhen. Es müssen aber mehr als nur unerhebliche Beziehungen zwischen den Unternehmensbereichen bestehen. Hieran fehlt es bei der Vermietung von ohne weiteres austauschbaren Büroräumen.
2. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG kann im Verhältnis zwischen zwei Schwestergesellschaften nicht bestimmt werden, welche Schwestergesellschaft Organträger und welche Organgesellschaft ist, so dass ohne Einbeziehung des gemeinsamen Gesellschafters keine Organschaft zwischen den beiden Schwestergesellschaften besteht.

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22.09.2022

Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand

Kurzbesprechung

Bei der sog. doppelten Treuhand kann (auch) nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO vorliegen.

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22.09.2022

AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Kurzbesprechung

1. Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er AfA auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen.
2. Bei der Ermittlung der AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Anteilserwerb erhöhen die dem Anteil entsprechenden Gesellschaftsschulden die Anschaffungskosten des Erwerbers, soweit sie den anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens direkt zugeordnet werden können.
3. Die Anschaffungskosten des Anteilserwerbers sind, soweit sie den Buchwert der erworbenen Beteiligung übersteigen, den anteilig miterworbenen Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens nach dem Verhältnis der in ihnen ruhenden stillen Reserven einzeln zuzuordnen.
4. Beim anteiligen Miterwerb von bebauten Grundstücken des Gesamthandsvermögens ist ‑‑soweit es um die AfA des Anteilserwerbers geht‑‑ eine erneute Aufteilung der anteiligen Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits erforderlich.

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