Steuerrecht

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Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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24.11.2022
Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 21.11.2022 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der BFH-Entscheidung v. 16. 9. 2021 - IV R 7/18 Stellung genommen.

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24.11.2022
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.11.2022 hat die Finanzverwaltung die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 veröffentlicht.

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24.11.2022
Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.11.2022 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer - Anwendungserlass an die aktuelle BFH - Rechtsprechung angepasst.

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24.11.2022
Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei 24-Stunden-Diensten und geringfügiger Beschäftigung
Kurzbesprechung

1. Der Grenzgängerbegriff ist in Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 unabhängig von örtlichen Voraussetzungen oder Grenzzonen definiert. Ob eine Rückkehr an den Wohnort aufgrund der großen Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort zumutbar ist, betrifft die Frage, ob eine (schädliche) Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung vorliegt.
2. Wenn sich bei Krankenhauspersonal regulärer Dienst und Rufbereitschaft lückenlos jeweils abwechseln, liegt ein mehrtägiger ununterbrochener Arbeitseinsatz vor, der als Einheit zu behandeln ist. Ob ein sog. Nichtrückkehrtag vorliegt, richtet sich unter diesen Umständen allein nach der Rückkehr oder Nichtrückkehr am Ende des mehrtägigen Arbeitseinsatzes (Bestätigung des Senatsurteils vom 13.11.2013 - I R 23/12, BFHE 244, 270, BStBl II 2014, 508).
3. Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung in § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes.

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24.11.2022
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
Kurzbesprechung

Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 - VII B 69/21 (AdV), und vom 23.05.2022 - V B 4/22 (AdV)). Auch aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen ebenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge.

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24.11.2022
Zurechnung eines Einkünftetatbestands im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und deren (Allein-)Gesellschafter
Kurzbesprechung

Wird eine Kapitalgesellschaft aus dem betrügerischen Handel mit wertlosen Aktien berechtigt und verpflichtet, so sind die daraus resultierenden gewerblichen Einkünfte grundsätzlich ihr selbst steuerrechtlich zuzurechnen. Ein Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich unzulässig und kommt nur unter den Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahmevorschrift, insbesondere bei Vorliegen eines Scheingeschäfts (§ 41 AO) oder eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO), bzw. der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung diesbezüglich herausgearbeiteten Fallgruppen in Betracht. Eine hiervon abweichende Einkünftezurechnung an den strafrechtlich verantwortlichen (Allein-)Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt der Dispositionsbefugnis im Innenverhältnis ist nicht möglich.

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24.11.2022
Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines Kiesvorkommens von ihrem Kommanditisten
Kurzbesprechung

Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält. Ein entsprechender Anschaffungsvorgang ist steuerrechtlich jedoch nicht anzuerkennen, wenn die getroffenen Vereinbarungen zur Fälligkeit der Kaufpreiszahlung und zum Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten nicht beachtet werden.

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24.11.2022
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims
Kurzbesprechung

Ein Mobilheim ist ein anderes Wirtschaftsgut i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Als Gebäude (im bewertungsrechtlichen Sinne) wird es nicht von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG privilegiert. Die Norm ist auf Gegenstände des täglichen Gebrauchs in Gestalt von beweglichen Wirtschaftsgütern gerichtet.

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23.11.2022
Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten im Inland steuerfrei
FG Rheinland-Pfalz v. 27.9.2022 - 3 K 1372/20

Die aus dem Dienstverhältnis mit den USA stammenden Einnahmen von US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, unterliegen nicht der inländischen Besteuerung.

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17.11.2022
Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz und vergleichbare Leistungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nach Landesrecht
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 16.11.2022 hat die Finanzverwaltung zum Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen zur Lohn- und Einkommensteuerpflicht Stellung genommen.

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17.11.2022
Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 61a UStDV)
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.11.2022 hat die Finanzverwaltung die Verzeichnisse der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist (§ 18 Abs. 9 Satz 5 UStG) geändert.

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17.11.2022
Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.11.2022 hat die Finanzverwaltung den Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2023 bekannt gegeben.

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17.11.2022
Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG
BMF-Schreiben

Mit gleich lautenden Erlassen v. 11.11.2022 haben die obersten Finanzbehörden der Länder Billigkeitsmaßnahmen bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG getroffen.

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17.11.2022
Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31.3.2022 (BStBl I 2022, 345)
BMF-Schreiben

BMF-Schreiben v. 11.11.2022 - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001, DOK 2022/1139587

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 10

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2022 (BStBl. I 2022, 345) hat die Finanzverwaltung übergangsweise Regelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG getroffen. Der zeitliche Anwendungsbereich wurde nun bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

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17.11.2022
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstaben b bis d sowie e und f UStG
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.11.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Neuregelungen in § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstaben e und f UStG mit einer Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses reagiert.

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17.11.2022
Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation
Kurzbesprechung

Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegenüber den Privatversicherten steuerfrei ist.

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17.11.2022
Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus
Kurzbesprechung

Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 € betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchensteuer gezahlt hat. Die Hinzurechnung nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG findet auch statt, wenn sich die erstattete Zahlung im Zahlungsjahr nicht steuermindernd ausgewirkt hat.

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17.11.2022
Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG
Kurzbesprechung

Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

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17.11.2022
AfA-Bemessungsgrundlage bei Austausch der mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie - Surrogation
Kurzbesprechung

1. Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten, rahmenbildenden Vertrags wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzimmobilie, so setzt sich der Vorbehaltsnießbrauch an der erworbenen Immobilie fort (verlängerter Vorbehaltsnießbrauch).
2. Kann der Eigentümer die Ersatzimmobilie nur aus dem Veräußerungserlös anschaffen oder herstellen, gilt nichts anderes, sofern sich der Nießbrauch im Zeitraum zwischen der Veräußerung der Altimmobilie und der Anschaffung der Ersatzimmobilie ununterbrochen auf den Veräußerungserlös erstreckt.
3. Ein obligatorisches Nießbrauchsrecht ist einem dinglichen Nießbrauch steuerrechtlich insoweit gleichzustellen.

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17.11.2022
Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung
Kurzbesprechung

1. Erstattet eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene, der bei ihm nicht zu steuerbaren Einnahmen führt. Unerheblich ist, wie die Gesellschaft die ursprüngliche Einlageleistung verwendet hat (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 11.02.2014 - II ZR 276/12, BGHZ 200, 51, DStR 2014, 602).
2. Kosten für einen Zivilprozess und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren; sie können Werbungskosten sein, wenn der Gegenstand des Prozesses mit der Einkunftsart zusammenhängt, in deren Rahmen die Aufwendungen geltend gemacht werden. Geht es in dem Rechtsstreit um mögliche Einnahmen (oder den Ersatz von Aufwendungen) des Steuerpflichtigen, sind die Prozesskosten bei der Einkunftsart als Werbungskosten abziehbar, bei der die erstrebten Einnahmen zu erfassen wären.
3. Aufwendungen, die dem Zweck dienen, sich aus einer gescheiterten Investition zu lösen, können als Werbungskosten nur abgezogen werden, soweit es sich um vorab entstandene vergebliche Aufwendungen (sog. Aufgabeaufwendungen) handelt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

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15.11.2022
Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils ist nur teilweise gewerbesteuerpflichtig
FG Münster v. 15.9.2022, 1 K 2751/20 G

Wird ein Kommanditanteil veräußert, der mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn nur insoweit der Gewerbesteuer, als er auf den belasteten Anteil entfällt. Im Hinblick auf den unbelasteten Anteil bleibt er dagegen steuerfrei.

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10.11.2022
Investmentsteuerreform: Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne ist rechtmäßig
FG Köln v. 8.9.2022 - 15 K 2594/20

Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz ist zulässig. Die mit den Übergangsregelungen für nach alter Rechtslage angeschaffte Fondsanteile einhergehenden Übergangseffekte sind zwangsläufige Folge des gewählten Übergangsmodells, die insbesondere durch die gesetzgeberisch verfolgten Besteuerungs- und Vereinfachungszwecke gerechtfertigt sind.

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10.11.2022
Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG i.V.m. R 14 Abs. 2 EStR 2012 mit standardisierten Werten
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.11.2022 hat die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 bzw. das mit dem Kalenderjahr 2022 übereinstimmende Wirtschaftsjahr bekannt gegeben.

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10.11.2022
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels (hier: ebay)
Kurzbesprechung

Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform "ebay", liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG vor.

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10.11.2022
Kein Kindergeldanspruch während Ausbildung zum Facharzt
Kurzbesprechung

Beginnt das Kind nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium ein Dienstverhältnis an einer Klinik, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, ist ein Kindergeldanspruch während dieses Dienstverhältnisses mangels Vorliegens einer Berufsausbildung i.S.d. § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn bei einer Gesamtbetrachtung des Dienstverhältnisses der Erwerbscharakter und nicht der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht.

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10.11.2022
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium
Kurzbesprechung

1. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arbeitslohn, wenn das Stipendium dem Ersatz von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen dient.
2. Zwischen steuerfreien Stipendienleistungen und beruflich veranlassten (Fort-)Bildungsaufwendungen besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i.S.v. § 3c Abs. 1 EStG, wenn das Stipendium dazu dient, die beruflich veranlassten Aufwendungen auszugleichen oder zu erstatten.

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10.11.2022
Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 7 AO bei Hinterziehung derselben Steuer durch den Erblasser und den Erben
Kurzbesprechung

1. Die von einem Erben durch eine unterlassene Berichtigung gem. § 153 Abs. 1 AO begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) führt nicht zu einer weiteren Verlängerung der Festsetzungsfrist, wenn diese sich schon aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängert hatte.
2. Gem. § 171 Abs. 7 AO läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, wenn der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger in eine zehnjährige Festsetzungsfrist eintritt und hinsichtlich derselben Steuer eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen begeht. Die Ablaufhemmung dauert in diesem Fall an, solange der Erbe wegen seiner eigenen Hinterziehung strafrechtlich verfolgt werden kann.

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03.11.2022
Neufassung des AEAO zu § 233a zur Umsetzung der Rechtsänderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 3.11.2022 hat die Finanzverwaltung die Regelungen im Anwendungserlass zu § 233a AO durch Neufassung an die aktuelle Rechtslage angepasst.

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03.11.2022
Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist
Kurzbesprechung

1. Setzt die Familienkasse in einem gegen einen Kindergeldaufhebungsbescheid gerichteten Klageverfahren Kindergeld für den vom Aufhebungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung erfassten Regelungszeitraum fest, wird dieser Änderungsbescheid gemäß § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Verfahrens und lässt die Klagebefugnis entfallen.
2. Eine Klagebefugnis lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass für den nicht vom Aufhebungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung erfassten Anspruchszeitraum gegebenenfalls ein weiterer Kindergeldantrag erforderlich ist, der von der Ausschlussfrist des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG erfasst werden könnte.
3. Erlässt die Familienkasse in einem Rechtsstreit über die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung einen den gesamten Streitzeitraum umfassenden Abhilfebescheid, ist es zur Wahrung der in § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG geregelten Sechsmonatsfrist als ausreichend anzusehen, dass der Kindergeldberechtigte im Verwaltungs- oder im sich anschließenden Klageverfahren rechtzeitig zum Ausdruck gebracht hat, dass er Kindergeld auch für einen konkreten Zeitraum außerhalb des vom Abhilfebescheid erfassten Regelungsbereichs begehrt (obiter dictum).

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03.11.2022
Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen Besteuerungszeitraum
Kurzbesprechung

Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen Vergütungsanspruch i.S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig.

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