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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Das Mindestlohngesetz (MiLoG)

2015 müssen sich Arbeitsrechtler auf einige Neuerungen einstellen. So gilt insbesondere ab dem 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz, das neben dem MiLoG weitere Gesetzesänderungen vorsieht, ist bereits im August 2014 in Kraft getreten. Wichtig ist auch das zum 1.1.2015 in Kraft tretende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Daneben sind eine Vielzahl kleinerer Änderungen zu beachten.

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Inzwischen sind in 17 Branchen mit rund 4,6 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne nach dem AEntG und TVG festgeschrieben. Ab Januar 2015 gelten erstmals für Land-, Forst- und Gartenbauarbeiter bundesweite Mindestlöhne. Ebenfalls zum 1.1.2015 tritt die neue Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche in Kraft. Für die Beschäftigten der Innen-Gebäudereinigung steigt der Mindestlohn zum 1.1.2015 auf 8,50 €.

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Pflegezeit

Zum 1.1.2015 tritt das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Hierdurch sollen Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, mehr zeitliche Flexibilität erhalten.

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Das neue Elterngeld Plus

Der Bundestag hat am 7.11.2014 die Novelle zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beschlossen. Die Neuregelungen werden 2015 in Kraft treten; sie gelten allerdings - mit Ausnahme der Klarstellung in § 1 BEEG zu Mehrlingsgeburten - erst für alle ab dem 1.7.2015 geborenen Kinder.

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Änderungen im SGB II

Ab dem 1.1.2015 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 399 €.

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Änderungen im SGB III

Das Kurzarbeitergeld kann 2015 weiterhin nicht nur für sechs, sondern für bis zu zwölf Monate gewährt werden. Außerdem wurden Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld und zur Weiterbildungsförderung verlängert.

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Änderungen in der Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz sinkt 2015 von derzeit 18,9 auf 18,7 Prozent. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Neue Berufskrankheiten

Zum 1.1.2015 tritt die 3. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Es werden vier neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

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23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Das geplante Tarifeinheitsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2014 den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beschlossen. Das Gesetz soll Anwendung finden, wenn zwei Gewerkschaften in ein- und demselben Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und für diese unterschiedliche tarifliche Regelungen treffen wollen. In diesem Fall soll nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die in dem jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

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22.12.2014

§ 46 Abs. 2 Nr.8 EStG: Ausübung des Antragsrechts im Insolvenzfall erfordert Mitunterzeichnung der Steuererklärung durch Treuhänder

FG Düsseldorf 28.8.2014, 8 K 3677/13 E

Die Ausübung des Antragsrechts gem. § 46 Abs. 2 Nr.8 EStG im Insolvenzfall erfordert die Mitunterzeichnung der Steuererklärung durch den Treuhänder. Es kann nicht in das Ermessen des Schuldners gestellt werden, einen Antrag nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG einzureichen und den entsprechenden Erstattungsanspruch zu realisieren.

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