Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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21.07.2020

Einkünfte aus Photovoltaikanlage bei Ehegatten regelmäßig ohne gesonderte Gewinnfeststellung

BFH v. 6.2.2020 - IV R 6/17

Betreiben zusammen veranlagte Ehegatten in GbR eine Photovoltaikanlage auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus, so hat eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig zu unterbleiben, wenn kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. Dem steht nicht entgegen, dass die GbR keinen Gebrauch von der Nichterhebung der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer macht.

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21.07.2020

Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

BFH v. 5.2.2020 - II R 1/16

Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gem. § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung des Pflichtteils fiktiv nachzuholen. Die Fiktion des § 10 Abs. 3 ErbStG reicht jedoch nicht so weit, dass der zivilrechtlich aufgrund Konfusion erloschene Pflichtteilsanspruch auch dann noch geltend gemacht werden kann, wenn er im Zeitpunkt der Geltendmachung zivilrechtlich verjährt war.

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20.07.2020

Erbschaftsteuerliche Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb bei Wohnungsunternehmen

FG Münster v. 25.6.2020 - 3 K 13/20 F

Die Vermietung von Wohnungen überschreitet nur dann die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Folge, dass erbschaftsteuerlich kein (möglicherweise begünstigungsschädliches) Verwaltungsvermögen vorliegt, wenn neben der Überlassung der Wohnungen Zusatzleistungen erbracht werden, die das bei langfristiger Vermietung übliche Maß überschreiten und der Vermietungstätigkeit einen originär gewerblichen Charakter geben. Auf die Anzahl der gehaltenen Wohnungen kommt es nicht an.

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17.07.2020

Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus

BFH v. 15.1.2020 - X R 18/18 u.a.

Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehend wesentlich verbessert wird, sondern ein neues Gebäude hergestellt wird.

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16.07.2020

Update Coronakrise: Homeoffice und Kurzarbeit - steuerliche Auswirkungen auf grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer

Aktuell in der ISR

Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie haben dazu geführt, dass Arbeitnehmer in einem bislang nicht vorstellbaren Umfang im Homeoffice arbeiten, darunter viele Grenzpendler. Auch der Umfang des grenzüberschreitend gezahlten Kurzarbeitergelds hat sich aufgrund der Pandemie signifikant erhöht. MRin Silke Bruns hat im vorliegenden Beitrag (ISR 2020, 228) die steuerlichen Auswirkungen auf grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer untersucht.

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16.07.2020

Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus

Kurzbesprechung

Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können dazu führen, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist.

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16.07.2020

Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.7.2020 hat die Finanzverwaltung auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer reagiert.

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16.07.2020

Anwendungsfragen des § 2b UStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.7.2020 hat die Finanzverwaltung die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zu § 2b UStG geändert.

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16.07.2020

Anwendung des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 19.6.2020 hat die Finanzverwaltung die Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen aktualisiert.

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16.07.2020

Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG auf die Lieferung von Strom und Wärme an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.7.2020 hat die Finanzverwaltung den USt-Anwendungserlass zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG auf die Lieferung von Strom und Wärme an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer geändert.

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16.07.2020

Berechnungsschema zur Ermittlung des relevanten wirtschaftlichen Vorteils (Beihilfewert) aus der Sonderabschreibung nach § 7b EStG

BMF-Schreiben

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019 (BGBL. I 2019, 1122) wurden steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt. Dies erfolgte durch die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau.

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15.07.2020

Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu Einbringungsgewinn

FG Münster v. 19.5.2020 - 13 K 571/16 G,F

Die Verschmelzung einer KG auf eine GmbH stellt eine schädliche Veräußerung gem. § 22 Abs. 1 UmwStG dar mit der Folge, dass ein Einbringungsgewinn nachträglich steuerpflichtig wird.

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15.07.2020

Keine Vorsteueraufteilung bei Unternehmensfortführung durch Insolvenzverwalter einer GmbH & Co. KG

FG Münster v. 4.5.2020 - 5 K 546/17 U

Vorsteuern aus Leistungen eines Insolvenzverwalters einer GmbH & Co. KG sind auch dann nicht aufzuteilen, wenn der Insolvenzverwalter im Rahmen der Unternehmensfortführung steuerfreie Ausgangsumsätze ausführt.

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15.07.2020

Veräußerung eines Mobilheims löst Grunderwerbsteuer aus

FG Münster v. 18.6.2020 - 8 K 786/19 GrE,F

Die Übertragung eines Mobilheims ist grunderwerbsteuerpflichtig.

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15.07.2020

Vorrang der Rechtskraftwirkung des BFH-Urteils vor Änderungsvorschriften der AO

BFH v. 4.3.2020 - II R 11/17

§ 110 Abs. 2 FGO ist dahingehend auszulegen, dass die Rechtskraft eines Urteils Vorrang ggü. den Änderungsvorschriften der AO hat. Eine Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils aufgrund geänderter Sachlage ist nur in engen Grenzen möglich. Sie ist insbes. dann ausgeschlossen, wenn das Gericht im Urteil Bodenrichtwerte nicht berücksichtigen konnte, weil sie zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung trotz mehrmaliger Aufforderungen an den Gutachterausschuss nicht ermittelt wurden, eine solche Ermittlung aber nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung erfolgte, ohne dass für die verzögerte Bearbeitung ein sachlicher Grund erkennbar wurde.

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14.07.2020

Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung

BFH v. 19.2.2020 - III R 28/19

Die im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG vorzunehmende Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist anhand einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse vorzunehmen. Diese Gesamtwürdigung ist als eine im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liegende Beurteilung revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar. Allerdings ist die Gesamtwürdigung materiell-rechtlich fehlerhaft, wenn die Tatsacheninstanz die maßgeblichen Umstände nicht vollständig oder ihrer Bedeutung entsprechend in ihre Überzeugungsbildung einbezieht.

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14.07.2020

Kindergeld für ein erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um einen Ausbildungsplatz bemühen kann

FG Hamburg v. 17.1.2020 - 5 K 24/19

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn das Kind infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, sich ernstlich um eine (neue) Berufsausbildung zu bemühen.

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14.07.2020

Investmentsteuerrecht: DBA-Freistellung für Dividenden

BFH v. 23.10.2019 - I R 51/16

§ 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist.

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13.07.2020

Notwendiger Inhalt eines Feststellungsbescheids nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG

BFH v. 4.3.2020 - II R 35/17

Zu den gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG gehört der Zeitpunkt der Steuerentstehung (Stichtag). Anzugeben ist das genaue Datum. Wird ein unzutreffendes Datum genannt, ist der Feststellungsbescheid rechtswidrig. Erwirbt eine neu errichtete Kirchengemeinde durch staatliche Anerkennung den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann sie erstmals zu diesem Zeitpunkt einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgang verwirklichen.

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13.07.2020

Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

BFH v. 12.2.2020 - X R 28/18

Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gem. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung zinsersparend früher abzulösen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) ist befugt, die Unwirksamkeit eines Bescheids über die Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags (§ 92b EStG) durch eigenständigen Verwaltungsakt festzustellen, sofern der Bescheid unter einer - bestandskräftig gewordenen - auflösenden Bedingung erlassen worden war und die Bedingung eingetreten ist.

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10.07.2020

Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens als Versorgungsbezüge

BFH v. 11.3.2020 - VI R 26/18

Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze i.S.v. § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG setzen voraus, dass der Steuerpflichtige wegen Erreichens der Altersgrenze von der Verpflichtung zu Dienstleistungen entbunden ist. Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge, da sie keine Gegenleistung für Dienstleistungen des Ruhestandsbeamten darstellen, die im gleichen Zeitraum geschuldet und erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Fahrvergünstigungen aufgrund eines vor Erreichens der Altersgrenze abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrags geleistet werden.

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10.07.2020

Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen

BFH v. 14.1.2020 - IX R 9/18

Auf Kapitalerträge aus Kapitalforderungen, die zum Zeitpunkt des vor dem 1.1.2009 erfolgten Erwerbs zwar Kapitalforderungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung (a.F.), aber nicht Kapitalforderungen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. (sog. Finanzinnovationen) sind, ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.8.2007 nicht anzuwenden. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG ist nur auf Sachverhalte anwendbar, für die der Anwendungsbereich der durch das UntStRefG 2008 vom 14.8.2007 neu eingeführten Veräußerungstatbestände in § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG eröffnet ist. Die bis zum Senatsurteil vom 11.7.2017 (IX R 36/15) anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.9.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden war und er keinen Antrag auf Anwendung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG i.V.m. § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 gestellt hat.

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10.07.2020

Zum Eingreifen der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bei sog. Notfallpraxen

BFH v. 29.1.2020 - VIII R 11/17

Ist bei einem in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der als Behandlungsraum eingerichtet ist und der nachhaltig zur Behandlung von Patienten genutzt wird, aufgrund seiner Einrichtung und tatsächlichen Nutzung eine private (Mit-)Nutzung praktisch auszuschließen, begründet allein der Umstand, dass die Patienten den Behandlungsraum nur über einen dem privaten Bereich zuzuordnenden Flur erreichen können, keine Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG für die hierfür geltend gemachten Betriebsausgaben.

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10.07.2020

Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.7.2020 hat die Finanzverwaltung ein umfangreiches Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG bekannt gegeben.

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10.07.2020

Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung die Vordruckmuster für die Fahrzeugeinzelbesteuerung bekannt gegeben.

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09.07.2020

Befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.7.2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung zu Praxisfragen hinsichtlich der temporären Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen Stellung genommen.

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09.07.2020

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung ihr allgemeines Informationsschreiben v. 1.5.2018 punktuell korrigiert.

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09.07.2020

Alle weiteren am 9.7.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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09.07.2020

Zum Eingreifen der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bei sog. Notfallpraxen

Kurzbesprechung

Ist bei einem in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der als Behandlungsraum eingerichtet ist und der nachhaltig zur Behandlung von Patienten genutzt wird, aufgrund seiner Einrichtung und tatsächlichen Nutzung eine private (Mit‑)Nutzung praktisch auszuschließen, begründet allein der Umstand, dass die Patienten den Behandlungsraum nur über einen dem privaten Bereich zuzuordnenden Flur erreichen können, keine Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG für die hierfür geltend gemachten Betriebsausgaben.

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09.07.2020

Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefekts nach Vollendung des 27. Lebensjahres

Kurzbesprechung

Für volljährige behinderte Kinder kann ein Kindergeldanspruch auch über die Altersgrenze von 27 Jahren (jetzt 25 Jahren) hinaus bestehen, wenn die Behinderung vor Erreichen der Altersgrenze eingetreten ist. Ein Gendefekt stellt aber nur dann eine solche Behinderung dar, wenn das Kind dadurch vor Erreichen der Altersgrenze in seinen körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seiner seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch in seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.

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