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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.06.2020

Unzulässige Werbung einer Influencerin auf Instagram

OLG Braunschweig v. 13.5.2020 - 2 U 78/19

Eine Influencerin darf im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Auftritt keine Bilder von sich einstellen, auf denen sie Waren präsentiert und auf die Accounts der Hersteller verlinkt, ohne dies als Werbung kenntlich zu machen.

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02.06.2020

Adoptionshilfe-Gesetz: Bundestag beschließt bessere Unterstützung bei Adoptionen

Der Deutsche Bundestag hat am 28.5.2020 das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und die Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken.

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29.05.2020

Auslegungshilfe bei der Versicherungssteuer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 27.5.2020 hat die Finanzverwaltung eine Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen veröffentlicht.

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29.05.2020

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.5.2020 hat die Finanzverwaltung die am 13.5.2020 geschlossene Konsultationsvereinbarung mit der Französischen Republik zur Besteuerung von Grenzpendlern bekannt gemacht.

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29.05.2020

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020

BMF-Schreiben

Die am 6.5.2020 abgeschlossene Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien zur Besteuerung von Grenzpendlern wurde verlängert.

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29.05.2020

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.5.2020 hat die Finanzverwaltung ihre steuerlichen Fördermaßnahmen zur Überwindung der Corona - Krise (BMF-Schreiben v. 9. 4. 2020 - IV C 4 -S 2223/19/10003 :003) punktuell ergänzt.

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29.05.2020

Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.5.2020 hat die Finanzverwaltung die Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. Juni 2020 bekannt gemacht.

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28.05.2020

Alle weiteren am 28.5.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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28.05.2020

Keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses

Kurzbesprechung

Die Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses durch den Alleinverdiener-Ehegatten stellt auch dann keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO an den anderen Ehegatten dar, wenn das Haus im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht. Ist der Alleinverdiener-Ehegatte zivilrechtlich verpflichtet, die Zins- und Tilgungsleistungen für das gemeinsam aufgenommene Darlehen vollständig zu begleichen, kommt es mangels Ausgleichsanspruchs nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht zu einer für eine Zuwendung erforderlichen Vermögensverlagerung. Zahlt der Alleinverdiener-Ehegatte die übrigen laufenden Unterhaltskosten für das im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehende Haus, so handelt es sich um Unterhaltsleistungen nach §§ 1360, 1360a BGB.

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28.05.2020

Keine Berichtigung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei fehlender Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte

Kurzbesprechung

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nicht mehr nachträglich vom FA nach § 129 AO berichtigt werden, wenn die fehlende Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte trotz ergangener Prüf- und Risikohinweise im Rahmen eines Risikomanagementsystems nicht auf einem bloßen "mechanischen Versehen" beruht.

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