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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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03.05.2019

Zuhause im Glück: Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig

FG Köln v. 28.2.2019 - 1 V 2304/18

Ein Teilnehmer der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen, jedoch abzüglich der allgemeinen Produktionskosten, als geldwerten Vorteil versteuern, da er gegenüber der Produktionsgesellschaft der Show unterschiedliche Leistungen erbringt, die als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert werden müssen.

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03.05.2019

EuGH-Vorlage zur Nummer der Rechnung im Vorsteuervergütungsantrag

BFH v. 13.2.2019 - XI R 13/17

Der BFH hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der "Nummer der Rechnung" in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat daher den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsersuchens angerufen und insoweit um Klärung gebeten.

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03.05.2019

Alle weiteren am 2.5.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze und die Volltexte der jeweils mittwochs veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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03.05.2019

Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben

Kurzbesprechung

Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG sind Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind. § 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung verpflichtet.

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03.05.2019

"Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

Kurzbesprechung

Der BFH hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der "Nummer der Rechnung" in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat daher den EuGH angerufen und insoweit um Klärung gebeten.

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03.05.2019

Vorläufige Festsetzung von Zinsen nach § 233 in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 2.5.2019 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der Frage, ob die gesetzlich vorgesehene Verzinsung angesichts des aktuellen Zinsniveaus noch verfassungskonform ist, ausführlich Stellung genommen.

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03.05.2019

Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter steuerlich grundsätzlich abziehbar

Kurzbesprechung

Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter können auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen.

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02.05.2019

Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig

BVerfG v. 26.3.2019 - 1 BvR 673/17

Der Gesetzgeber darf im Adoptionsrecht die Ehelichkeit der Elternbeziehung als positiven Stabilitätsindikator verwenden. Der Ausschluss der Adoption von Stiefkindern in allen nichtehelichen Familien ist hingegen nicht zu rechtfertigen. Der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption lässt sich auf andere Weise hinreichend wirksam sichern. Die zugrundeliegenden Vorschriften des BGB sind verfassungswidrig; dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 31.3.2020 eine Neuregelung zu treffen.

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02.05.2019

Deutsche Bahn darf Möglichkeit der Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren nicht an Wohnsitz in Deutschland knüpfen

EuGH v. 2.5.2019 - C-28/18

Die Deutsche Bahn kann nicht vorschreiben, dass Kunden, die Fahrkarten online per Lastschriftverfahren kaufen möchten, einen Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Eine solche Vorgabe ist nicht mit den Bestimmungen des Unionsrechts vereinbar, die es Unternehmen verbieten, vorzugeben, in welchem Mitgliedstaat das Zahlungskonto des Kunden zu führen ist.

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02.05.2019

Eine Betriebsratswahl für weit auseinanderliegende Betriebsteile kann anfechtbar sein

ArbG Stuttgart v. 25.4.2019 - 21 BV 62/18

Befinden sich Betriebsteile weit entfernt von dem zentralen Betrieb - in diesem Fall über 600 km entfernt - ist eine einheitliche Betriebsratswahl, bei dem die Mitarbeiter dieser entfernten Betriebsteile ebenfalls abstimmen, ohne einen eigenen Betriebsrat zu wählen, aufgrund der Verkennung des sog. Betriebsbegriffs als Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften des BetrVG unwirksam.

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