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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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07.04.2022

Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 KStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2022 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019, BStBl I 2019, 97 an die Grundsätze des BFH-Urteils vom 30. September 2020 (wird amtlich veröffentlicht) angepasst.

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07.04.2022

Anrechnung von Quellensteuer, die auf Ausschüttungen von chinesischen Aktien erhoben wird, auf die deutsche Kapitalertragsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2022 hat die Finanzverwaltung zur Anrechnung von Quellensteuer, die auf Ausschüttungen von chinesischen Aktien erhoben wird, auf die deutsche Kapitalertragsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG Stellung genommen.

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07.04.2022

Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2022 hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 10 des KStG Stellung genommen.

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07.04.2022

Online-Tischreservierungen für Oktoberfest?

LG München I v. 4.4.2022 - 4 HK O 55/22

Eine Eventagentur darf Tischreservierungen für das Oktoberfest nur dann als solche online verkaufen, wenn sie bereits über die erforderlichen Einlassunterlagen verfügt und diese den Käufern auch zur Verfügung stellen kann. Reine Optionen müssen deutlich und unmissverständlich als solche erkennbar sein. Derzeit steht noch nicht fest, ob das Oktoberfest 2022 überhaupt stattfindet.

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07.04.2022

Weitere Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.4.2022 hat die Finanzverwaltung auf eine erneute Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 hingewiesen.

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07.04.2022

Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

Kurzbesprechung

Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen. Bei Ausschüttungen aus einer ausländischen Vermögensmasse obliegt es dem Empfänger, die Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls die erforderlichen Beweismittel dafür zu beschaffen, dass ihm nach Maßgabe des einschlägigen Rechts kein Anspruch auf die Ausschüttung zugestanden habe.

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07.04.2022

Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

Kurzbesprechung

1. Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters.
2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.

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07.04.2022

Booking.com: Ist "Buchung abschließen" auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig?

EuGH v. 7.4.2022 - C-249/21

Damit ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.

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07.04.2022

Erbfall nach italienischem Recht

Kurzbesprechung

Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.

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07.04.2022

Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage

Kurzbesprechung

1. Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen streitig ist.
2. Die Möglichkeit der Rechtsverletzung als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Anfechtungsklage ist schon dann gegeben, wenn der Kläger geltend macht, der unmittelbar erstrebte steuerrechtliche Nachteil sei mit einem mittelbaren steuerrechtlichen Vorteil in einem anderen Verwaltungsakt steuerrechtlich verknüpft.
3. Es ist zweifelhaft, ob aus § 6b EStG eine Befugnis zu gestuften Verwaltungsverfahren bei rechtsträgerübergreifender Übertragung stiller Reserven abgeleitet werden kann. In dem Besteuerungsverfahren für den reinvestierenden Betrieb ist nicht mit Bindungswirkung für das Besteuerungsverfahren des veräußernden Betriebs zu entscheiden, ob dort die Veräußerung eines Wirtschaftsguts erst nach dem 31.12.2001 erfolgt und deshalb die gesellschafterbezogene Betrachtung des § 6b EStG anzuwenden ist.

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