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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.10.2013

6 Prozent Aussetzungszinsen bei mehrjährigem Zinslauf (noch) nicht verfassungswidrig

FG Hamburg 23.5.2013, 2 K 50/12

Die Anwendung des Zinssatzes von 6 Prozent per anno gem. § 238 Abs. 1 AO auf ausgesetzte Steuerbeträge gem. § 237 AO ist trotz kontinuierlich gesunkenen Zinsniveaus jedenfalls für einen Zinslauf von 2004 bis 2011 nicht verfassungswidrig. Da Zinssätze Schwankungen unterliegen, wie sie sich in der Vergangenheit stets abgebildet haben, ist dem Gesetzgeber eine gewisse Beobachtungszeit vor einer Anpassung des Zinssatzes zuzubilligen.

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14.10.2013

Vollstreckungsgericht prüft Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des § 850h Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht

BGH 12.9.2013, VII ZB 51/12

Das Vollstreckungsgericht prüft grundsätzlich nicht, ob die materiellen Voraussetzungen des § 850h Abs. 2 ZPO vorliegen; es hat unbeschadet zu beachtender Pfändungsschutzvorschriften nicht über Bestand und Höhe des fingierten Vergütungsanspruchs zu befinden. Ob und in welcher Höhe dem Gläubiger eine angemessene Vergütung gem. § 850h Abs. 2 ZPO zusteht, ist ggf. vom Prozessgericht in dem gegen den Drittschuldner gerichteten Einziehungserkenntnisverfahren zu entscheiden.

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14.10.2013

Sozialplan in der Insolvenz: Abfindungsansprüche sind auch nach neun Jahren noch nicht unbedingt verjährt

LAG Düsseldorf 10.10.2013, 5 Sa 823/13

Sozialplanansprüche verjähren zwar innerhalb von drei Jahren ab Fälligkeit und diese Fälligkeit ist grds. mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses gegeben. Etwas anderes gilt aber, wenn der Insolvenzverwalter vor Abschluss des Sozialplans Masseunzulänglichkeit angezeigt hat. Denn in diesem Fall wird der Anspruch erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens und Verteilung der Masse fällig.

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14.10.2013

Zur Zuständigkeitsbestimmung bei Schadenersatzklagen wegen Dividendenstripping

OLG Frankfurt a.M. 1.8.2013, 11 AR 234/12

Rechtlich zusammenhängende Verfahren sollen miteinander verbunden werden können, damit sie schneller, mit geringerem Aufwand und möglichst widerspruchsfrei entschieden werden. Nach Art. 6 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO, Brüssel I-VO) ist es entscheidend, ob aus der Sicht des Forumstaates die Gefahr besteht, dass in getrennten Verfahren widersprechende Entscheidungen ergehen, obwohl die Sach- und Rechtslage dieselbe ist.

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14.10.2013

Scheidung trotz fehlenden Scheidungswillens aufgrund von Demenz

OLG Hamm 16.8.2013, 3 UF 43/13

Ein an Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter kann geschieden werden, wenn die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben, der Erkrankte im Zusammenhang mit der Trennung einen natürlichen Willen zur Scheidung und Trennung gefasst und die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat. Der Scheidung steht nicht entgegen, dass der Erkrankte zum Schluss der mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung keinen Scheidungswillen mehr fassen kann.

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14.10.2013

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Umsätze eines Arbeitsvermittlers

Schleswig-Holsteinisches FG 17.7.2013, 4 K 32/11

Leistungen, die ein Arbeitsvermittler gegenüber einem Arbeitslosen auf der Grundlage eines unmittelbar mit diesem geschlossenen Vertrages erbringt, sind nicht umsatzsteuerfrei. Weder daraus, dass der Vermittler seine Tätigkeit mit dem Sozialversicherungsträger abgestimmt hat, noch daraus, dass eine Kostenerstattung durch denselben erfolgt, kann eine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter hergeleitet werden.

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14.10.2013

Beteiligung an einer Komplementär-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Besitzeinzelunternehmens

BFH 31.7.2013, I R 44/12

Die Zuordnung der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebsaufspaltungs-Besitzunternehmens wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Komplementär-GmbH weder zum Besitzunternehmen noch zur Betriebs-Kapitalgesellschaft unmittelbare Geschäftsbeziehungen unterhält. Vielmehr ist erforderlich, dass die Komplementär-GmbH entscheidenden Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG besitzt und der Steuerpflichtige durch das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH in der Lage ist, deren Einfluss auf das geschäftliche Verhalten der GmbH & Co. KG maßgeblich zu fördern.

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14.10.2013

Auftragsprüfung: Ermessenerwägungen zum "Ob" der Prüfung und zur Frage der Beauftragung eines anderen Finanzamtes nur durch beauftragendes Finanzamt

Schleswig-Holsteinisches FG 19.3.2013, 1 K 64/09

Im Falle der Auftragsprüfung sind Ermessenerwägungen zum "Ob" der Prüfung und zur Frage der Beauftragung eines anderen Finanzamtes ausschließlich von dem den Auftrag erteilenden Finanzamt anzustellen. Darf die beauftragte Behörde keine eigenen Ermessenerwägungen anstellen, so sind die Finanzämter gehalten sicherzustellen, dass das den Auftrag erteilende Finanzamt im Einspruchsverfahren beteiligt wird und seine Ermessensentscheidung auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung bestehenden Sachlage treffen kann.

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11.10.2013

Verkehrsunfall: Kein Ersatz von Arztkosten bei bloßem Verdacht auf eine Verletzung

BGH 17.9.2013, VI ZR 95/13

Unfallgeschädigte können die durch eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung entstandenen Kosten vom Schädiger nur ersetzt verlangen, wenn der jeweilige Unfall zu einer Körperverletzung geführt hat. Die bloße Möglichkeit oder der Verdacht einer Verletzung genügen dafür nicht.

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11.10.2013

Zur Auslegung eines Bauvertrags im Hinblick auf Unklarheiten in der öffentlichen Ausschreibung

BGH 12.9.2013, VII ZR 227/11

Kann ein Bieter der Ausschreibung entnehmen, dass eine für den Einsatz eines Kranes hinderliche Hochspannungsleitung vom Auftraggeber wegen anderer vorgesehener Arbeiten ohnehin zum Beginn der Arbeiten abgebaut werden muss, so muss er ohne einen entsprechenden Hinweis in der Ausschreibung nicht annehmen, dass die Hochspannungsleitung nur für die Dauer der entsprechenden Arbeiten entfernt bleibt. Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat.

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