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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.08.2014

Anrecht i.S.d. Betriebsrentengesetzes ist unabhängig von der Leistungsform auszugleichen

BGH 16.7.2014, XII ZB 16/14

Bei einem im Wege der Direktversicherung begründeten Anrecht handelt es sich um ein Anrecht nach dem Betriebsrentengesetz, das gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG unabhängig von der Leistungsform auszugleichen ist. Es kann deshalb nicht durch Ausübung eines Wahlrechts auf einmalige Kapitalauszahlung dem Versorgungsausgleich entzogen werden.

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01.08.2014

Zur Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

FG Münster 16.12.2013, 7 K 2195/12 E

Voraussetzung für den Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ist, dass sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen hat. Will das Familiengericht den Beteiligten beim Zugewinnausgleich einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, kann davon ausgegangen werden, dass das Verfahren vor dem AG nicht mutwillig oder leichtfertig geführt wurde.

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01.08.2014

Kein Sonderkündigungsschutz für Bewerber für den Wahlvorstand - Geschäftsschädigende Videos auf Facebook und YouTube

BAG 31.7.2014, 2 AZR 505/13

Auch vor einer geplanten Betriebsratswahl darf ein Arbeitnehmer zwar nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die Verhältnisse im Betrieb aufstellen und über digitale Medien verbreiten oder verbreiten lassen. Sachliche Kritik ist aber erlaubt, wobei es für die Abgrenzung auf Inhalt und Kontext der Äußerungen ankommt. Dies gilt auch für "Wahlbewerber" i.S.d. § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG, zu denen allerdings ein Arbeitnehmer nicht zählt, der lediglich für das Amt eines Wahlvorstands kandidiert.

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01.08.2014

Friseursalon als Liebhabereibetrieb

FG Rheinland-Pfalz 8.5.2014, 6 K 1486/11

Um die Kosten für das Vorhalten der Infrastruktur für die spätere Wiederaufnahme des Betriebes (hier: ein Friseursalon) steuerlich anerkennen zu können, muss der Betrieb seiner Struktur nach geeignet und in der Lage sein, Gewinne in einem Umfang abzuwerfen, der den Einnahmeausfall auffangen kann. Anderenfalls liegt es nahe, dass der verlustbringende Betrieb als Liebhabereibetrieb eingestuft wird.

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31.07.2014

Zwangsverwalter bekommen keine zusätzliche Vergütung für Tiefgaragenstellplätze

BGH 26.6.2014, V ZB 7/14

Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze sind, jedenfalls soweit es sich um eine übliche Zahl von ein bis zwei Stellplätzen handelt, als wirtschaftliche Einheit anzusehen. Was die dem Zwangsverwalter gem. § 20 Abs. 1 ZwVwV zustehende Mindestvergütung betrifft, ist diese deshalb nur einmal festzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob der Stellplatz im Teileigentum des Schuldners steht oder ob diesem insoweit nur ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist.

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31.07.2014

Zur Frage der Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses

BGH 3.7.2014, IX ZR 261/12

Gläubiger können den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet sowie geprüft worden und bestritten geblieben ist. Die Prüfung der Forderungen nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften ist nicht deshalb entbehrlich, weil die angemeldeten Forderungen prüffähig sind und der Insolvenzverwalter durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, die Forderungen bestreiten zu wollen.

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31.07.2014

Erster Mindestlohn in der Fleischindustrie

Ab dem 1.8.2014 gilt erstmals für alle ca. 81.000 Beschäftigten der Fleischindustrie ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Das teilte die Bundesregierung am 30.7.2014 mit. Der Mindestlohn beträgt zunächst 7,75 Euro pro Stunde und steigt bis Dezember 2016 in vier Stufen auf 8,75 Euro an.

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31.07.2014

Grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen

BFH 18.3.2014, X R 8/11

Beantwortet ein Steuerpflichtiger aber eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf bestimmte Vorgänge bezogene Fragen nicht, kann er sich nach ständiger BFH-Rechtsprechung nicht auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden, entschuldbaren Rechtsirrtum berufen. Der Begriff des Verschuldens i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen ist nicht anders auszulegen als bei schriftlich gefertigten Erklärungen.

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31.07.2014

Zur Haftung des Steuerhehlers bei Erwerb von schwarzgebranntem Alkohol

BFH 23.4.2014, VII R 41/12

Das FG kann sich, ohne die Strafakten beizuziehen, die in einem rechtskräftigen Strafurteil des LG getroffenen Feststellungen zu eigen machen, wenn gegen die Entscheidung des BGH, mit der dieser die gegen das Urteil des LG eingelegte Revision als unbegründet zurückgewiesen hat, keine substantiierten Einwendungen erhoben wurden. Die Grundsätze der anteiligen Haftung für die Umsatzsteuer, die für die Haftung nach § 69 AO entwickelt wurden, können nicht auf die Haftung eines Steuerhehlers nach § 71 AO für die durch Schwarzbrennen entstandene Branntweinsteuer übertragen werden.

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30.07.2014

Porsche muss Anleger keinen Schadensersatz zahlen

LG Braunschweig 30.7.2014, 5 O 401/13 u.a.

Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB unter dem Gesichtspunkt eines Betruges kam schon mangels Stoffgleichheit nicht in Betracht. Eine Haftung gem. § 826 BGB wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung war zum einen wegen des Fehlens einer sittenwidrigen Handlung der Beklagten und zum anderen wegen der fehlenden Kausalität zwischen den Mitteilungen und der Entscheidung des Klägers, das Börsengeschäft zu tätigen, zu verneinen.

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