Wirtschaftsrecht

Das sollten Sie im Wirtschaftsrecht unbedingt wissen! News zu wichtigen aktuellen Urteilen und Beschlüssen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: AI Regulation & KI-Verordnung
Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten. Für Unternehmen gilt es, rechtzeitig tragfähige technische Lösungen aufzusetzen und in belastbaren Vertragsstrukturen einzufangen.

Online-Dossier: Data Act
Der Data Act verfolgt das Ziel, die Datenwirtschaft der EU zu verbessern und einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern, indem Daten (insbesondere Industriedaten) zugänglicher und nutzbarer gemacht, datengetriebene Innovationen gefördert und die Datenverfügbarkeit erhöht werden.

Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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03.12.2019

Pflichtangaben zum Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensvertrag nicht in einer Urkunde

BGH v. 17.9.2019 - XI ZR 662/18

Die gem. Art. 247 § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht müssen nicht mit den übrigen Darlehensbestimmungen in einer einheitlichen Vertragsurkunde enthalten sein. Vielmehr genügt es zur Wahrung der Schriftform des § 492 Abs. 2 BGB, wenn in der Haupturkunde hinreichend deutlich auf die Anlage, die die Widerrufsinformation enthält, Bezug genommen wird.

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03.12.2019

Krankenschreibung per WhatsApp ist auch bei Erkältung rechtswidrig

LG Hamburg 3.9.2019, 406 HK O 56/19 u.a.

Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose (hier u.a per WhatsApp) verstößt - auch nur bei leichteren Erkrankungen wie Erkältungen - gegen die ärztliche Sorgfalt. Auch die für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wichtige Schwere der Erkrankung kann ohne unmittelbaren persönlichen Eindruck nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Daran ändert es auch nichts, dass herkömmliche, mit persönlichem Kontakt zum Patienten ausgestellte Krankschreibungen in einer mehr oder minder großen Zahl von Fällen nicht der ärztlichen Sorgfalt entsprechen.

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03.12.2019

Krankenschein per WhatsApp ist auch bei Erkältung rechtswidrig

LG Hamburg 3.9.2019, 406 HK O 56/19 u.a.

Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose (hier u.a per WhatsApp) verstößt - auch nur bei leichteren Erkrankungen wie Erkältungen - gegen die ärztliche Sorgfalt. Auch die für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wichtige Schwere der Erkrankung kann ohne unmittelbaren persönlichen Eindruck nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Daran ändert es auch nichts, dass herkömmliche, mit persönlichem Kontakt zum Patienten ausgestellte Krankschreibungen in einer mehr oder minder großen Zahl von Fällen nicht der ärztlichen Sorgfalt entsprechen.

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02.12.2019

Zur Anwendung von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

BGH v. 19.9.2019 - I ZR 91/18

Die Anwendung von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 setzt grundsätzlich nicht voraus, dass die Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung erstellt sind. An der bislang vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der I. Zivilsenat des BGH nicht länger fest (Aufgabe von BGH v. 17.1.2013 - I ZR 5/12; 12.2.2015 - I ZR 36/11; 12.3.2015 - I ZR 29/13).

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29.11.2019

Kein Anspruch auf Zahlung freiwilliger Zuwendungen für ehemaliges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft

BGH v. 24.9.2019 - II ZR 192/18

Die Vereinbarung in dem Dienstvertrag des Vorstands einer Aktiengesellschaft, nach der der Aufsichtsrat ihm Sonderleistungen nach billigem Ermessen bewilligen kann, es sich dabei um freiwillige Zuwendungen handelt und aus ihnen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann, begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung. Eine solche Klausel hält der Inhaltskontrolle nach § 307 (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1) BGB stand.

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28.11.2019

Zur Haftung von Amazon wegen der Beteiligung am Verkauf markenrechtsverletzender Waren

EuGH, C-567/18: Schlussanträge des Generalanwalts vom 28.11.2019

Eine Person lagert nicht für einen Dritten (Verkäufer) markenrechtsverletzende Waren zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens, wenn sie vom Rechtsverstoß keine Kenntnis hat und allein der Dritte beabsichtigt, die Ware anzubieten. Ist diese Person im Rahmen des sog. "Versand durch Amazon"-Programms, dem der Verkäufer beigetreten ist, aktiv am Vertrieb dieser Ware beteiligt, kann hingegen davon ausgegangen werden, dass sie die Ware zum Zweck des Anbietens oder des Inverkehrbringens lagert. Die Tatsache, dass die Person keine Kenntnis davon hat, dass der Dritte seine Ware im Rahmen des "Versand durch Amazon"-Programms unter Verletzung der Rechte des Markeninhabers anbietet oder verkauft, befreit diese Person nicht von der Haftung, sofern von ihr vernünftigerweise verlangt werden konnte, dass sie die für die Aufdeckung dieser Verletzung notwendigen Mittel bereitstellt.

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28.11.2019

Grundsatzentscheidung zu Legal Tech - Mieter dürfen sich mit Hilfe von Online-Portalen gegen Mieterhöhungen wehren

BGH v. 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

Die Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox" (hier: Verfolgung von Ansprüchen aus der "Mietpreisbremse") ist mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vereinbar. Entgegen der von einem Teil der Instanzgerichte und der Literatur vertretenen Auffassung lässt sich eine Überschreitung der Inkassobefugnis auch nicht aus dem Gesichtspunkt möglicher Wertungswidersprüche zu den in einem vergleichbaren Fall für Rechtsanwälte geltenden - strengeren - berufsrechtlichen Vorschriften herleiten.

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27.11.2019

Recht auf Vergessen II: Meinungsfreiheit der Inhalte-Anbieter ist bei Prüfung eines Unterlassungsanspruchs gegen Suchmaschinenbetreiber zu berücksichtigen

BVerfG v. 6.11.2019 - 1 BvR 276/17

Soweit Betroffene von einem Suchmaschinenbetreiber verlangen, den Nachweis und die Verlinkung bestimmter Inhalte im Netz zu unterlassen, sind in die danach gebotene Abwägung neben den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen (Art. 7 und Art. 8 GRCh - Charta der Grundrechte der EU) im Rahmen der unternehmerischen Freiheit der Suchmaschinenbetreiber (Art. 16 GRCh) die Grundrechte der jeweiligen Inhalte-Anbieter sowie die Informationsinteressen der Internetnutzer einzustellen. Soweit das Verbot eines Suchnachweises in Ansehung des konkreten Inhalts der Veröffentlichung ergeht und dem Inhalte-Anbieter damit ein wichtiges Medium zu dessen Verbreitung entzieht, das ihm anderweitig zur Verfügung stünde, liegt hierin eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit.

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27.11.2019

Pflicht von Online-Pressearchiven zu Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen

BVerfG 6.11.2019, 1 BvR 16/13

Ein Verlag darf anfänglich rechtmäßig veröffentlichte Berichte grundsätzlich auch in ein Onlinearchiv einstellen. Schutzmaßnahmen können erst dann geboten sein, wenn Betroffene sich an ihn gewandt und ihre Schutzbedürftigkeit näher dargelegt haben. Für den Grundrechtsausgleich ist zu berücksichtigen, wieweit der Verlag zum Schutz der Betroffenen die Erschließung und Verbreitung der alten Berichte im Internet - insbesondere deren Auffindbarkeit durch Suchmaschinen bei namensbezogenen Suchabfragen - tatsächlich verhindern kann.

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26.11.2019

Ausbau der A 1: Bund muss keine höhere Vergütung zahlen

OLG Celle v. 26.11.2019 - 13 U 127/18

Die Bundesrepublik Deutschland ist gegenüber der A1 mobil GmbH & Co. KG, die für den Bund u.a. den Ausbau sowie für die Dauer von 30 Jahren auch die Unterhaltung eines ca. 70 km langen Teilstücks der A 1 zwischen Hamburg und Bremen übernommen hat, weder zur Anpassung der Vergütung aus dem Konzessionsvertrag für die Vergangenheit und die Zukunft noch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Den Vertragsparteien war bewusst, dass die Höhe der Vergütung nach den vertraglichen Bestimmungen maßgeblich vom Verkehrsaufkommen bestimmt wird und dass das Verkehrsmengenrisiko dennoch ausschließlich der A1 mobil zugewiesen war.

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